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Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024


Top 1.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Fahrländer informiert über die Sitzung vom 27.2.2024, in dem der Gemeinderat den Verkauf der Flächen neben dem bestehenden Seniorenzentrum an die FWD zum Bau von Seniorenwohnungen beschlossen hat.
Weiter informiert BM Fahrländer über eine Stellenausschreibung für eine Hausmeisterstelle im Umfang von 100 %.
 
Top 2.
Bürgerfragemöglichkeit

Ein Bürger informierte das Gremium darüber, dass im Bereich Ebenland/Langäckerstraße/Rubäckerstraße zu schnell gefahren wird. Seines Erachtens sei die 30‘ er Beschilderung je nach Einfahrt in das Gebiet bei den Autofahrern dann nicht mehr präsent. Er regte an, dass eine Tempo 30 Markierung auf der Fahrbahn angebracht werden solle und bittet hierfür um baldige Umsetzung. Eine Bürgerin fragte an, weshalb die Gemeinde Aldingen nicht Mitglied bei Mikado sei.
Bürgermeister Fahrländer erläuterte, dass die Gründung von Mikado durch drei Kommunen initiiert wurde und zwischenzeitlich keine neuen Gemeinden mehr aufgenommen werden. Zum Zeitpunkt der Gründung von Mikado hat sich Aldingen bewusst für die Betreuung durch die Sozialstation entschieden und sieht sich dort auch nach wie vor sehr gut versorgt. Die Gemeinde hätte schon damals die Kapazitäten von Mikado überfordert. Grundsätzlich sei man aber mit Mikado bezüglich der Fahrzeugbuchungen für den Fahrdienst in Kontakt und es gibt in Teilbereichen immer wieder Kooperationen.
Eine Bürgerin erkundigte sich nach dem Stand bezüglich der übergebenen Unterschriftenliste zur Temporeduzierung auf den Durchfahrtstraßen. Der Bürgermeister informierte die Bürgerin, dass in der Sitzung am 27.02.24 durch die Verwaltung informiert wurde, dass eine Präsentation der Ergebnisse der Untersuchungen in der Gemeinderatssitzung im Mai anberaumt sei. Ein Bürger erkundigte sich, wie es sein könne, dass eine gerade fertig gestellte Schule nun schon wieder zu klein sei. Auch sei ihm nicht klar, wie die in der Sitzungsvorlage zur Berechnung der Schulbauinvestitionen aufgeführte Investitionssumme von 13,7 Millionen zustande gekommen sei. Die damaligen Planungen wurden mit 9,3 Millionen € angegeben. Er erkundigte sich konkret darüber, ob tatsächlich Klassenzimmer fehlen würden. Bürgermeister Fahrländer antwortete, dass es seitens der Gemeinde Aldingen Vorbereitungen gebe, die Umlandgemeinden an den Schulbaukosten zu beteiligen. Gemäß Paragraf 31 des Schulgesetzes müsse man hierzu in ein sogenanntes Verhandlungsverfahren eintreten und die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Die konkrete Berechnung der Investitionssumme unterliege den Parametern der Schulbauförderungsrichtlinie.
Grundsätzlich sei es richtig, dass die Schule Raumnot erwarte. Die Ganztagsbetreuung wird zum Schuljahr 2026/2027 verpflichtend und verschärfe die Situation zusätzlich. Auch sei es so, dass die Gemeinde im Grundschulbereich nun mehrjährig in Folge mit vier Klassenzügen belegt sei, deshalb komme man an Kapazitätsgrenzen und müsse neue Klassenzimmer schaffen. Derzeit seien die Geburtenzahlen gleichbleibend hoch, sodass nicht absehbar sei, dass sich hier eine Entspannung ergeben würde. Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Schulbaus wurde nach damaligen Gesichtspunkten alles richtig entschieden.
Ein Bürger bedankt sich für die Umsetzung des Brückenbaus am Lochgässle. Weiter habe ihn gefreut, dass in der vergangenen Sitzung in den Haushaltsreden auf die gemeinsamen zahlreichen Ziele und Ergebnisse hingewiesen wurde, wofür er sich bedankte. Auch erkundigte er sich nach dem innerörtlichen Radwegekonzept. Der Bürgermeister informierte dahingehend, dass die Umsetzung des Radwegekonzeptes maßgeblich damit Zusammenhänge, wie es mit den Tempo-30-Zonen in der Gemeinde weitergehen würde, da in Tempo-30-Zonen die Anbringung von Radwegmarkierungen grundsätzlich nicht möglich sei. Aus diesem Grund müsse man die Ergebnisse bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung abwarten und darauf aufbauend die Entscheidungen zum Ausbau der Radwegemarkierungen treffen.
 
