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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte -Telefonhotline geschaltet und Online – Portal eingerichtet

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können
seit dem 08.05.2023 eine Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Diese soll
Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl,
Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise
Koks betroffen waren.
 
Das Umweltministerium hat für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine
Telefon-Hotline eingerichtet unter: 0711 – 126 1600.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag
zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.
 
Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert
sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller
bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das
Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt
werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.
 
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022
mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen.
Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
 
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:
Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe Kontoauszüge oder
andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe
Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n)
 
Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr
gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.

Das Online – Portal ist unter folgendem Link zu finden:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Antworten auf die häufigsten Fragen sind hier zu finden:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte