Hermle, Sarah
Leitung Hauptamt
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Die Bodenrichtwerte geben Auskunft über den durchschnittlichen Wert von Grundstücken in unserer Gemeinde. Sie dienen als wichtige Orientierung für Käufer, Verkäufer, Bauherren und Sachverständige – etwa bei der Wertermittlung von Immobilien oder zur Vorbereitung von Kaufverträgen.
Die Bodenrichtwerte werden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Tuttlingen für Grundstückswerte auf Grundlage tatsächlich erzielter Kaufpreise ermittelt und veröffentlicht. Sie sind unverbindlich und verpflichten weder Verkäufer noch Käufer eines Grundstücks zur Einhaltung. Bodenrichtwerte dienen in der Regel als Anhaltspunkt. Im Einzelfall kann von diesen Richtwerten, beispielsweise aufgrund einer bestimmten Lage eines Grundstücks, sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Genehmigungsbehörden können daraus nicht abgeleitet werden, ebenso wenig wie gegenüber der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde oder gegen den Gemeinsamen Gutachterausschuss.
Die Bodenrichtwerte können über unseren digitalen Ortsplan abgerufen werden: Bodenrichtwertkarte (externer Link)
Im Flächennutzungsplan als Bauland (Wohnbau oder Gewerbe) ausgewiesen undnach der Verkehrsauffassung in absehbarer Zeit als Bauland zu erwarten:
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