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Gemeinde Aldingen
Gemeinde Aldingen
 
 
 

Bodenrichtwerte

Allgemeines
Ermittlung von Bodenrichtwerten
Anliegerleistungen bei baureifem Land

 

Allgemeines

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung sind aus der Kaufpreissammlung (Kaufverträge von in der Gemeinde liegenden Grundstücken und Gebäuden) bei der Gemeinde Bodenrichtwerte zu ermitteln und ortsüblich bekanntzumachen.


Ermittlung von Bodenrichtwerten

Der Gutachterausschuss hat in seiner Sitzung am 23. April 2009 die Bodenrichtwerte für das Jahr 2008 ermittelt. Dieser Richtwert gilt jeweils für 2 Jahre. Die Richtwerte (je m²) für die Gemeinde Aldingen (diese Werte gelten auch für den Ortsteil Aixheim) werden hiermit ortsüblich bekanntgegeben:

1. Wohnbaugebiete, Neubaugebiete

(jeweils inkl. Anlieger- bzw. Erschließungsbeitrag) 85,00 bis 98,00/m² €

2. Gewerbegebiete

(jeweils inkl. Anlieger- bzw. Erschließungsbeitrag) 39,00 bis 45,00/m²

3. Bauerwartungsland

im Flächennutzungsplan als Bauland (Wohnbau oder Gewerbe) ausgewiesen und nach der Verkehrsauffassung in absehbarer Zeit als Bauland zu erwarten. 13,00 €/m²

4. Landwirtschaftliches Gelände

  0,80 bis 1,20 €/m²

Diese Richtwerte stellen eine Auswertung der Vorgänge im Grundstücksmarkt des Jahres 2008 dar. Sie dienen als Vergleichswerte und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben.

Richtwerte sind unverbindlich und verpflichten weder den Verkäufer noch Käufer eines Grundstückes zur Einhaltung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Baugenehmigungsbehörden können daraus nicht hergeleitet werden.

Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie auch von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde, Tel. 07424/882-14, Herr E. Dreher.

Die aktuellen Abgabensätze für das laufende Jahr erhalten Sie hier:
» Rathaus/Abgabensätze


Anliegerleistungen bei baureifem Land

Derzeit gelten in der Gemeinde folgende Sätze, die jeweils zu den reinen Bodenpreisen (Bauplätze, Ziffer 1) hinzukommen:

1. Wasserversorgungsbeitrag
  3,25 €/m² zuzügl. MwSt.
2. Entwässerungsbeitrag
a) Kanal 2,55 €/m² Nutzungsfläche
b) Klärbeitrag 1,85 €/m² Nutzungsfläche
3. Erschließungsbeitrag
Dieser ist jeweils abhängig von den tatsächlichen Kosten der Erschließung. Laut Satzung können 90 % der Erschließungskosten auf den Erwerber umgelegt werden. Derzeit ca.
20,00 bis 30,00 €/m²
Nutzungsfläche

Was bedeutet „m² Nutzungsfläche“?

Die Nutzungsfläche ergibt sich durch die Multiplikation von Grundstücksflächen x Nutzungsfaktor. Dieser Nutzungsfaktor ist bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 und bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 (bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit entsprechend höher, siehe Beitragssatzung). Als Geschosszahl wird die im Bebauungsplan höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.

Beispiel:

  1. Bei eingeschossiger Bebaubarkeit (1,00) Grundstücksfläche 900 m² x 1,00 Nutzungsfaktor – also werden bei der Beitragsabrechnung 900 m² zugrunde gelegt.
  2. Bei zweigeschossiger Bebaubarkeit (1,25) (Regelfall) Grundstücksfläche 900 m² x 1,25 Nutzungsfaktor – also werden in diesem Fall 1.125 m² zugrunde gelegt.

Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt Ihnen
Herr E. Dreher (Tel. 07424/882-14).

Die aktuellen Abgabensätze für das laufende Jahr erhalten Sie hier:
» Rathaus/Abgabensätze