Ehrenamtliche Richter und Richterinnen sind Bürger und Bürgerinnen, die am Gerichtsverfahren teilnehmen.
Werden Sie als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin gewählt, sind Sie verpflichtet, das Amt anzunehmen. Ausnahmen sind möglich.
Als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin sollen Sie Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus Ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen.
Für Sie gelten dieselben Grundsätze wie für Berufsrichter und Berufsrichterinnen:
- Sie sind an Gesetz und Recht gebunden.
- Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung dieselben Rechte und dieselbe Verantwortung.
- Sie sind bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet.
In der Finanzgerichtsbarkeit entscheiden die Senate der Finanzgerichte normalerweise in der Besetzung mit drei Berufsrichtern oder Berufsrichterinnen und zwei ehrenamtlichen Richtern oder Richterinnen.