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Gemeindekasse und Steueramt weisen auf den dritten Wasserzins- bzw. Abwasser- Vorauszahlungstermin am 30.09.2017 hin

und bitten um pünktliche Bezahlung des festgesetzten Abschlags unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888. …). 
Die Höhe der jeweiligen Abschläge, sowie deren Fälligkeit, sind der Jahresendrechnung 2016 zu entnehmen.
 
Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto abgebucht.
 
Der Vordruck für die Abbuchung kann aus dem Internet www.aldingen.de unter Rathausmitarbeiter, E-Bürgerservice, Formulare (linker Randbereich) entnommen werden oder wird auf Wunsch auch zugesandt!
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird nochmals empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.
 

Erstellt am 18. September 2017