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Aktuelles

Sperrung der Schuraer Straße zwischen Dellinger Straße und Im Grund ab 7. Oktober Meldung vom 01. Oktober 2024

 
Aufgrund der Verlegung von Nahwärmeleitungen ist die Schuraer Straße im Bereich zwischen Dellinger Straße und Im Grund voraussichtlich vom 7. Oktober bis 29. November voll gesperrt. Für die Bushaltestelle „In Stocken“ wurde bereits seit 1. Oktober als Ersatzhaltestelle in die Schuraer Straße, Abzweigung Dellinger Straße eingerichtet.

Am 03. Oktober, am Tag der Deutschen Einheit die öffentlichen Gebäude beflaggt. Meldung vom 01. Oktober 2024

Pressebericht Sitzung des Bauausschusses am 24.09.2024 Meldung vom 01. Oktober 2024



1. Stellungnahme zu Baugesuchen und BauvoranfragenDer Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
·Umbau Bungalow, Erweiterung des Wohnzimmers, Flst. Nr. 728/19, Rosenweg 22
·Neubau von 2 Doppelhaushälften und 13 Reihenhäuser, sowie 13 Garagen, 13 Stellplätze und einer Technikzentrale, Flst. Nr. 3753, 3727, 3741, Dellinger Straße 5
·Neubau von 24 Seniorenwohnungen und 12 Stellplätzen mit Fahrrad- und Mülleinhausung, Flst. Nr. 544, Schuraer Straße – Projekt  Seniorengerechtes Wohnen von FWD
·Schaffung von Kfz-Stellplätzen, Flst. Nr. 1172/3 und 1172/5, Michelbeuge 7 + 9
·Errichtung einer Kohlenstoffdioxid-Siloanlage (CO2), Flst. Nr. 2116/1, 2116/4, 2119, Heerstraße 25
·Umnutzung UG Wohnhaus mit Terrasse und Stellplätze, Flst. Nr. 969, Am Eckrain 33
·Erweiterung Halle für landwirtsch. Geräte, Flst. Nr. 2204, Heidenbühl 2, Aixheim
 
Der Bauausschuss hat sein Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben versagt:·Errichtung Werbeanlage, Flst. Nr. 2038/7, Sulzbachstraße 54
 
 
2. Krisenmanagement, Beschaffung Notstromerzeuger
Das in den vergangenen Monaten unter Anleitung der ENBW aufgebaute Krisenmanagement und eine durchgeführte Krisenübung, zeigen sehr deutlich auf, dass eine funktionierende Notstromversorgung verschiedener, definierter Gebäude in einer solchen Ausnahmesituation elementar ist. Aktuelle Verbrauchszahlen zeigen, dass das Rathaus mit dem vorhandenen Speicher der PV-Anlage bis zu 72h erhalten werden könnte. Die Einspeisung für Notstrom am Gebäude ist bereits realisiert. Kleine Umbauten am Speicher zur Notstromnutzung stehen noch aus. Ein Notstromaggregat fehlt aktuell. Nahwärmezentrale und Sporthalle (Erhalt Wärmeproduktion/Notunterkunft) sind bereits auf Notstrombetrieb ertüchtigt und auch Anschlüsse für eine Feldküche, wurden in Absprache mit dem DRK hergestellt. Die Versorgung mit dem beschafften Notstromaggregat mit einer Dauerleistung von 48kW/ 87A wurde getestet und funktioniert, es gibt aber keine Leistungsreserven. Der Bauhof zeigt sich in Krisensituationen als Dreh- und Angelpunkt. Zudem ist aufgrund der geografischen Lage dort ein Funkumrichter installiert, welcher im Krisenfall für die Kommunikationserhaltung wichtig ist. Der Spitzen-Stromverbrauch des Gebäudes wird aktuell ermittelt. Ein Notstrom-Einspeisepunkt muss zeitnah noch geschaffen werden. Eventuell kann ein vorhandenes Stromaggregat verwendet werden. Das Feuerwehrgerätehaus wurde bereits bei der Sanierung auf Notstrombetrieb ertüchtigt. Ein geeignetes Stromaggregat ist bestellt/vorhanden.Die Verwaltung schlägt nach umfassender Recherche vor, das in 2022 für die Nahwärme beschaffte Notstromaggregat zukünftig für die Versorgung des Rathauses zu verwenden. Ein einfaches Fahrgestell wäre sinnvoll, um das ca. 1500kg schwere Gerät mobil zu machen. Standort soll zukünftig die Rathausgarage sein.Für die Versorgung von Nahwärmezentrale und Sporthalle soll vom selben Hersteller ein größeres Gerät mit 87kW/ 143A Dauerleistung beschafft werden. Der Bauausschuss beschloss die Beschaffung eines 100kVA-Notstromaggregats der Firma Aggretech GmbH, Salzweg zu den angebotenen Kosten in Höhe von netto 19.605,- EUR. 