Top 3.
Entwicklung der Ortsmitte Aldingen - Bürgerbeteiligungsprozess und Vorstellung durch die Servicestelle dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg.

Der Vorsitzende begrüßte hierzu Herrn Arndt und Herrn Opphold von der Servicestelle Bürgerbeteiligung. Herr Arndt informierte das Gremium über die Arbeit der Servicestelle. Er führte aus, dass die Servicestelle sich dahingehend verstehe, dass sie die gewählten Organe in ihrer Arbeit unterstützen und stärken wolle. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen eine von vielen Informationsquellen darstellen, die nicht bindend sind. Herr Arndt führte weiter aus, dass man für die Durchführung des Bürgerbeteiligungsprozesses und für die allgemeinen Kommunikationsaufgaben ca. ein Prozent der Projektkosten ansetzen müsse.
Grundsätzlich sollten sogenannte „Zufallsbürger“ ausgewählt werden. Dabei sollen insgesamt ca. 30-35 Bürger durch ein vorgegebenes Procedere über das Einwohnermelderegister ausgewählt werden. Als Zeitschiene nannte Herr Arndt eine Spanne von ca. 2-9 Monaten. Die gesamte Maßnahme wird für die Öffentlichkeit wahrnehmbar gestaltet, dies geschehe durch Veröffentlichungen auf der Website, durch die Präsentation der Ergebnisse aus den Tagungen der Zufallsbürger in öffentlicher Gemeinderatssitzung und durch Pressemitteilungen und Pressegespräche.
Weiter ging Herr Arndt auf verschiedene Konflikt Situationen ein. So gebe es Wertekonflikte, Zielkonflikte, Prognosekonflikte und Verteilungskonflikte. Dabei sei es wichtig, dass keine Diskussionen über Positionen geführt werden, sondern die Diskussion auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzielt. Wenn das Ergebnis vorliegt, sei dies das Votum der Zufallsbürger und ein Parameter für die weitere Entscheidung des Gemeinderats.
Die Frage eines Gremiumsmitglieds, wer die Fragen an die Zufallsbürger definiere, beantwortete Herr Arndt dahingehend, dass es eine Themenlandkarte gäbe, und der Gemeinderat sowie weitere Meinungsführer diese Themenlandkarte ausarbeiten sollten. Diese Themenlandkarte sei dann quasi die Tagesordnung für die ausgewählten Zufallsbürger, die dann zu den verschiedenen Themen weitere Informationen bekommen sollen. Für die Moderation des Prozesses könne sich die Gemeinde an einer Gesamtausschreibung der Servicestelle Baden-Württemberg beteiligen und dadurch schneller und vor allem kostengünstiger agieren.
Das Gremium informierte sich intensiv über die Herangehensweise der Servicestelle Baden-Württemberg und fasste einstimmig den Beschluss den Bürgerbeteiligungsprozess mit der Servicestelle dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg bezüglich der Entwicklungen der Ortsmitte Aldingen durchzuführen.

Top 4.
Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Freiflächen Photovoltaik und regional bedeutsame Windkraftanlagen

