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Aktuelles

Antworten zum Heizungsgesetz 2024 Meldung vom 16. November 2023

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 21. November 2023, um 18:00 Uhr in der Erich-Fischer-Halle Meldung vom 14. November 2023

TAGESORDNUNG:

1. Erweiterung Kindertagesstätte Arche 2023
     - Vorstellung Vorentwurfsplanung
     - Beauftragung Leistungsphase 3
     - Beauftragung Fachingenieure

2. Bebauungsplan "Ortsmitte III", Aldingen
     - Billigung des geänderten Planentwurfs
     - Erneuter Auslegungsbeschluss

3. Bebauungsplan „Nagelsee II“, Aldingen
     - Billigung des Planentwurfs
     - Auslegungsbeschluss

4. Antrag der Fraktionen

5. Nahwärme
     - Ausbauprogramm 2024

6. Ehrung besonderer Leistungen durch die Gemeinde
     - Vorschlag des Ehrungsausschusses

7. Jahresbericht Hallenbad 2022

8. Gebührenerhöhung Hallenbad und Sauna

9. Mittagsverpflegung Schulmensa
     Ausschreibung und Verpflegungskonzept

10. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

11. Verschiedenes, Bekanntgaben

12. Anfragen, Anregungen


Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.

Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Warmwasser: Ist ein Zeitprogramm sinnvoll? Mit diesen Tipps sparen Sie Geld Meldung vom 13. November 2023


Warmwasser: Mit einfachen Tricks Kosten senken

• Was beim Warmwasser unnötig ist
• Wann ein Zeitprogramm sinnvoll ist
• Legionellengefahr? Darauf sollten Sie achten

Warmes Wasser wird nicht 24 Stunden am Tag gebraucht. Mit einer Zeitsteuerung können Sie aktiv in den Aufwärmablauf des Wassers eingreifen und Ihren Energieverbrauch deutlich senken.

Was beim Warmwasser unnötig ist

In der Regel liegen die Nutzungsspitzen morgens und abends. Die restliche Zeit über wird kein Warmwasser benötigt. Für das Händewaschen beispielsweise reicht oft auch kaltes Wasser aus. Der Wasserverbrauch liegt somit in einem sehr geregelten Zeitraum, der täglich nahezu gleich ist. So kann es sinnvoll sein, beim Wasserspeicher die (Nach-)Heizzeit zu beschränken. Und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist der Meinung: "Durchheizen ist unnötig."

Stattdessen können Sie die Zeit, in der das Warmwasser erhitzt wird, beschränken. Nachts können Sie es sogar komplett ausschalten, raten die Verbraucherschützer. Letzteres eignet sich auch, wenn Sie länger nicht im Haus sind – beispielsweise, wenn Sie zur Arbeit oder in den Urlaub fahren. "Damit verhindern Sie, dass der Wärmeerzeuger ständig ein- und ausschaltet und sinnlos Energie verbraucht.

Wann ein Zeitprogramm sinnvoll ist

Ideal ist es, wenn Sie etwa eine Stunde vor der Warmwassernutzung die Heizfunktion aktivieren. Stehen Sie beispielsweise gegen 6 Uhr auf und gehen dann gleich Ihrer Morgentoilette nach, können Sie die Warmwasserbereitung für den Zeitraum von 5 bis 6 beziehungsweise 7 Uhr aktivieren. Den Zeitraum können Sie auch entsprechend ausdehnen.
Dasselbe gilt für Ihre Abendroutine. Hierbei können Sie jedoch in Ihren Zeitplan noch mit einbeziehen, dass Sie unter Umständen mit warmem Wasser das Geschirr spülen. Eine Stunde, bevor Sie schlafen gehen, sollte die Heizfunktion deaktiviert werden.

Leichter geht die Optimierung der Aufheizzeit mithilfe einer Zeitschaltuhr. Bei einigen Warmwasserspeichern, die direkt an die Gas- oder Ölheizung angeschlossen sind, kann auch über das Bedienfeld ein entsprechender Nutzungszeitraum eingestellt werden. Bei den meisten Modellen lässt sich zumindest die nächtliche Nachheizzeit abschalten.