3. Brunnen am Friedhof, Beauftragung Sanierungsarbeiten
Der Brunnen am Friedhofsparkplatz an der Schuraer Straße, befindet sich aktuell in keinem guten Zustand. Vandalismus, aber auch die vielen Betriebsjahre haben deutliche Spuren hinterlassen. Reinigung allein kann keine Abhilfe mehr schaffen. Der gusseiserne, rechteckige Trogbrunnen mit Brunnenpfosten steht auf der Liste des Landesamtes für Denkmalpflege und ist somit zu erhalten. Da eine Brunnensanierung, bzw. -restaurierung im erforderlichen Umfang nichtmehr durch unseren Bauhof möglich ist, wurde die vergangenen Wochen nach einer kompetenten Fachfirma gesucht. Die Firma Schmitz strahlen+beschichten GmbH, Emmingen-Liptingen, hat in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche Brunnen restauriert und hierbei sogar fehlende, oder zerbrochene Gussteile wieder hergestellt. Der Brunnen muss dazu sandgestrahlt, repariert und ausgebessert und danach mehrfach beschichtet werden. Fehlende Ornamente und andere Fehlteile werden ersetzt. Bautechniker Hafner berichtete, dass ergänzend auch der Platz in diesem Zuge neu gerichtet werden soll. Auch die Brunnenstube muss überholt werden. Letztlich rechnet er mit rund 20.000 € für die komplette Maßnahme. Aktuell werde darüber hinaus auch geprüft, ob der Brunnen wieder für die Bewässerung des Friedhofs genutzt werden könne. Hier müsste zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Vorlage erfolgen. Herr Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass die Bewässerung des Friedhofs auch aufgrund des zu hohen Wasserbezugs sehr wünschenswert wäre. Der Bauausschuss beschloss die Restaurierung des Brunnens durch die Firma Schmitz strahlen+beschichten GmbH, Emmingen-Liptingen auf Basis des vorliegenden Angebots mit Kosten in Höhe von brutto 11.421,14 EUR. Ebenfalls wurde beschlossen den Brunnenplatz und die kleinen Maßnahmen an der Brunnenstube mit auszuführen.
 
 
4. Gemeinschaftsschule – Ganztagsbetreuung Grundschule Aixheim, Anbau Gerätegarage
Die Verlagerung der Ganztagsbetreuung an den Schulstandort Aixheim und der gleichzeitige Zuwachs beider Klassenstufen zur 4-Zügigkeit, bringen die vorhandenen Räumlichkeiten im Schulareal Aixheim an seine Grenzen. Kurzfristige Umbaumaßnahmen in Verwaltung und ehemaliger Lehrküche können zwar den akuten Raumbedarf decken, bringen jedoch den Wegfall fast sämtlicher Lagerräume mit sich. Ein vorhandenes, durch Grundstückspflege-/Winterdienstgeräte belegtes Außenlager, wäre in Absprache mit der Schulleitung geeignet, um dieses Raumdefizit auszugleichen. Als Ersatz hierfür könnte wiederum eine kostengünstige, einfache Fertiggarage errichtet werden, welche im Fall der anstehenden Gesamtsanierung auch nach Bedarf wieder versetzt und anderweitig weiterverwendet werden könnte. Insgesamt könnte mit 18.000 € eine kostengünstige Lösung gefunden werden. Die bestehende Garage würde dann von der Schule als Lagerfläche genutzt werden können. Die neu zu errichtende Garage werde folglich für die Gerätschaften für den Winterdienst etc. genutzt. Dies würde Abhilfe für die aktuelle Lagerflächen-Problematik schaffen. Der Bauausschuss beschloss den Bau einer Fertiggarage und beauftragt die Firmen Beton Kemmler GmbH, Tübingen für brutto 7.552,01 EUR (Fertiggarage) und die Efinger GmbH, Aldingen-Aixheim für brutto 9.737,00 EUR (Tiefbauarbeiten).
 
