- Hochschulzugangsberechtigung
Im Laufe des Verfahrens müssen Sie sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet tätig zu sein.
Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, in dem sich die erfolgreichen Bewerber(innen) zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro verpflichten. Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn ein ausgewählter Bewerber oder eine ausgewählte Bewerberin
- nicht unverzüglich nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung in Baden-Württemberg zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Innere Medizin (ohne Schwerpunktbezeichnung) absolviert oder
- nicht unverzüglich nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung für mindestens zehn Jahre ausschließlich in baden-württembergischen Bedarfsgebieten in der hausärztlichen Versorgung tätig ist.
Für welche Gebiete ein solcher besonderer öffentlichen Bedarf besteht, wird erst in der Zukunft vom Land Baden-Württemberg festgestellt.