Tipp

Die Aufheizzeit sollte an die Größe des Warmwasserspeichers angepasst werden. Hat er ein größeres Volumen, so dauert es tendenziell etwas länger, bis der Inhalt erwärmt ist. Am einfachsten ist es, die Zeiten selbst auszutesten. Bei Wärmebereitern, die keinen Speicher haben, kann das Zeitfenster hingegen stark minimiert werden.

Legionellengefahr? Darauf sollten Sie achten

Wird das Wasser zu wenig erwärmt, kann es zu einer Legionellose kommen. Dabei handelt es sich um Bakterien, die unter anderem Kopfschmerzen, Husten, Schüttelfrost, Fieber oder gar eine Lungenentzündung (Legionärskrankheit beziehungsweise Legionellen-Pneumonie) auslösen können. Eine Infektion erfolgt dabei durch "das Einatmen eines fein zerstäubten Legionellen-haltigen Wassernebels (Aerosol)", so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Um das Risiko zu senken, sollte die Temperatur des Warmwassers im gesamten Leitungssystem bei über 60 Grad Celsius liegen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und auch das Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung erklärt: "In einem Haus mit zentraler Wassererwärmung und zentralem Warmwasser-Speicher sollte die Regler-Temperatur am Trinkwasser-Erwärmer auf mindestens 60 °C eingestellt sein. Die Wassertemperaturen im Leitungssystem sollten an keiner Stelle Temperaturen unter 55 °C aufweisen.


Quellen:
• Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de) "Legionellen"
• Robert Koch Institut (rki.de) "Legionellose"

Hallenbad und Sauna geschlossen Meldung vom 08. November 2023

 
Am 18. und 19. November 2023 findet das 24-Stunden-Schwimmen der DLRG statt. An diesen beiden Tagen ist das Hallenbad für den normalen Schwimm- und Saunabetrieb geschlossen.

Wir bitten um Beachtung!

Die Gemeinden der N!-Region 5G führen ihre Pflanzaktion „Frühlingsblumen“ fort Meldung vom 03. November 2023

 
Die N!-Region 5G besteht aus den Gemeinden Aldingen, Frittlingen und Denkingen im Landkreis Tuttlingen und Deißlingen und Wellendingen im Landkreis Rottweil.
Wie in den vergangenen Jahren wird auch für das Frühjahr 2024 die Aktion „Frühlingsblumen“ fortgesetzt. Über die Gärtnerei Zink in Wellendingen werden in diesem Jahre Zwiebeln von Traubenhyazinthen bezogen, welche dann von der Lebenshilfe Rottweil in Einzelpakete verpackt werden.

„Mit der Aktion „Frühlingsblumen“ wollen wir zwei Dinge erreichen. Zum einen geht es darum, Insekten, insbesondere Wildbienen und Hummeln, eine erste Nahrungsquelle im Frühjahr anzubieten und zum anderen wollen wir über die Kinder in den Kindergärten und Schulen diese sowie die Eltern frühzeitig für den Schutz unserer Natur sensibilisieren“ so Geschäftsführer Frank Nann.

Die von der Lebenshilfe verpackten Blumenzwiebeln werden wieder an die Kindergärten und Grundschulen der Mitgliedsgemeinden verteilt, so dass die Kinder diese dann in den heimischen Garten mitnehmen können oder aber direkt vor Ort in einer Gemeinschaftsaktion einpflanzen können. Die Mithilfe der Lebenshilfe Rottweil passt weiter in die umfassende Strategie dieser Nachhaltigkeitsregion, nach dem Motto: „wir lassen keinen abseits und sind eine solidarische Gemeinschaft“.

Rund 520 Bienenarten gibt es in Deutschland, wobei sich diese Wildbienen an die unterschiedlichsten Lebensräume und Klimazonen angepasst haben. Sie sind unverzichtbare Bestäuber nicht nur von Wildpflanzen, sondern vor allem auch von Obstbäumen und Beerensträuchern. Jeder kann mit geeigneten Pflanzen oder Nisthilfen seinen Beitrag für den Erhalt unserer Wildbienen leisten. Dazu gehört auch die Aktion der N!-Region 5G mit der Aktion „Frühlingsblumen“. Hierbei geht es darum, ein Nahrungsangebot im Übergang vom Winter zum Frühling zu schaffen. Denn gerade unter den Wildbienen gibt es Arten, die sehr früh zum Leben erwachen.

Geschäftsführer Frank Nann weiter: „Für die Kinder ist es immer wieder ein besonderes Erlebnis, wenn sie sehen, wie aus ihren gepflanzten Blumenzwiebeln die ersten Frühlingsblumen wachsen und sie dabei die ersten Insekten im Frühjahr bei der Nahrungssuche beobachten können. So können wir gerade die junge Generation für den Schutz und Erhalt unserer Insekten gewinnen“

Bürgerinformationsveranstaltung Meldung vom 02. November 2023


Liebe Bürgerinnen und Bürger von Aldingen und Aixheim,

hiermit laden wir Sie recht herzlich zur Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Aldingen und Aixheim ein.

Diese findet am

Mittwoch, den 08. November 2023 in der Erich-Fischer-Halle statt.

Beginn ist um 18:00 Uhr. Einlass ab 17:30 Uhr.
 
Nach einer Rede von Herrn Bürgermeister Fahrländer wird es die Möglichkeit für Fragen von Seiten der Bürger geben. Ebenso werden sich die Projekte Wohnen im Alter (FWD & Zieglersche), Ansiedlung von Edeka in der Ortsmitte sowie Nahwärme Aldingen an Themenstationen vorstellen.
 
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
 
Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Gewerbe- und Grundsteuer fällig Meldung vom 30. Oktober 2023

Die Gemeindekasse weist auf den vierten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer-vorauszahlungstermin am 15.11.2023  hin und bittet um pünktliche Bezahlung der festgesetzten Rate unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Achtung – Leinenpflicht für Hunde! Meldung vom 25. Oktober 2023


Am vergangenen Wochenende wurde sehr wahrscheinlich durch einen frei laufenden Hund im Bereich des Tennisplatzes ein Rehbock zu Tode gehetzt. Der Rehbock wurde vom zuständigen Jäger tot aufgefunden. Sofern jemand zweckdienliche Hinweise hat, nimmt die Gemeindeverwaltung diese gerne unter Telefonnummer: 07424-882110 entgegen.
 
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass nach der Polizeiverordnung Aldingen Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund das Grundstück nicht verlassen kann. Innerhalb bebauter Ortslagen gilt auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Leinenpflicht, d.h. Hunde sind an der Leine zu führen. Außerhalb dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf mit Sichtkontakt auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.

Gemeinde Aldingen sucht dringend Wohnungen für geflüchtete Menschen Meldung vom 25. Oktober 2023

 
Wie Sie aus den Medien erfahren, kommen immer noch viele Menschen aus verschiedenen Kriegsgebieten nach Deutschland. Für diese Menschen sucht die Gemeinde Aldingen dringend geeignete Immobilien jeglicher Größe zur Miete oder zum Kauf.
Wir bitten um Unterstützung.
 
Kontakt Gemeinde Aldingen: Tel. 07424- 882 - 0
 
Vielen Dank!

Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 24. Oktober 2023 Meldung vom 25. Oktober 2023