 
5. Sportanlage Schule, Reinigung und Sanierung Kunststoffbelag
Die Sportanlage an der Schule erfreut sich über die ohnehin sehr intensive Schulnutzung hinaus, sehr großer Beliebtheit, auch im Vereins- und Freizeitsport. Entsprechend hoch ist die Nutzung und die damit verbundene Abnutzung. Die Anlage wurde 1995 eingeweiht und in den Jahren 2007 und 2012 professionell gereinigt. In 2015 wurde erstmals zusätzlich zur Reinging auch der Kunststoffbelag im Randbereich ausgebessert und teilweise neu liniert. Zur Erhaltung der Anlage und Einhaltung der geforderten Sicherheitsstandards, sollte nun nach 30 Jahren eine etwas umfangreichere Sanierungsmaßnahme des Kunststoffbelags stattfinden. Knapp 200m² Belag müssen im Randbereich ersetzt werden. Die Linierung muss vollständig erneuert werden und die gesamte Fläche muss zur UV-Stabilisierung mit PU-Bindemittel getränkt werden. Der Bauausschuss beauftragte die Firma Hermann Kutter GmbH&Co.KG, Memmingen, mit den Sanierungsarbeiten am Kunststoffbelag zur Angebotssumme von brutto 40.632,30EUR.
 
 
6. Austausch Pflasterfläche im Bereich der Kreuzung Uhlandstraße – Hauptstraße „Hengstlerkurve“
Im Bereich der Kreuzung Hauptstraße - Uhlandstraße, der sogenannten Hengstler-Kurve, ist noch eine alte Pflasterfläche vorhanden, deren Untergrund sich im desolaten Zustand befindet, so dass sich über die Jahre hinweg eine unebene, z. T. auch gefährliche Fahrbahnsituation ergeben hat. Es ist zwingend erforderlich, die Pflastersteine zu entfernen und eine Untergrundverbesserung, sprich ein Bodenaustausch, vorzunehmen. Dies bedeutet, dass von der jetzigen Fahrbahnoberkannte ca. 60 cm abgegraben werden, eine neue Schottertragschicht eingebracht und im Anschluss die beiden Asphaltschichten „Trag- und Deckschicht“ eingebracht werden müssen. Je nach Zustand des Untergrundes kann auch eine tiefere Gründung notwendig werden. Die Herausforderung dabei ist allerdings, dass sich in der Mitte des Kreuzungsbereiches ein Baum mit einem zu kleinen Baumquartier befindet, welches mit Beton-Palisaden eingefasst ist. Dass das Baumquartier zu klein ist, kann auf das geringe Wachstum und den Zustand des Baumes zurückgeführt werden. Die Palisaden, so wie ein Teil des Baumquartieres müssen im Zuge des Bodenaustausch mit entfernt werden, zumal die Palisaden in einem kaum bessern Zustand sind als die Pflasterfläche selbst. Dadurch ist es aber unvermeidlich, dass der Baum, der sich in der Mitte befindet, leider auch weichen muss. Grund dafür ist der Rückbau und Bodenaustausch, der das Wurzelwerk des Baumes unvermeidlich beschädigen wird, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass er diese Maßnahme überstehen wird. Anstelle einer erneuten Baumpflanzung schlägt die Verwaltung vor, einen Verkehrsteiler, wie z.B. in der Bahnhofstraße, herzustellen.
Bautechniker Jetter ergänzt, dass diese Maßnahme aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig wird. Herr Gemeinderat Haller nahm Bezug auf die Hochwasserlage und erkundigte sich, ob im Zuge des Abtragens der Oberfläche evtl. ein Einlaufschacht gesetzt werden könnte. Gemeinderat Brummer bedauert, dass der Baum entfernt werden muss. Bäume sollten gepflanzt und nicht entfernt werden. Er regt an, den Gehwegbereich ebenfalls in die Maßnahme aufzunehmen. Der Bauausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Pflasterfläche inkl. der Insel und dem Baum zu entfernen und mit Asphalt und einem Verkehrsteiler wieder herzustellen. Die Verwaltung wird beauftrag eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Kostenansatz in den Haushaltsplan 2025 aufzunehmen.
 
