Bebauungsplan „Lindengasse II“ – Ortsteil AixheimErneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 23.11.2021 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Lindengasse II“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Nach Durchführung des o.g. Beteiligungsverfahren ergaben sich punktuelle Ergänzungen und Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur Begrünung der öffentlichen Grünflächen, zur Ausführung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Stützmauern und Einfriedungen. Nach Durchführung zusätzlicher Begehungen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung ergaben sich zudem verschiedene Ergänzungen und Konkretisierungen des Umweltberichts, des Artenschutzgutachtens und der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen.
Aufgrund der Planänderungen wird der Entwurf des Bebauungsplans nebst Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Der rd. 2,3 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lindengasse II“ schließt an die westliche Randbebauung der Goethestraße an und erstreckt sich von der Oberdorfstraße im Norden bis zu dem südlich in Verlängerung der Schillerstraße verlaufenden Feldweg. Die Lage und Abgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan.
Zum Zwecke der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Lindengasse II“ mit Örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Gutachten in der Zeit
vom 14.11.2022 bis einschließlich 28.11.2022
im Rathaus Aldingen, Nebengebäude Bürgerhaus, im Flur des 1. Obergeschosses während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
1. Bebauungsplan ((1011,5 KB))
2. Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften ((279,8 KB))
3. Begründung ((6,7 MB))
4. Umweltbericht_und Artenschutz ((9,972 MB))
5. Vorabzug Abwägungsvorlage zur Offenlage/Behördenbeteiligung ((128,4 KB))
6. Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Beteiligung ((600,3 KB))
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Aldingen, den 11.11.2022
gez. Ralf Fahrländer, Bürgermeister