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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Ortsmitte III"

Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte III“. Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte III“ gebilligt sowie beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Seniorenwohnanlage (altersgerechte bzw. betreute Wohnformen) in direkter Nachbarschaft zum Seniorenheim „Im Brühl“ geschaffen werden, um der steigenden Nachfrage nach Wohnungen mit begleitendem Service- und Pflegeangebot nachzukommen. Das vorliegende Bebauungsplanverfahren wurde bereits durch Gemeinderatsbeschluss am 27.09.2022 mit der ursprünglichen Bezeichnung „Ärztehaus Aldingen“ eingeleitet. Nachdem die die Planungsabsichten zur Errichtung eines Ärztehauses an diesem Standort aufgegeben wurden, wird das Planverfahren nunmehr mit der neuen Bezeichnung „Ortsmitte III“ fortgesetzt. Aufgrund der Planänderungen wird die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung der Behörden/TÖB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchgeführt.

Der westlich der Schuraer Straße gelegene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flst. Nr. 544 sowie anteilig das Flst. Nr. 546. Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgenden Abgrenzungsplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘). Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 27.November 2023 bis einschließlich 05. Januar 2024

untenstehend veröffentlicht. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Aldingen (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans ((238,9 KB))
- Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (textliche Festsetzungen) ((746,9 KB))
- Begründung ((3,71 MB))
- Vereinfachter Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung ((1,683 MB))
- Abwägungsprotokoll und bisherige Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ((115,5 KB))

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. an: gemeinde@aldingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Aldingen, den 24.11.2023
 
gez. Ralf Fahrländer,
Bürgermeister