 
7. Verschiedenes, Bekanntgaben
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
 
 
8. Anfragen, Anregungen
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

Die Biotopverbundplanung in der Region N-Region 5G (Nachhaltigkeitsregion) und der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Spaichingen laufen dem Projektziel entgegen. Meldung vom 01. Oktober 2024


Den Geländebegehungen im Jahr 2022 folgten, aufgrund der Größe des Projektgebiets und der erfreulichen Vielzahl an vorhandenen Lebensräumen und potenziell zu entwickelnden Lebensräumen, eine intensive Phase der Datenauswertung und Aufbereitung. Da diese Planung ein Teil der landesweiten Offenland-Biotopverbundplanung ist, muss der Verbund über die Gemeindegrenzen und das Projektgebiet hinweg mitgedacht werden. Spätestens im Jahr 2030 sollte landesweit und in jeder Kommune ein Plan zur Stärkung des Offenland-Biotopverbunds vorliegen. Diese müssen aufgrund der regional unterschiedlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten individuell erarbeitet werden, natürlich mit reger Einbindung lokal wirkender Akteure. Beispielsweise wurden im Projektgebiet mehrere einzelne Abendveranstaltungen abgehalten, wo Land- und Forstwirtschaft mit den jeweiligen Bürgermeistern über Biotopverbund und Förderungen informiert wurden und diskutiert haben.Bei regelmäßigen Treffen mit den beteiligten Gemeinden im Rahmen der Steuerungsgruppentreffen wurden die Ausgangslage, die Planung von Verbundachsen in der Landschaft und geeignete Maßnahmen zur Aufwertung sowie die Erstellung der Maßnahmenblätter und andere wichtige Arbeitsschritte präsentiert und besprochen. Ein wichtiger Punkt in der Zusammenarbeit vom Planungsbüro Baader Konzept GmbH und dem Landschafts-Erhaltungs-Verband (LEV) Tuttlingen ist die Umsetzbarkeit von Maßnahmen durch interessierte Flächenbewirtschafter, um hier dem Engagement für Naturschutz und Landschaftspflege entgegenzukommen.Bereits vor Fertigstellung des Projekts geht der LEV auf Gemeinden, Land- und Forstwirte zu, um zeitnah an einer Verbesserung der Verbundsituation zu wirken. Dabei ist jede Fläche die als hochwertiger Lebensraum neu gestaltet oder durch Förderung langfristig gehalten werden kann, wichtig für das Überleben gefährdeter Tiere und Pflanzen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist vollkommen freiwillig. Für private Flächenbewirtschafter besteht vor allem ein Anreiz durch eine Förderung von bis zu 70 % der Kosten bei den freiwilligen Maßnahmenumsetzungen für den Biotopverbund. Zudem kommen die allgemeinen Fördermöglichkeiten für extensivere oder blütenreiche Bewirtschaftung über FAKT oder LPR. Die Beratung zu passenden Förderungen ist eine zentrale Aufgabe des LEV, welcher bei Interesse kompetent und im Sinne des Bewirtschafters weiterhelfen kann.Die Verbundachsen durch das Projektgebiet und die flächenbezogenen Maßnahmenvorschläge liegen bereits als Karte und in digitaler Form vor. In den nächsten Wochen werden die Maßnahmenblätter mit flächenbezogenen Nutzungshinweisen an die Kommunen übergeben, welche dann als Umsetzungs- und Pflegehinweise zur Förderung des Biotopverbunds zur Verfügung stehen. Im Anschluss wird noch ein zusammenfassender Bericht angefertigt, in welchem auch nochmal Informationen zu den Lebensräumen und entsprechenden Maßnahmenvorschlägen nachzulesen sind.Zum Ende der Planung werden die Arbeit und die Ergebnisse der Öffentlichkeit in einem Vortrag vorgestellt, wobei Fragen beantwortet und bereits erste Erfolge präsentiert werden können.  Ansprechpartner für den Biotopverbund:Fabian Sauter, Landschafts-Erhaltungs-Verband Lkr. Tuttlingen e.V.Tel: 07461 / 926 - 9157E-Mail: f.sauter@lev-tut.deWebsite: www.lev-tut-de/biotopverbund
 
