Sulzmann, Ralf
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung
Auf dem Weg zur lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte
In einer lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte halten sich alle gerne auf – denn hier ist nicht nur Platz für Fuß- und Radverkehr, sondern auch für Begegnung und Austausch. Dazu wurde in Aldingen im Jahr 2025 ein Aktionsplans Mobilität, Klima- und Lärmschutz erstellt.
Dabei wurde auch die breite Öffentlichkeit und weitere Akteure umfassend in mehreren Dialogformaten beteiligt, sodass eine konkrete Mitwirkung möglich war und ist.
Aldingen hatte in der Vergangenheit bereits mit der freiwilligen Lärmkartierung für die Ortsmitten, den Machbarkeitsstudien für die Fahrradschutzstreifen und den Marktplatz Aldingen sowie die Ortsmitte Aixheim einige Themen bearbeitet.
Mit dem Aktionsplan wurden weitere Ziele erfasst. Insbesondere sollen Fußwege ausgebaut und vernetzt und Knotenpunkte umgestaltet werden. Ebenso sollen Radverbindungen inner- und außerorts sicher sein. Eine schrittweise Reduzierung von öffentlichen Parkplätzen, um Anreize für die Nutzung von alternativen, klimafreundlichen Verkehrsmittel zu schaffen ist ebenfalls Ziel des AMKL sowie über ein niederschwelliges Parkraummanagement das Parken grundsätzlich zu regulieren. Auch die Barrierefreiheit bei Bushaltestellen und Fußwegen und Querungshilfen muss umgesetzt werden. Darüber hinaus gilt es Alternativrouten für den überörtlichen Schwerlastverkehr zu finden und somit die Ortskerne zu beruhigen.
Ein weiterer Schritt ist für den Ortskern Aldingen ein Gemeindenetwicklungskonzept zu erarbeiten. Hierzu gibt es bereits konkrete Überlegungen eine Umsetzung anzugehen.
Der Gemeinderat beauftragte in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Verwaltung mit der Erstellung eines Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz. Der Erstellungsprozess orientiert sich an dem Leitfaden für die Erstellung von Aktionsplänen für Mobilität, Klima- und Lärmschutz des Landes Baden-Württemberg.
Der Ende 2025 fertiggestellte Aktionsplan beinhaltet ein breit angelegtes Maßnahmenpaket, mit dem die Mobilität und der Verkehr in Aldingen und Aixheim sozial- und klimaverträglicher gestaltet und die Aufenthaltsqualität in den Ortsmitten gesteigert werden kann. Im Mittelpunkt steht die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bei gleichzeitiger Förderung des Umweltverbundes.
Die im Rahmen der Mobilitätskonzeption entwickelten Maßnahmen bieten ein breites Spektrum an Handlungsansätzen in verschiedenen Themenfeldern. Ziel ist es, die Maßnahmen in den kommenden Jahren sukzessive umzusetzen, um die bestehenden verkehrlichen und städtebaulichen Mängel zu beheben bzw. zu minimieren. Die Konzeption beinhaltet sowohl kurzfristig realisierbare Maßnahmen, Maßnahmen, welche einen größeren Planungsaufwand erfordern als auch Maßnahmen, die kontinuierlich betrieben werden.
Die Beratungen in den Workshops und im Gemeinderat ergaben hinsichtlich der als nächstes anzugehenden Maßnahmen eine klare Priorisierung. Die Themen Schulwegesicherheit, innerörtliche Radverkehrsführung, Barrierefreie Bushaltestellen und Prüfung einer möglichen Entlastung der Ortsmitten vom Schwerverkehr sollen im Vordergrund stehen und haben einen großen Rückhalt in der Kommunalpolitik und der Öffentlichkeit.
Die volle Wirkung entfaltet das Gesamtkonzept erst durch die Umsetzung aller Maßnahmen bzw. bei der Integration aller Handlungs- und Maßnahmenfelder. Hinzu kommt, dass viele Maßnahmen aufeinander aufbauen, voneinander abhängig sind oder in Wechselwirkung zueinanderstehen. Daher ist es essenziell, dass das Konzept nicht als starres Konstrukt betrachtet wird, sondern als dynamisches Instrument, das kontinuierlich an sich wandelnde Rahmenbedingungen angepasst werden muss.
Die Öffentlichkeit wurde bei der Erstellung des Konzepts umfassend einbezogen. Vielfältige Hinweise und Anregungen konnten auf diese Weise gesammelt und in der Konzeption berücksichtigt werden.
