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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Nagelsee II"

Aufstellung des Bebauungsplans „Nagelsee II“. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nagelsee II“ gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Industriegebietes „Nagelsee“ geschaffen werden, um auch weiterhin Flächen für die Verlagerung und Erweiterung heimischer Gewerbebetriebe und zur Neuansiedlung von Unternehmen bereitstellen zu können und dadurch die Voraussetzungen für eine Fortführung der positiven Gewerbeentwicklung in der Gemeinde zu schaffen.

Die Erweiterungsfläche „Nagelsee II“ schließt südöstlich an das bestehende Industriegebiet an.  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 27.November 2023 bis einschließlich 05. Januar 2024

untenstehend veröffentlicht. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Aldingen (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans ((457,9 KB))
- Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (textliche Festsetzungen) ((292,8 KB))
- Begründung ((3,211 MB))
- Umweltbericht (Büro 365° freiraum + umwelt) ((9,344 MB))
- Artenschutzrechtliche Prüfung (Dipl.-Biologe M. Kramer) ((3,197 MB))
- Stellungnahmen und Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ((607,6 KB))

Im Rahmen der vorgenannten Planungsunterlagen liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsicht aus:

Umweltbericht: Ermittlungen und Bewertungen der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Mensch (insb. Wohn- u. Erholungsfunktion); Pflanzen/Biotope (insb. Inanspruchnahme gering- bis mittelwertiger Flächen); Tiere (insb. Feldlerchen, Greifvögel); Fläche/Boden (insb. Flächeninanspruchnahme, Neuversiegelung, Verlust der Bodenfunktionen); Wasser (insb. Minderung Grundwasserneubildung); Klima/Luft (insb. Siedlungsklimatische Auswirkungen, Anstieg von Abgasen und Schadstoffen; Landschaft (insbes. Landschaftsbild); Kultur und Sachgüter (Verlust landwirtsch. Produktionsfläche). Zudem Beschreibungen von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter, Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen (insb. Feldlerchenhabitate und geplante Ökokonto-Maßnahme „Umbau von Fichtenforst in Erlen-Eschen-Auwald im Hagenbachtal“).
Artenschutzrechtliche Prüfung: insb. Bestandserfassung sowie Ausgleichskonzept für die Art der Feldlerche.
Stellungnahme Landratsamt Tuttlingen vom 16.11.2022: Gewerbeaufsichtsamt: zu Immissionsschutzbelangen; Naturschutzbehörde: zu Artenschutz, Betroffenheit von Feldlerche u. Greifvögel, Hinweise zu externen Feldlerchenausgleich, zur Eingriffsregelung und externen Kompensationsmaßnahmen; Wasserwirtschaftsamt: zu Belangen des Boden- und Wasserschutzes.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. an: gemeinde@aldingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
 
Aldingen, den 24.11.2023
 
gez. Ralf Fahrländer
Bürgermeister