www.n-region-5g.de
kontakt@n-region-5g.de
 

Rathaus und Ortschaftsverwaltung am 04. Oktober 2024 geschlossen Meldung vom 26. September 2024

Am Freitag, den 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit), sind das Rathaus in Aldingen und die Ortschaftsverwaltung in Aixheim geschlossen.

Wir bitten um Beachtung.

Ampelregelung am Bahnübergang Aldingen Meldung vom 25. September 2024

 
Vor mittlerweile etwas mehr als drei Monaten wurde auf der Haupt- bzw. Rottweiler Straße am Bahnübergang Aldingen eine neue Ampelanlage durch die Deutsche Bahn errichtet. Dies war Teil einer Maßnahme der DB zur Erneuerung der veralteten Technik im Bereich des Bahnübergangs und zur Erfüllung der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen an die neue automatische Anlage.
Die Funktion der Ampel besteht darin den Bahnübergangsbereich zügig zu räumen und einen gefährlichen Rückstau auf den Gleisbereich zu verhindern. Dies war bisher nicht gegeben, da die Spaichinger Straße hier nicht vorfahrtsberechtigt ist.
Fährt ein Zug Richtung Bahnhof Aldingen, schalten die Ampeln auf der Hauptstraße auf Rot. Die Fahrzeuge, die aus Richtung des Hotel Q (ehemals Gasthaus Rose) kommen sind nun vorfahrtsberechtigt gegenüber den Fahrzeugen auf der Hauptstraße und können den Bereich des Bahnübergangs verlassen. Anschließend schließen die Bahnschranken und die Ampel auf der Straße erlischt, so dass der Verkehr auf der Hauptstraße wieder normal fließen kann. Die Rotphase der Ampel dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden.
Im Planverfahren der Deutschen Bahn wurden mehrere mögliche Varianten intensiv untersucht und die nun Umgesetzte als bevorzugt identifiziert.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke den Umweg über den Kreisverkehr B14 zu nehmen und nicht den Zugang zur/von der Bahnhofstraße durch Warten vor der Schranke zu blockieren.

Aufhebung des Sanierungsgebiets Aixheim – Schreiben des Grundbuchamts Meldung vom 24. September 2024

 
Wie berichtet hat der Gemeinderat in seiner Junisitzung, nach Abrechnung der Maßnahmen, die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets in Aixheim beschlossen.
Mit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden auf den Grundstücken, welche sich im Sanierungsgebiet befinden, im jeweiligen Grundbuch ein entsprechender Vermerk eingetragen.
Mit Abschluss des Verfahrens wird dieser Vermerk nun wieder gelöscht und der „Normalzustand“ wieder hergestellt. Dazu erhalten die Grundstückseigentümer derzeit ein entsprechendes Schreiben des Grundbuchamt Sigmaringen. Für die Grundstückseigentümer ist nichts weiter zu tun.