Die Maßnahemn aus dem „Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz Aldingen“ solle, nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und unter Berücksichtigung des Gemeindeentwicklungskonzepts, in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Die Priorisierung der Maßnahmen für die kommenden Jahre werden im zweiten Halbjahr 2026 beschlossen werden.
Im Vordergrund des kommunalen Mobilitätskonzepts stehen die Attraktivitätssteigerung des Fuß- und Radverkehrs, wie auch des ÖPNV. Der fließende und ruhende Individualverkehr soll möglichst reduziert werden, sodass die negativen Umweltwirkungen, wie Lärm- und Luftschadstoffbelastungen vermindert werden. Straßen und Plätze sollen aufgewertet werden.
Die gezielte Lenkung von Durchgangs- und Schwerverkehr ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Sicherheit, Lebensqualität und Verkehrsorganisation in den Ortszentren.
Die nun vorliegende Untersuchung beinhaltet die Verkehrserhebungen mit Kennzeichenverfolgungen als fachliche Grundlage weiterführender Untersuchungen zu einer zielgerichteten Verkehrsverlagerung und Entlastung der Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Aldingen.
Die Kennzeichenverfolgung zeigt:
In der Gesamtgemeinde überwiegt der Quell- und Zielverkehr deutlich. Rund 79 % des Verkehrs haben unmittelbaren Gemeindebezug; reiner Durchgangsverkehr spielt insgesamt nur eine untergeordnete Rolle. Beim Schwerverkehr liegt dessen Anteil bei rund 10 %.
Aixheim ist stärker betroffen: Der Durchgangsverkehr beträgt dort rund 43 % im Gesamtverkehr und rund 40 % im Schwerverkehr, insbesondere in der Neuhauser Straße und Aldinger Straße. Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ist daher fachlich nachvollziehbar.
In Aldingen ist der Durchgangsverkehr dagegen deutlich geringer: rund 13 % im Gesamtverkehr und rund 9 % im Schwerverkehr. Verkehrsverlagernde Maßnahmen hätten dort daher nur begrenzte Entlastungswirkung.
Ein Lkw-Durchfahrtsverbot erscheint deshalb wenig wirksam. Der echte überregionale Schwerverkehr ist gering; zudem blieben Quell-, Ziel- und regionaler Wirtschaftsverkehr weitgehend zulässig. Ein umfassendes Verbot wäre fachlich und rechtlich kaum durchsetzbar.
Eine Ortsumfahrung könnte zwar einzelne Straßenzüge entlasten, zugleich würden jedoch neue Belastungen an anderer Stelle entstehen, weil auch hier wesentliche Verkehrsanteile aus Quell- und Zielverkehren bestehen. Der verkehrliche Nutzen einer solchen Infrastrukturmaßnahme müsste daher mittel- bis langfristig entsprechend der weiteren Gewerbeentwicklung betrachtet werden. Dadurch entstehender Verkehr hat zwar immer direkten Ortsbezug, kann aber dennoch eine zusätzliche Belastung der eigenen Bevölkerung darstellen und bereits bestehende Verkehrsbelastungen noch verschärfen. Auf Grund der langen Planungs-, Genehmigungs- und Finanzierungsvorläufe sollte das Anliegen daher weiterverfolgt werden.
Die Untersuchung spricht damit gegen grundlegende Entlastungen durch restriktive Maßnahmen. Für Aldingen bestehen geringe Spielräume; in Aixheim sind punktuelle Lärmschutzmaßnahmen eher zielführend. Empfohlen wird, die weiteren Schritte auf realistische, wirksame Einzelmaßnahmen aus dem Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz zu konzentrieren. Die Analyse liefert dafür eine belastbare Grundlage: Ziel ist keine pauschale Verkehrsverdrängung, sondern eine ortsteilbezogene Optimierung mit Fokus auf Lärm, Sicherheit, Aufenthaltsqualität und verträgliche Verkehrsabwicklung.
In dem Beteiligungsprozess zum Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz hat sich gezeigt, dass im Bereich der Schulen besonderer Handlungsbedarf besteht, der genauer untersucht werden sollte. Hervorzuheben sind Bring- und Holverkehre durch Eltern sowie die damit verbundenen Sicherheitsdefizite für die zu Fuß gehenden oder mit dem Rad fahrende Schüler. Die Gemeinde möchte die Thematik breiter angehen. So soll nicht nur die Situation im Bereich der Schulen betrachtet werden, sondern es sollen auch die Voraussetzungen für sichere Schulwege geschaffen werden.
