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Dienstleistungen

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.

Leistungen

Fahrzeug - Umkennzeichnung beantragen

Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht umschreiben.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.

Verfahrensablauf

Im Eingangsbereich der Kfz-Zulassungsstelle befindet sich ein Wartemarkenautomat, wo Sie je nach Vorgang die Wartemarke erhalten.

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Gültiger Personalausweis oder Gültiger Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • Das/die Kennzeichenschilder
  • Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweises mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.

Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

  • Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
  • Schriftliche Verlusterklärung. Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

  • Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
  • Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei