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Wählen und gewählt werden ab 16 JahrenDas Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Meldung vom 26. September 2023


Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen.

Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren.

Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014.

„Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

„Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg.

Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen.

Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören:

1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de.

2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die
Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de.

3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden.

Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de.

Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024
Gewählt werden:

· Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden,
· Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie
· Kreistage in 35 Landkreisen;
· in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart.

Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums.

Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt.

Über das Bündnis

Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert.

Die Bündnispartner
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF)
Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften)
Gemeindetag Baden-Württemberg
Internationales Forum Burg Liebenzell
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA)
Landesjugendring (LJR)
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ)
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)
Landkreistag Baden-Württemberg
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Städtetag Baden-Württemberg
(Stand: 12. September 2023)

Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit.

Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de.
Kontakt
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de
https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)
Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg
Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de
www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de

Rathaus und Ortschaftsverwaltung am 02.10.2023 geschlossen Meldung vom 26. September 2023

 Am Montag, 2. Oktober 2023 (Brückentag vor dem Tag der Deutschen Einheit), sind das Rathaus in Aldingen und die Ortschaftsverwaltung in Aixheim   g e s c h l o s s e n.

Wir bitten um Beachtung!

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 26. September 2023, um 18.00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 20. September 2023


TAGESORDNUNG:

1. Bürgerfragemöglichkeit

2. Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates für die
Freiwillige Feuerwehr Aldingen
- Katastrophenschutz

3. Wohnangebote für Senioren
- Planentwurf und grundsätzliche Entscheidung zum Erwerb eines öffentlichen Gemein-schaftsraum für Senioren

4. Bebauungsplan "Kindergarten Im Brühl", Aldingen
- Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

5. Nahwärme
- Ausbaustand Erweiterung Nahwärmezentrale
- zukünftiger Netzausbau

6. Förderung der Jugendarbeit von örtlichen Vereinen im Jahr 2022
- Zuschuss für die Jugendarbeit

7. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Erhöhung der Entschädigungssätze
- Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns für ehrenamtlich Tätige

8. Verschiedenes, Bekanntgaben

9. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Fahrländer
Bürgermeister

3. Abschlag für Wasser/Abwasser fällig Meldung vom 13. September 2023


 Gemeindekasse und Steueramt weisen auf den dritten Wasserzins- bzw. Abwasser- Vorauszahlungstermin am
30.09.2023hin und bitten um pünktliche Bezahlung des festgesetzten Abschlags unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888. …).
 
Die Höhe der jeweiligen Abschläge, sowie deren Fälligkeit, sind der Jahresendrechnung 2022 zu entnehmen.
 
Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto abgebucht.
 
Der Vordruck für die Abbuchung kann aus dem Internet www.aldingen.de unter Rathausmitarbeiter, E-Bürgerservice, Formulare (linker Randbereich) entnommen werden oder wird auf Wunsch auch zugesandt!
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird nochmals empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Vorankündigung halbseitige Straßensperrung Meldung vom 13. September 2023

 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
in den kommenden Wochen werden die Bauarbeiten in der Aixheimer Straße / Hauptstraße, im Bereich der Bushaltestelle begonnen. Hierfür wird die Straße vom Kreisverkehr bis zur Fußgängerampel in Fahrtrichtung Rottweil / Spaichingen halbseitig gesperrt. Eine Umleitung wird über die Von-Stauffenberg-Straße und Schuraer Straße eingerichtet. Ebenso muss die Haltestelle „Rathaus“ vorübergehend stillgelegt werden. Die bestehende Haltestelle in der Von-Stauffenberg-Straße kann als Ersatzhaltestelle mitgenutzt werden.
Der genaue Zeitpunkt, wann die Umleitung eingerichtet wird ist abhängig vom Baufortschritt des Marktplatzes.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bauamt Aldingen

Öffentliche Ausschreibung der Gemeinde Aldingen Marktplatz 5, 78554 Aldingen Meldung vom 13. September 2023