Bürgermeister Fahrländer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Direktor des Regionalverbands Schwarzwald Baar Heuberg, Herrn Herzberg. Dieser stellte dem Gemeinderat die Teilpläne der Gemarkung Aldingen vor. Auf der Gemarkung Aldingen sind im Teilplan Freiflächen- Photovoltaik ebenfalls keine Vorranggebiete ausgewiesen. Bei den Windkraftanlagen ist der bekannte Standort am Stauffelberg an der Gemarkungsgrenze zu Spaichingen sowie ein Gebiet im Bereich des Gewanns Hübschhölzle/Himmelreich/Berg zur Gemarkungsgrenze Aldingen – Spaichingen – Schura aufgeführt. Grundsätzlich kann die Gemeinde entsprechend ihrer individuellen Kenntnisse und Grundstücksmöglichkeiten über die Bauleitplanung jederzeit mehr Flächen definieren.
Herr Herzberg erläuterte dem Gemeinderat anhand visueller Darstellungen wie man die Vorgabe der Ausweisung von mindestens 1,8 % der Flächen für die Nutzung durch Windkraft umgesetzt habe. Dabei wies er darauf hin, dass die Flächenverteilung eben nicht gleichmäßig erfolgen könne, da die topographischen und geologischen Grundlagen nicht gegeben seien bzw. die Windhöffigkeit nicht vorliege. Bezüglich der Ausweisung von PV Flächen wies er ausdrücklich darauf hin, dass hier die Kommune parallel agieren könne und jederzeit Herr des Verfahrens sei. Der Gemeinderat könne diese Flächen über Bebauungspläne realisieren. Grundsätzlich sei die Anforderung der Ausweisung von 2 % der Flächen im Verbandsgebiet erreicht.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald Baar Heuberg mit dem Teilplan „Freiflächen-Photovoltaik" und „regional bedeutsame Windkraftanlagen“ zur Kenntnis. Anregungen oder Bedenken zu den vorliegenden Planunterlagen (Planentwurf) werden von Seiten der Gemeinde Aldingen nicht vorgebracht.
 
Top 5.
Neubau Kindertagesstätte im Brühl – Vergabe der Rohbauarbeiten
Bürgermeister Fahrländer informiert, dass die Ausschreibung reges Interesse gefunden habe, insgesamt hätten neun Firmen ein Angebot abgegeben. Die Kosten laut Leistungsverzeichnis wurden mit 767.876,42 € berechnet. Die günstigste Bieterin mit einer nachgerechneten Angebotssumme von brutto 599.007,22 ist die Firma Decker GmbH & Co. KG, Nusplingen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe des aufgeführten Gewerkes entsprechend dem Vergabevorschlag an die Firma Decker in Nusplingen
 
Top 6.
Wiederholung des Beschlusses vom 5.3.2024 zur Beteiligung an den Investitionskosten des Schulstandorts Trossingen am Schulbau der Realschule und des Gymnasiums

Bürgermeister Fahrländer erläutert, dass die Sitzungsunterlagen für die Sitzung am 05. März 24  öffentlich abrufbar gewesen seien, ein expliziten Versand an die Presse und eine Veröffentlichung im Amtsblatt sei leider nicht erfolgt. Aus diesem Grund müsse der Beschluss formell wiederholt werden. In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeister Fahrländer auf die bestehende Vorlage und erläutert, dass seitens der Stadt Trossingen und der Stadt Rottweil signalisiert wurde, dass die Gemeinde Aldingen an den Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen gemäß Paragraf 31 Schulgesetz beteiligt werden soll. Beide Städte bitten die Gemeinde Aldingen darum, zunächst in die freiwillige Verhandlungsphase einzutreten.
Ein Gemeinderat signalisierte, dass seines Erachtens zu diesem Thema sehr viele rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten seien und er empfehle ich hier möglichst lange abzuwarten, um an den bestehenden Urteilen die eigene Vorgehensweise orientieren zu können
Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, für die von der Stadt Trossingen, der Stadt Rottweil sowie weiterer Schulträger angeforderte Beteiligung an den Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen an Realschulen und Gymnasien in Verhandlungen im Rahmen der sogenannten Freiwilligkeitsphase nach Paragraf 31 Schulgesetz zu treten.
 
