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Aktuelles

Was ist eine Energieeffizienz-Klasse (EEK)? Meldung vom 24. Juli 2023

 
Was eine Energieeffizienz-Klasse (EEK) ist und warum Energieeffizienz-Etiketten wichtig sind lesen sie hier. ((153,9 KB))

Generelles Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Landkreis Tuttlingen Meldung vom 20. Juli 2023


Ab Montag, 17. Juli 2023, gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Für die nächsten Tage zeigt die Wetterprognose weiterhin hohe bis sehr hohe Temperaturen und weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag an. Infolgedessen untersagt das Landratsamt Tuttlingen per Allgemeinverfügung jegliche Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden und die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.
Die Wasserstände von Bächen und Flüssen sind jetzt in einem kritischen Bereich angekommen. Durch die anhaltende Trockenheit und die weiterhin hochsommerlichen Temperaturen sind die Wasserstände von Bächen und Flüssen so zurückgegangen, dass ein generelles Wasserentnahmeverbot unausweichlich ist. Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch Weihern und Seen. Werden größere Wassermengen benötigt, sollten sich die Landwirte direkt mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Die anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und die niedrigen Pegelstände führen zu sehr hohen Wassertemperaturen und in der Folge zu einem verringerten Sauerstoffgehalt, was insbesondere den Fischen große Probleme macht. Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen kritischen Situation das Verbot ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder sogar ein Strafverfahren.
Für die Feuerwehren im Landkreis Tuttlingen ist eine Wasserentnahme bei Übungen oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Da die Durchführung von Übungen ein zentrales Element zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren darstellt, sind diese von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Bei der Entnahme von Löschwasser zu Übungszwecken aus offenen Gewässern müssen jedoch gewisse Punkte beachtet werden, so darf beispielsweise keine Gewässerschädigung eintreten und die Gewässerbenutzung muss beim Wasserwirtschaftsamt angezeigt werden.
Auf der Homepage unter: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles-und-Informatives/Bekanntmachungen/ ist die Allgemeinverfügung eingestellt.
Das Landratsamt Tuttlingen bittet um Beachtung und Verständnis für die Maßnahme.

Terminvereinbarungen für Dienstleistungen bei der Gemeindeverwaltung Meldung vom 20. Juli 2023

  Wir bitten insbesondere bei Anmeldungen/Abmeldungen/Ummeldungen und Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen um vorherige Terminvereinbarung unter 07424-882150.
 
Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, empfehlen wir auch für die weiteren Serviceleistungen um vorherige Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Das Telefonverzeichnis finden Sie unter www.aldingen.de

Installation der Sirenenanlage zur Bevölkerungswarnung Meldung vom 19. Juli 2023


Mit einer Woche Verspätung wurden am vergangenen Dienstag die Sirenen auf dem Nebengebäude am Wasserturm, Vereinshaus und Rathaus Aixheim installiert. Die Arbeiten der Firma Meder CommTech aus Singen in Zusammenarbeit mit unseren Objektbetreuern funktionierten reibungslos.
Die Sirenenanlage soll die Einwohner von Aldingen und Aixheim innerhalb kürzester Zeit vor möglichen Gefahren warnen. Im Rahmen des bundesweiten Warntages wird einmal jährlich ein Probealarm für die Bevölkerung durchgeführt.
Die Bedeutung der Sirenensignale finden Sie in folgendem Schaubild.
Wichtige Informationen und Kontaktdaten für die Hilfe im Notfall erhalten Sie auf aldingen.de/hilfe

Hengstler schenkt der Gemeinde Aldingen ein Stück Natur!   Meldung vom 18. Juli 2023


 Jochen Feiler, Geschäftsführer der Hengstler GmbH, hat der Gemeinde Aldingen, vertreten durch Bürgermeister Ralf Fahrländer, am 27. Juni 2023 im Rahmen einer Schenkung ein an das Firmengelände angrenzendes Flurstück mit rund 12.000 qm Wald- und Wiesenfläche übergeben. Die Gemeinde hatte Hengstler schon im vergangenen Jahr mit einer Kaufanfrage für das Grundstück kontaktiert, als ein Ausgleichsgelände für ein neues Baugebiet gesucht wurde. Aus Verbundenheit zur Gemeinde Aldingen und ihren Bürgern entschied sich die Hengstler GmbH letztendlich für eine Schenkung.  
 
Bürgermeister Ralf Fahrländer war persönlich vor Ort, um seinen besonderen Dank an den Geschäftsführer Jochen Feiler auszusprechen. Dabei betonte er die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Das älteste ortsansässige Industrieunternehmen, gegründet im Jahr 1846, sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Gemeinde Aldingen und trage maßgeblich zu ihrer Entwicklung bei. 
 
Im Aldinger Heimatmuseum, eingerichtet in den ehemaligen Räumlichkeiten der Hengstler GmbH, sind zahlreiche Hengstler-Innovationen sowie ein Überblick über das gesellschaftliche Engagement des Unternehmens in der Gemeinde Aldingen zu sehen. Auch in der jüngeren Vergangenheit hat die Firma Hengstler die Entwicklung der Gemeinde mitgeprägt. So hat sie beispielsweise die erste öffentliche Elektro-Tankstelle in Aldingen zur Verfügung gestellt.  
 
Erste Ideen für die weitere Nutzung des Waldgrundstückes existierten laut Bürgermeister Fahrländer bereits, seien aber in einer noch sehr frühen Planungsphase. 
 

Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25. Juli 2023, um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Meldung vom 18. Juli 2023


TAGESORDNUNG:
 
1. Bebauungsplan "Kindergarten Im Brühl", Aldingen
    - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
    - Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

2. Grundstücksgeschäfte der Gemeinde
     - Entwicklung der Ortsmitte durch Schaffung eines
     Lebensmittelmarktes / Drogeriemarktes sowie Wohnraum

3. Empfehlung zur Anpassung der Kindergartenbeiträge 2023/2024

4. Ausschreibung Server-Anlage sowie EDV-Ausstattung

5. Verschiedenes, Bekanntgaben

6. Anfragen, Anregungen
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.
 
 
Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Termin für die Abgabe der Vorschläge für die Ehrung besonderer Leistungen in der Gemeinde im sportlichen und kulturellen Bereich Meldung vom 13. Juli 2023


Besonders herausragende Leistungen im sportlichen und kulturellen Bereich werden in der Gemeinde bereits seit 1990 geehrt. Der Ehrungsabend findet dieses Jahr wieder statt und deshalb möchten wir Sie um Ihre Ehrungsvorschläge für den Ehrungszeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 bitten.  
 
Aus dem sportlichen Bereich können Kinder, Jugendliche und Aktive in unseren Mannschaften, aber auch sportliche Einzelstarter geehrt werden. Kriterien sind hier die auf Bezirksebene, bei Landesmeisterschaften und darüber errungenen Platzierungen.
 
Aus dem kulturellen Bereich können die anderen, nicht sportlichen Vereine geehrt werden. Dort zählen ebenfalls Landes- oder Bundessieger, Landesmeister oder Bundesmeister, aber auch Auszeichnungen z. B. bei Wertungsspielen des Musikvereins oder Sieger bei Bundes-, Bereichs- oder Landesentscheiden wie beispielsweise beim DRK.
 
Für alle Ehrungen gilt aber, dass sie der Gemeinde „vorgeschlagen“ werden müssen. Die Verwaltung oder der Gemeinderat ehrt nicht von sich aus, sondern bittet ganz bewusst um Vorschläge aus der Bevölkerung. Damit hat jeder die Möglichkeit, jemanden aus dem sportlichen und kulturellen Bereich vorzuschlagen, der wirklich herausragende und anerkennenswerte Leistungen erbringt.
 
Ehrungsvorschläge bitten wir für den Ehrungszeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 einzureichen. Frist hierfür ist der 30. September 2023.
Bitte verwenden Sie für Ihren Vorschlag das Formular. ((50,4 KB))

Kinderferienprogramm 2023 – Gemeinde Aldingen und Denkingen Meldung vom 12. Juli 2023


Liebe Kinder, liebe Jugendliche,

die langersehnten Ferien stehen endlich bevor. Nach der pandemiebedingten Pause bieten die Gemeinden Aldingen und Denkingen dieses Jahr endlich wieder ein gemeinsames Kinderferienprogramm an. Die Vereine und Institutionen haben keine Mühe gescheut um ein abwechslungsreiches und interessantes Programm zusammenzustellen.
Das Programmheft wird ab sofort in den Rathäusern in Aldingen und Denkingen  zur Abholung bereit liegen.
Die Anmeldung erfolgt über die Onlineplattform Feripro. Hier findet Ihr ebenfalls eine Übersicht ((5,293 MB)) der verschiedenen Veranstaltungen.

Im Namen der Gemeinde bedanken wir uns herzliche bei allen teilnehmenden Vereinen und Institutionen.
Wir wünschen Euch allen schöne erholsame Ferien und viel Spaß bei den Veranstaltungen.
 
Viele Grüße
Ralf Fahrländer

Öffnungszeit der Ortschaftsverwaltung Meldung vom 06. Juli 2023

 
Von Montag, 10. bis einschließlich 21. Juli 2023 ist die Ortschaftsverwaltung Aixheim geschlossen. In dringenden Notfällen erreichen Sie das Rathaus in Aldingen unter 07424 / 882-100 oder kontaktieren Sie die zuständigen MitarbeiterInnen per Email.
Die Emailadressen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Aldingen unter www.aldingen.de

Mit der Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab!



Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers Albert Gruler findet in dieser Zeit wie gewohnt am Mittwoch von 17.30 – 19 Uhr statt.
Wir bitten um Beachtung!

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Lindengasse II“ im Ortsteil Aixheim Meldung vom 06. Juli 2023

Das Landratsamt Tuttlingen hat den vom Gemeinderat der Gemeinde Aldingen am 14.03.2023 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Lindengasse II“ mit Erlass vom 26.06.2023 gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB genehmigt.
Der Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lindengasse II“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Maßgebend sind die Planzeichnung sowie die Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften (Textteil) sowie die gemeinsame Begründung, jeweils in der Fassung vom 20.02.2023. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan:

Titelblatt und Satzung ((1,978 MB))
Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 20.02.2023 ((9,384 MB))
Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften vom 20.02.2023 ((244,8 KB))
Begründung zum Bebauungsplan vom 20.02.2023 ((3,686 MB))
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Lindengasse II“ vom 06.12.2022 ((6,557 MB))
Zusammenfassende Erklärung vom 07.07.2023 ((81,9 KB))
 
Der Bebauungsplan, die Örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung sowie Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Gutachten werden im Rathaus Aldingen, im Bauamt im 1. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.g. Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
 
Aldingen, 07.07.2023
Ralf Fahrländer, Bürgermeister