Die Gemeinde Aldingen, Kreis Tuttlingen, schreibt auf der
Grundlage der VOB folgende Bauarbeiten aus:
 
Neubau Kindertagesstätte, Im Brühl, 78554 Aldingen
- Vorbereitende Maßnahme Freianlagen

Ausführung:                           15.11.2023 – 01.04.2024
Zuschlag endet:                      28.10.2023

Die Vergabeunterlagen können beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Tel. +49 71166601-555,  angefordert werden:
Internetadresse:  www.vergabe24.de 
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.aldingen.de/ausschreibungen
 Eröffnungstermin:              Freitag 29.09.2023, 10:30 Uhr                                           im Rathaus Aldingen, Marktplatz 5,                                                Bauamt, 1.OG, 78554 Aldingen  
 Zuständige Behörde zur Nachprüfung                      Landratsamt Tuttlingenbei Vergabeverstößen:                                              Kommunalaufsicht, 78532 Tuttlingen Aldingen, den 15.09.2023     gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister  

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 19. September 2023, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 12. September 2023


TAGESORDNUNG:

1. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen
2. Kommunale Wärmeplanung - VG Spaichingen - Vergabe Ingenieursleistungen
3. Idee zur Gründung einer kommunalen Mehrheitsgesellschaft für nachhaltige und regenerative Projekte zur konkreten Umsetzung der Klimaziele
4. Hallenbad Aldingen - Ersatzbeschaffung Garderobenspinde Sammelumkleiden
5. Verschiedenes, Bekanntgaben
6. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Pflichten für Hauseigentümer ab 2024 Meldung vom 12. September 2023

Ab Januar 2024 sollen neue Regelungen gelten, die Hausbesitzer kennen sollten. Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen. Der des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Weitere Pflichten, die die Bundesregierung den Eigentümern mit der Novelle auferlegt hat. Bußgeldvorschriften wurden verschärft Im GEG wurden die Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG) angepasst beziehungsweise erweitert, die bei einem Verstoß gegen das GEG gelten. So soll ab 2024 eine Geldstrafe möglich sein, wenn gegen folgende Punkte verstoßen wird: ➢ Künftig soll eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe verpflichtend sein. (§ 60a GEG) ➢ Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig. (§ 60b GEG) ➢ Optimierungsmaßnahmen müssen – ebenfalls rechtzeitig – durchgeführt werden. (§ 60a GEG) ➢ Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG) Zuvor wurden diese Punkte nicht in der Bußgeldvorschrift explizit aufgezählt. Der Höchstbetrag bei einem Verstoß gegen die Vorschriften beträgt 5.000 Euro. Neue Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG weiterhin die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Genauer: an die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt werden müssen. ➢ Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollten so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs oder der Leitung im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt. ➢ Und auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen – beispielsweise Lüftungsanlagen – sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr oder die Leitung herum von zehn Grad Celsius eingehalten wird. ➢ Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden. Wie dick diese mindestens sein muss, können Sie der Anlage 8 zu den §§ 69f GEG entnehmen. Anmerkung: Wo die Messstelle der Oberflächentemperatur stattfindet, was für Gehäuse gilt und ähnliche Fragen sind in dem Gesetzentwurf nicht direkt aufgeführt. Hausbesitzer sollten sich 2024 einen SHK-Fachbetrieb anfragen, um die genauen Informationen zu erhalten.
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Bundesweiter Warntag am 14. September Meldung vom 11. September 2023

 
An jedem zweiten Donnerstag im September findet der Bundesweite Warntag statt. Es ist eine gemeinsame Übung von Bund, Ländern sowie teilnehmenden Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden. 
 
Was ist das Ziel?
Der Bundesweite Warntag dient dazu, Abläufe und Schnittstellen zu erproben und im Nachgang zu verbessern. Gleichzeitig soll durch begleitende Informationen auf das Thema Warnung, Warnkanäle und Selbstschutz aufmerksam gemacht werden.  Je vertrauter man mit dem Thema Warnung und Risiken ist, desto effektiver kann man in einer Gefahrensituation handeln und sich und andere schützen.
 