Im Zusammenhang mit dem Erlass „Sicherer Schulweg“ gibt es die Vorgabe, dass für alle Schulen Schulwegpläne vorliegen sollten. Bei Nichtvorhandensein oder älterem Erstellungsdatum sind neue Schulwegpläne zu entwickeln und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Gemäß vorgenanntem Erlass sollen für alle Grundschulen Gehschulwegpläne und für alle weiterführenden Schulen Geh- und Radschulwegpläne erstellt werden.
Aldingen verfügt über eine Gemeinschaftsschule (inkl. Grundschule) mit einem Hauptstandort in Aldingen und einem Außenstandort in Aixheim
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen finanziell bei der Erstellung von Schulwegplänen. Die Gemeinde Aldingen hat, beim Regierungspräsidium Freiburg einen entsprechenden Förderantrag mit einer Förderquote von 50% gestellt, der im Juli 2026 erteilt wurde.
Der Aldinger Gemeinderat hat draufhin beschlossen die Erstellung der Schulwegpläne zu berauftragen.
Mit Beginn des neuen Schuljahrs 2026/27 wird die Datenerhebung, unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler, stattfinden. Die Schulwegpläne sollen im Frühjahr 2027 fertiggestellt und Maßnahmen zur Umsetzung ausgearbeitet werden.
Auf der Gemarkung Aldingen wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die B 14 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.
Die Ergebnisse der Lärmberechnung, der Wirkungsanalysen, die Abwägung und Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21. Oktober 2025 vorgestellt. Nach Beschluss des Gemeinderats über die Maßnahmen erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 10. November 2025 bis 15. Dezember 2025.
Ergebnis:
Die Gemeinde hat bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung der festgesetzten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gestellt.
Die Ergebnisse der freiwilligen Lärmberechnung entlang der Ortsdurchfahrten wurden in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 vorstellt. Dabei wurden vielfach Betroffenheiten über den Schwellenwerten 67/57 dB(A) tags/nachts ermittelt, ab denen die Pflicht zur Einführung von lärmmindernden Maßnahmen besteht.
Dazu wurde ein Maßnahmengrobkonzept vorgeschlagen, welches insbesondere eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen in weiten Teilen der untersuchten Straßen vorsieht.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass auf den Ortsdurchfahrten Aldingen und Aixheim in den Bereichen
eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen umgesetzt werden soll.
Die notwenige verkehrsrechtliche Anordnung wurden von den zuständigen Behörden weitgehend angeordnet und Mitte 2025 umgesetzt.
Aldingen wirft einen Blick in die mögliche Zukunft: Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigte, wie Verkehrsberuhigung und damit mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte Aldingen erreicht werden kann. Die kostenfreie temporäre Möblierung des Landes Baden-Württemberg lud dazu ein, sich ein Bild der Möglichkeiten zu machen. Außerdem regten sie Diskussionen zur Frage an, welche Potenziale zukünftig Realität werden könnten. Vom 6. Mai bis zum 1. August 2025 war in der Aldinger Ortsmitte (Marktplatz, Hauptstraße) die attraktive Ortsmitte Realität. Hier konnten die Bürgerinnen und Bürger verweilen, in den Austausch kommen und die Verkehrsberuhigung erleben.
Bürgermeister Ralf Sulzmann damals: „Die Erstellung des Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz bietet der Gemeinde eine Reihe von Möglichkeiten lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten zu gestalten. Wichtig ist, dass von Anfang an die Bürgerinnen und Bürger von Aldingen und Aixheim mit eingebunden werden und die Möglichkeit haben ihre Anliegen und Wünsche einzubringen. Die Onlinebeteiligung ist dabei ein innovativer Baustein.
Durch Straßenmöbel werden die Möglichkeiten der Ortsmitte erlebbar: Für drei Monate hat Aldingen verschiedenes Mobiliar ausgewählt. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen die Gelegenheit, die „temporäre Umgestaltung“ für gemeinsame Zeit in der Ortsmitte zu nutzen.“
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Aktionsplans Mobilität, Klima- und Lärmschutz (AMKL) hat die Gemeinde Aldingen an der Qualitätserfassung des Landes Baden-Württemberg in der Ortsmitte des Kernorts als auch der Ortsmitte Aixheim teilgenommen und somit einen Grundstein für eine attraktive und verkehrsberuhigte Ortsmitte gelegt. Das Ergebnisdossier skizziert bestehende Potenziale und Defizite mit Blick auf die Ortsmitten und benennt Handlungsimpulse zur Verbesserung.