Top 7.
Beteiligung der Umlandgemeinden an den Kosten der Generalsanierung des Anbaus der Gemeinschaftsschule Aldingen
Bürgermeister Fahrländer erläutert, dass die Investitionskosten für die Sanierung des Anbaus an der Gemeinschaftsschule gemäß Paragraf 31 Schulgesetz behandelt werden sollen. Dabei legt er Wert darauf, dass aufgrund der von den umliegenden Schulträgern an die Gemeinde Aldingen gestellten Forderungen auch für die Gemeinde Aldingen keine Wahlmöglichkeit mehr bestünde, da die Voraussetzungen nach Paragraf 31 Schulgesetz zur Beteiligung der Umlandgemeinden gegeben seien. Formell müsse deshalb der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, gegenüber den Gemeinden, die Schüler nach Aldingen entsenden, die entsprechenden Informationen und Signale auszusenden um am Ende eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen zu können.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Verwaltung namens der Gemeinde Aldingen gegenüber den Gemeinden: VS-Weigheim, Spaichingen, Gosheim, Reichenbach, Wehingen, Balgheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim, Gunningen, Hausen ob Verena, Rottweil-Neufra, Trossingen, Schura, Frittlingen, Wellendingen und Wilflingen, die Bereitschaft der Gemeinde Aldingen zur Zusammenarbeit zu erklären, um gemäß Paragraf 31 Schulgesetz mit diesen Umlandgemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu deren finanzieller Beteiligung an der Generalsanierung/Neubau der Gemeinschaftsschule Aldingen abzuschließen und den Umlandgemeinden die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.
 
Top 8.
Allgemeine Finanzprüfung 2016 – 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) - Bekanntgabe des Prüfungsberichts und Stellungnahme der Verwaltung

Bürgermeister Fahrländer erläuterte, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom März bis Juli 2023 eine überörtliche Prüfung in der Gemeinde Aldingen durchgeführt habe. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Nahwärme Versorgung.
Dabei sei die Verwaltung bereits über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unmittelbar mündlich unterrichtet worden. Im Oktober 2023 sei der schriftliche Prüfungsbericht der GPA zugestellt worden, hierzu verwies Bürgermeister Fahrländer auf die beigefügten Anlagen des Prüfungsberichts. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der gesamte Prüfungsbericht jederzeit von den Gemeinderatsmitgliedern eingesehen werden könne.
Kämmerin Scheibner erläuterte anschließend die von der GPA gemachten Prüfungsbemerkungen. Dabei ging sie chronologisch zu jeder Prüfungsanmerkung mit der entsprechenden Stellungnahme durch die Vorlage und erläuterte diese anhand einer Präsentation. Abschließend verwies Bürgermeister Fahrländer auf die Grundsatzbemerkung der GPA, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde im Prüfungszeitraum geordnet waren und die dauernde Leistungsfähigkeit und Aufgabenerfüllung gewährleistet gewesen seien.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht der GPA zur Kenntnis und erteilte zu den Stellungnahmen der Verwaltung sein Einverständnis. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Stellungnahmen der GPA zuzuleiten.
 
Top 9.
Seniorenwohnen in Aldingen – mögliche Optionen des Erwerbs eines Gemeinschaftsraums in der geplanten Wohnanlage

Bürgermeister Fahrländer erläuterte den Sachverhalt und verwies auf die bereits vorangegangenen Beratungen in der Sitzung vom 16.5.2023 sowie in der Sitzung vom 27.02.2024.
Nachdem die Fa. FWD das Gesamtprojekt plant und die Maßnahme bereits auf dem Weg ist, sei es für die weitere Planung wichtig, die Entscheidung der Gemeinde über den Erwerb eines möglichen Gemeinschaftsraumes zu treffen. Hierzu fanden in vorangegangenen Sitzungen bereits intensive Beratungen statt. In der Sitzung vom 27.02.2024 wurde neben den Erläuterungen zu Vorteilen und Nutzen eines Gemeinschaftsraumes auch ein überarbeitetes Kaufpreisangebot in Höhe von 398.000 € vorgelegt. Die daran anschließende Beratung machte deutlich, dass der grundsätzliche Wunsch nach einem Angebot für die offene Senioren Arbeit bei allen Räten vorhanden ist.
Bürgermeister Fahrländer führte weiter aus, dass unabhängig von dem Wunsch ein Angebot für die Senioren zu schaffen, die Frage der Finanzierbarkeit nicht beantwortet werden könne. Seitens der Verwaltung wird derzeit leider keine Möglichkeit gesehen, die Kosten zusätzlich zu erwirtschaften. Auch eine weitere Darlehensaufnahme für die Finanzierung wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Daher könne man momentan nicht empfehlen, den Gemeinschaftsraum zu erwerben. Weiter soll die Entwicklung der Planungen im Bereich des evangelischen Gemeindehauses abgewartet werden um darauf aufbauend die weiteren Schritte anzugehen.
Seitens des Gemeinderats fand die vorgeschlagene Empfehlung Unterstützung, man wolle die Seniorenarbeit weiter im Fokus behalten, könne aber in den kommenden Jahren höhere Investitionen für freiwillige Maßnahmen nicht zusätzlich realisieren.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Gemeinschaftsraum im Gebäude der geplanten Seniorenwohnanlage nicht zu realisieren.
 
