Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Erlaubnis gilt ausschließlich
Die Erlaubnis verpflichtet Sie dazu, die Apotheke persönlich in eigener Verantwortung zu leiten.
Hinweis: Möchten mehrere Personen zusammen eine Apotheke betreiben, so ist dies nur in den Rechtsformen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) möglich. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhalten dann eine Erlaubnis zum Betreiben der Apotheke.
Dem Träger eines Krankenhauses kann die Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke erteilt werden, wenn diese von einer angestellten Apothekerin oder einem angestellten Apotheker geleitet wird und die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume nachweist. Das für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Krankenhausapotheke notwendige Personal, insbesondere auch das pharmazeutische Personal, muss in ausreichender Zahl vorhanden sein. Der Personalbedarf ergibt sich aus Art und Umfang einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung des Krankenhauses mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten unter Berücksichtigung von Größe, Art und Leistungsstruktur des Krankenhauses.
Hinweis: Beim Trägerwechsel ist beim zuständigen Regierungspräsidium eine neue Erlaubnis zu beantragen.
das für den Sitz der Apotheke örtlich zuständige Regierungspräsidium
Sie
Die Apothekenerlaubnis können Sie formlos beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
Mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Eröffnungs- oder Übernahmetermin
Je nachdem, in welcher Form Sie die Apotheke betreiben wollen, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente vorlegen.
Neuerrichtung oder Kauf einer Apotheke
Pacht einer Apotheke
Verwaltung einer Apotheke
Filialapotheken, Versandapotheken
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie benötigen.
für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Abnahmebesichtigung: Gebühren nach der Landesgebührenordnung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.02.2022 freigegeben.