Wie die Ortsmitten von Aldingen und Aixheim aussehen könnten, wird durch einen weiteren Baustein des Landes Baden-Württemberg, der Visualisierung ebenfalls präsentiert. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt, wie Verkehrsberuhigung und damit mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Ortsmitten erreicht werden kann.
Die Ergebnisse der Qualitätserfassung sind in den Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz eingeflossen und finden sich dort in den Maßnahmepaketen wieder.
Der Gemeinderat hat bereits im Juni 2021 den Beschluss gefasst, das Thema innerörtliche Radschutzstreifen voranzutreiben.
In einer ersten Stufe wurde in einer Machbarkeitsstudie ein Konzept mit einem Vorschlag zur Umsetzung der Radschutzstreifen unter Berücksichtigung von möglichen Alternativen der Radfahrerführung über Tempo 30-Zonen ausgearbeitet.
In Abstimmung des Konzepts wurden, insbesondere Aufgrund der teilweise schmalen Fahrbahnen, eine einseitige Abmarkierungen der Schutzstreifen sowie eine Wegeführung über die Hauptstraße favorisiert. Aus der Machbarkeitsstudie ergibt sich eine Gesamtlängen von ca. 5,5 km und nach einer Grobkostenschätzung rund 650.000 EUR Gesamtkosten.
Bei der Überprüfung der Fördermöglichkeiten ergab sich leider, dass die Maßnahme nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) voraussichtlich nicht zuwendungsfähig ist.
Darüber hinaus wurde die Oberflächensanierung der Schuraer Straße, welche als Startprojekt angegangen werden sollte, verschoben.
Gerade im Hinblick auf den Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz ist die innerörtliche Radverkehrsführung, als Maßnahme der Mobilitätskonzeption benannt und rückt damit wieder stärker in den Fokus.
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen einer Klausurtagung mit der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK) befasst. Die Entwicklung einer Gemeinde ist nie abgeschlossen, daher ist die Erstellung eines Leitbildes sinnvoll.
Die Gemeinde befasst sich aktuell mit vielen Einzelplanungen und grundsätzlichen Überlegungen. Daher ist es notwendig, den Überblick über das „Große und Ganze“ zu behalten und einen roten Faden für alle Entscheidungen und Priorisierungen zu entwickeln.
In einem GEK können die Einzelpläne zu einem Rahmenplan zusammengeführt werden und Prioritäten inklusive Bürgerbeteiligung abgebildet werden. Daraus werden Handlungsfelder gebildet, aus denen wiederum Ziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Hierfür benötigt es einen individuellen Prozess der in nächster Zeit angestoßen werden soll.
Auf Initiative einzelner Gemeinderäte konnte die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) Nürtingen, Studiengang Stadtplanung, im 2024 für ein studentisches Projekt zur Ortskernentwicklung Aldingen gewonnen werden. Dabei entwickelten Studierende des 4. Studiensemesters in sechs Gruppen unter der Betreuung der Professoren Frau Dr. Ilka Mecklenbrauck und Herrn Dr. Alfred Ruther-Mehlis Konzepte für die Ortsmitte Aldingen. Als Grundlage wurden dazu von der Verwaltung umfassende Berichte, Konzepte und Studien der vergangen zehn Jahre sowie aktuelle Presseberichte zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus konnten sich die Studierenden am 10.04.2024 im Rahmen einer Ortsbegehung einen eigenen Eindruck der örtlichen Gegebenheiten machen.
Die Vorstellung der drei besten studentischen Arbeiten fand am 8. April 2025 in öffentlicher Gemeinderatssitzung statt. In der anschließenden Bürgerfragemöglichkeit konnte auch die Bürgerschaft Fragen an die Studenten stellen.
Die Gemeinde führt im Erneuerungsgebiet „Ortsmitte Aldingen II“ seit Juli 2017 eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durch. Die Sanierungsmaßnahme wird im Rahmen des Bund-Länder-Sanierungsprogramms „Lebendige Zentren“ gefördert. Das Förderprogramm bildet die Grundlage, um finanzintensive Maßnahmen durchführen zu können.
Weitere Informationen: Sanierungsgebiet "Ortsmitte Aldingen II"
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