Top 10. Verschiedenes, Bekanntgaben

Bürgermeister Fahrländer informiert über die Entwicklung der Schülerzahlen an der Primarstufe der örtlichen Gemeinschaftsschule und signalisiert, dass ab dem kommenden Jahr vier Klassenzüge in der ersten Klasse bestehen. Damit werden dann insgesamt acht Klassen in Aixheim unterrichtet. Der aktuelle Raumplan bietet allerdings keine acht freien Klassenzimmer, deshalb müsse der Raum für die Ganztagsbetreuung als Klassenzimmer genutzt werden. Eine Ganztagsbetreuung ohne festen Raum sei allerdings kaum möglich.
Weiter sei zu bedenken, dass die jeweils vier zügigen Jahrgangsstufen nach einem bzw. zwei Jahren im Schuljahr 2025/2026 nach Aldingen wechseln würden. Die Jahrgangsstufen der dritten und vierten Klasse sind im Pavillon untergebracht. Allerdings verfügt der Pavillon lediglich über sechs Klassenzimmer. Daher kann festgestellt werden, dass auch für die Grundschulklassen am Standort Aldingen zwei weitere Klassenzimmer benötigt werden.
Weiter sei aufgrund des Wachsens der Gesamtgemeinschaftsschule sowie auch aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 die Zahl des Betreuungspersonals steigend. Das bisherige Gemeinschaftsbüro für den Betreuerstab ist bereits heute viel zu klein. Zusätzlich würden durch die Nutzung der Schulräume als Klassenzimmer auch Betreuungsräume für die Ganztagsbetreuung wegfallen, daher wäre ein Betreuungsraum zusätzlich notwendig. Aus diesem Grund kann mit Sicherheit erwartet werden, dass je zwei weitere Klassenzimmer für den Primär – und Sekundärbereich, ein Großraumbüro für die Ganztagsbetreuung und ein weiterer Betreuungsraum benötigt werden.
Bürgermeister Fahrländer erläutert hierzu, dass die Verwaltung bereits die Unterlagen für eine eventuelle Bezuschussung der geplanten Baumaßnahmen abgesandt habe, diese Unterlagen seien aber vom Regierungspräsidium wieder zurückgewiesen worden, weil der Stichtag für die Einreichung der Unterlagen noch nicht definiert worden sei. Der Bürgermeister bedauerte das angedachte „Windhundverfahren“, da hier Kriterien eine Rolle spielen, die eigentlich mit den tatsächlichen Aufgaben der Kommunen bezüglich der Schulbauförderung der Ganztagsbetreuung nichts zu tun hätten.
 
Top 11.
Anfragen/Anregungen

Ein Gemeinderat fragte nach, ob die Gemeinde eine Auflistung der für die Öffentlichkeit verfügbaren Räume, die angemietet werden könnten erstellen könnte. Bürgermeister Fahrländer signalisierte daraufhin, dass er für die Gemeinderäte eine Zusammenstellung anfertigen lassen wolle, um diese dann im Bezug auf deren Vermietbarkeit zu besprechen.
Ergänzend hierzu fügte ein weiterer Gemeinderat an, dass die Barrierefreiheit mit beachtet werden sollte.

Weiter berichtet ein Gemeinderat aus einer Sitzung einer Nachbargemeinde, bei welcher für die Räte ein Mikrofon bereitgestanden hätte. Dies sei seines Erachtens sehr angenehm gewesen und er bitte darum, dies auch für den Ratssaal in Aldingen zu überprüfen. Bürgermeister Fahrländer nahm diesen Vorschlag gerne entgegen und erläuterte, dass man die endgültigen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik abwarten wolle und darauf aufbauend die Entscheidung bezüglich der Tischmikrofone treffen wolle.