Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Für eine Teilnahme am Flugverkehr brauchen Sie eine Erlaubnis. Man unterscheidet in Erlaubnisse für:
Die Luftfahrerprüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil:
Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden (Regierungspräsidien). Hier sind das Luftfahrt-Bundesamt für die Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer sowie die Luftsportverbände für die Luftsportgeräteführer zuständig.
Luftfahrerscheine werden unbefristet erteilt.
Berechtigungen in den Luftfahrerscheinen werden teilweise befristet und können nach Vorliegen der Mindestvoraussetzungen verlängert werden. Dies geschieht durch einen Eintrag in die Lizenz oder durch Neuausstellung.
Um Rechte aus einer Lizenz ausüben zu können, müssen auch teilweise Nachweise im persönlichen Flugbuch des Piloten oder der Pilotin erbracht werden.
das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Hinweis: Die einzelnen Voraussetzungen können bei den Luftfahrerschulen oder bei den Landesluftfahrtbehörden erfragt werden.
Der Erwerb einer Luftfahrererlaubnis erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung können Sie nur bei einer genehmigten Flugschule (ATO oder DTO) absolvieren und eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Danach müssen Sie schriftlich einen Luftfahrerschein beantragen. Nutzen Sie dafür das zur Verfügung stehende Formular.
Sie erhalten Ihren Luftfahrerschein mit der Post zugeschickt.
Für die Verlängerung von Berechtigungen müssen Sie je nach Art der Berechtigung nachweisen:
Zusammen mit dem Verlängerungsantrag müssen Sie Nachweise wie z.B. ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorlegen. Was genau benötigt wird, können Sie dem jeweiligen Antrag entnehmen.
Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat ihn am 26.11.2019 freigegeben.