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Öffentliche Bekanntmachung


Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße“


Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 16.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
 
Im Zuge des allgemeinen städtebaulichen Strukturwandels der vergangenen Jahrzehnte zeigt sich auch im Bereich der Spaichinger Straße und Mühlstraße ein stetiger Bedeutungsgewinn der Wohnnutzungen. So wurde zuletzt durch den Bebauungsplan „Rosen-Areal“ im Bereich des ehemals gewerblich genutzten Brauereigeländes ein Urbanes Gebiet ausgewiesen mit dem Ziel, in Teilen des Areals auch Wohnungsbau zu verwirklichen. Um diesen Entwicklungstendenzen Rechnung zu tragen, das Wohnumfeld zu sichern und mögliche Nutzungskonflikte zu minimieren, soll die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich der Mühlstraße durch einen Bebauungsplan geregelt werden.
 
Da es im Bereich der Mühlstraße in der Vergangenheit bereits zu unerwünschten Entwicklungen kam und die derzeitige Situation nicht klar definiert ist, hat der Gemeinderat nun den Wunsch, auch das bisher nicht überplante Gebiet nordöstlich, entlang der Mühlstraße, auf tatsächliche Nutzung zu überprüfen und ggf. für eine zukünftige Entwicklung im Sinne der Gemeinde neu zu ordnen. Darüber hinaus sind die zulässigen Nutzungsarten und -anlagen neu zu definieren (beispielsweise Ausschluss von Vergnügungsstätten wie Spielhallen).
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.


Das Bebauungsplanverfahren soll nach Maßgabe des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Inwieweit ein Umwelt- und Artenschutzbericht notwenig ist, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung folgt zu einem späteren Zeitunkt.
 
Um negative Einflüsse auf das Ortsbild zu verhindern, wurde neben der Aufstellung des Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
 
Aldingen, den 19.04.2024
 
gez. Ralf Fahrländer,
Bürgermeister