Grundsätzlich darf eine Bank Ihren Antrag ein Basiskonto nur ablehnen, wenn:
- Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und nutzen können,
- Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank, einen seiner Mitarbeiter oder seiner Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank sind und diese Ihren Basiskontovertrag gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
- Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass ein Institut die Kontoeröffnung ablehnt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft, ob die Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Lag die Bank falsch, ordnet die Bafin die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.