Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Das Genossenschaftsregister ist über das Internet abrufbar.
Auskünfte können Sie elektronisch über das Gemeinsame Registerportal der Länder erhalten.
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Eine Einsicht in das Genossenschaftsregister ist jeder Person zu Informationszwecken gestattet.
Eine Einsichtnahme brauchen Sie nicht begründen.
Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.
Für reine Recherchen brauchen Sie sich nicht registrieren.
Wenn Sie kostenpflichtige Angebote wahrnehmen, müssen Sie sich registrieren.
Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.
keine
Stand: 17.09.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg