Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Waffengsetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs.2 bis 4) Waffenliste
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)
Machine generated, based on the German release by: Innenministerium Baden-Württemberg, 26.03.2025