Landesfamilienpass 2023
Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2023 sind eingetroffen und können auf dem Rathaus abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind
in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Kinderzuschlags- Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit
mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Berechtigung ist durch einen entsprechenden Bescheid nachzuweisen.
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit
mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei Kindern über 18 Jahren ist die Kindergeldberechtigung nachzuweisen.
Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, aber noch keinen Landesfamilienpass haben, können Sie diesen beim Bürgermeisteramt Aldingen, Zimmer 18, Frau Josten, beantragen.
Auch in diesem Jahr erhalten die Kinder Gutscheine für kostenlose Eintritte in das Aldinger
Hallenbad.