Die verpflichtende Einführungsfortbildung steht am Beginn des lebenslangen berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Entwicklungsprozesses für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.
Die Einführungsfortbildung besteht aus zwei Abschnitten. Diese sind:
- Die erste Phase (Blockteil) hat folgende Ziele:
- Vermittlung verwaltungsrechtlichen Grundlagenwissens (Orientierung in der Landesverwaltung)
- Verbesserung der Kenntnisse der neuen Beschäftigten im Bereich der Selbstführung (Zeit- und Selbstmanagement), der Gesprächsführung und beim Thema Führungswissen (Dimensionen der Führung)
- Die zweite Phase (Prozessteil) zielt stärker auf das Umfeld der neuen Beschäftigten ab. Im Mittelpunkt stehen Aspekte, die eng miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen, z.B.:
- Kundenorientierung
- Arbeiten im Team
- Europa
- Organisation/Veränderungsmanagement und Führung
Tipp: Weitere Informationen finden Sie im "Merkblatt "Einführungsqualifizierung für den höheren Dienst in der Landesverwaltung" der Führungsakademie Baden Württemberg.