  Öffentlicher Teil 1. Breitbandausbau in der Gemeinde -Vorstellung eines eigenwirtschaftlichen Ausbauangebots der Deutschen Glasfaser im Landkreis Tuttlingen -Kooperationsvertrags für Ausbauprojekte in der Gemeinde Aldingen   Der Gemeinde wurde von der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH das Angebot unterbreitet, flächendeckend in den Gebieten, die bislang noch nicht mit Glasfaser versorgt sind, Glasfaser-Hausanschlüsse zu verlegen. Frau Scherer, Vertreterin dieser Firma, stellte die Rahmenbedingungen vor. Voraussetzung sei insbesondere, dass in diesen Gebieten, sprich im gesamten noch nicht angeschlossenen Ort, mit mindestens 33 % der Hauseigentümer ein Vorvertrag über einen Anschluss abgeschlossen werden könne. Während der Vermarktungsphase sei ein solcher Hausanschluss kostenlos, auch würde die Deutsche Glasfaser die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich auf eigene Kosten vornehmen. Es würde dieses Angebot durch vielfältige Aktivitäten beworben, sodass eine möglichst umfängliche Information der Bevölkerung gelinge. Die Glasfasertechnik sei allen anderen Übertragungstechniken überlegen. Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH ist derzeit in allen Kommunen im Landkreis Tuttlingen vorstellig und legt allen Kommunen den gleichlautenden Kooperationsvertrag vor.   Im Verlauf der Diskussion wurde von Seiten des Gremiums auch die Bereiche Neuhaus und Winzigen sowie die Aussiedlerhöfe angesprochen. Ein Anschluss von Aussiedlerhöfen ist nur über entsprechende Förderprogramme möglich. Für die Ortsteile sind noch weitere Verhandlungen zwischen der Deutschen Glasfaser und NetCom notwendig, so dass diese erst in einer möglichen zweiten Phase angeschlossen werden könnten. Auch für den Anschluss des Gewerbegebietes Nagelsee müsse noch die Nutzung des Backbonenetzes geklärt werden. Frau Scherer berichtete, dass die Gewerbetreibenden dann gezielt auch angeschrieben werden würden.   Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss eines Kooperationsvertrags zu und nahm die Informationen zur Kenntnis.   2. Erschließung "Lindengasse II, 1. BA., Aixheim Vergabe der Arbeiten   Auf Nachfrage von Seiten des Gremiums erklärte Bauamtsleiter Krasser, dass, wie vom Ortschaftsrat gewünscht, zunächst ein Teil des gesamten Baugebietes erschlossen wird. Allerdings werden die Ver-/Entsorgungsleitungen bereits jetzt so verlegt, dass diese das gesamte Baugebiet ver-/entsorgen können.   Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Erschließungsarbeiten an die günstigste Bieterin, Fa. Efinger, zum Angebotspreis von brutto EUR 1.531.130,59 und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Werkvertrag abzuschließen.   3. Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan Im Brühl, Aldingen -Vergabe Landschaftsbauarbeiten                    Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an die günstigste Bieterin, Fa. Leonhard Schellhammer + Söhne GmbH, zum Angebotspreis von brutto 174.299,69EUR und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Werkvertrag abzuschließen.   Bauamtsleiter Krasser informierte auf Nachfrage, dass folglich die Baustelle im Brühl nun sichtbar werde und in einem ersten Schritt Baumfällarbeiten sowie die Errichtung der Baustraße durchgeführt werden.   4. Förderung der Jugendarbeit von örtlichen Vereinen im Jahr 2022 - Zuschuss für die Jugendarbeit   Nach den Vereinsförderrichtlinien hat der Gemeinde folgende Zuschüsse für die Jugendarbeit für das Jahr 2022 beschlossen: - Spielvereinigung 6.570,00 € - Turnverein Aldingen 15.500,00 € - Turnverein Aixheim 22.800,00 € - Modellfluggruppe 1.500,00 € - Guggenmusik 500,00 € - Hans Wuost NZ e.V. 1.500,00 € - Musikverein Aldingen 2.630,00 € - Musikverein Aixheim 1.230,00 €   5. Vergabebeschluss - Serveranlage Rathaus   Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen für die neue Serveranlage inkl. Software und Arbeitsplatzrechnern an die günstigste Bieterin, Fa. Georg Köbele GmbH & Co. KG GmbH, zum Angebotspreis von brutto 103.597,83 EUR und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Vertrag abzuschließen. Auf Nachfrage von Seiten des Gremiums informierte Herr Bürgermeister Fahrländer, dass die Mittel hierfür außerplanmäßig vom Gremium bereits genehmigt wurden.     6. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Erhöhung der Entschädigungssätze - Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns für ehrenamtlich Tätige   Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Form, dass einstimmig beschlossen wurde, dass ehrenamtlich Tätige zukünftig mit Mindestlohn pro Stunde (60 Minuten) entschädigt werden. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der Erhöhung der Sitzungsentschädigung sowie der Entschädigung für die Bürgermeister-Stellvertreter und Fraktionsvorsitzenden zu. Die Änderungssatzung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht.   7. Prioritätenliste Gemeinde Aldingen 2024   Die Verwaltung legte dem Gremium im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2024 die Prioritätenliste zur Beratung vor. Bürgermeister Fahrländer wies darauf hin, dass zum Jahresende 2023 die Rücklage ca. EUR 5 Mio. betragen. Eine Rücklage von EUR 3. Mio. sollte bestehen bleiben, um eventuell die Restschuld des Darlehens der Nahwärme nach der Laufzeit von 10 Jahren zurück zu bezahlen sowie für die gesetzliche Mindestrücklage.   Bei der nachfolgenden Vorschlagsliste wurden die verschiedenen Haushaltsansätze durch Kostenschätzungen des Bauamtes bzw. anhand von Angeboten ermittelt.
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