Was passiert am Warntag?
Um ca. 11 Uhr wird zentral über die Nationale Warnzentrale in Bonn eine Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst. Teilnehmende Kommunen lösen ihre lokalen Warnmittel dezentral aus. Das können z. B. Sirenen sein. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr und kein Handlungsbedarf.  Gegen 11.45 Uhr wird über MoWaS entwarnt. Für Cell Broadcast ist aktuell noch keine Entwarnungs-Funktion vorgesehen. 
 
Welche Warnmittel kommen am bundesweiten Warntag zum Einsatz?
Die Probewarnung wird über Warn-Apps wie die Warn-App NINA, per Mobilfunkdienst Cell Broadcast, auf digitalen Stadtinformationstafeln und Informationssystemen der Deutschen Bahn angezeigt. Auch viele der an MoWaS angeschlossenen Rundfunksender (Radio und TV) nehmen an der Übung teil. Teilnehmende Kommunen können Sirenen, Lautsprecherwagen oder andere lokale Warnmittel und -systeme testen. Über diesen Warnmittelmix werden viele Menschen erreicht. Eine große Rolle spielt auch die informelle Weitergabe von Warnungen in der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis und in der Nachbarschaft.
 
Welche Vorteile bietet Cell Broadcast?
Über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast können seit Februar 2023 bundesweit Warnnachrichten verschickt werden. Die Nachricht erreicht alle empfangsfähigen mobilen Endgeräte einer  Funkzelle, ohne dass eine App oder Internetverbindung nötig ist. Ein Alarmsignal macht auch bei Stummschaltung auf den Eingang der Warnnachricht aufmerksam. Meldungen höchster Warnstufe werden immer angezeigt, während die Anzeige niedriger Warnstufen ausschaltbar ist. Der Empfang der Warnnachricht erfolgt ähnlich einem Radiosignal anonym, ohne dass die Mobilfunknummern der Endgeräte bekannt sind. Kein anderer Warnkanal erreicht so viele Menschen.
 
Welche Rolle spielt die Warn-App NINA?
Über die offzielle Warn-App des Bundes können bei Gefahren wie bei einem Großbrand, einem Chemieunfall oder bei einem drohenden Hochwasser sowohl Warnmeldungen als auch viele hilfreiche Informationen verschickt werden. Mit Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch stehen die wichtigsten Inhalte in sieben Fremdsprachen zur Verfügung.  Die Warn-App NINA ist darüber hinaus für den Einsatz von Screen-Reader-Software optimiert. Die deutschen Texte sind auch in Leichter Sprache abrufar. Die Notfalltipps in der App können Nutzerinnen und Nutzer auch ohne Mobilfunkverbindung jederzeit einsehen.

Warum warnen wir?
Eine Warnung soll die Bevölkerung in ihrem Selbstschutz unterstützen. Deshalb werden in jeder Warnung Handlungsempfehlungen und – falls sinnvoll – Kontaktdaten von Ansprechstellen mitgeliefert. 
 
Mehr Infos zur Warnung, zu MoWaS, der WarnApp NINA und zu Cell Broadcast fnden Sie auf bbk.bund.de 
Mehr Infos zum Bundesweiten Warntag fnden Sie unter bundesweiter-warntag.de
Weitere Informationen gibt es unter „Warnung & Vorsorge“ auf: www. bbk.bund.de 
 
 
In Aldingen und Aixheim wird  für die Bevölkerung an diesem Tag erstmals durch die neu installierte Sirenenanlage gewarnt.
Information zu Maßnahmen vor Ort stellt die Gemeinde unter www.aldingen.de/hilfe bereit.

Hallenbad Aldingen Meldung vom 06. September 2023

 
 Am Samstag, 16.09.2023 öffnet das Hallenbad in Aldingen erst um 15:30 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!