Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder Aufgaben selbst wahrnimmt, hat dies vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen, wenn dies bei den beschäftigten Personen oder bei ihm selbst zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann.
Wenn Sie eine Genehmigung für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen haben, ist keine Anzeige erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Genehmigung für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen länderübergreifend erteilt werden kann, während eine Anzeige bei jeder zuständigen Behörde eines Bundeslandes zu erstatten ist.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Firma oder Ihr Unternehmen befindet.
Die Unterlagen zum Nachweis, dass:
liegen vor.
Die zuständige Behörde kann die angezeigten Tätigkeiten untersagen, wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht mehr vorliegen oder Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegenüber der Zuverlässigkeit ergeben.
Sie können die Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler elektronisch oder schriftlich erledigen.
Vor Beginn der Tätigkeit
Kopie der Strahlenschutzanweisung oder Entwurf der Strahlenschutzanweisung
Kopie des Abgrenzungsvertrags oder Entwurfs des Abgrenzungsvertrages oder der anderen Regelung zur Aufgabenverteilung mit der Betreiberin oder dem Betreiber der fremden Anlage oder Einrichtung
gegebenenfalls sonstige Nachweise
Kopien der Fachkundebescheinigungen der bestellten Strahlenschutzbeauftragten oder der strahlenschutzverantwortlichen Person, wenn keine strahlenschutzbeauftragte Person notwendig ist, einschließlich des Nachweises der letzten Aktualisierung
Kopien der Bestellungsschreiben der Strahlenschutzbeauftragten durch die strahlenschutzverantwortliche Person mit Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches
gegebenenfalls Kopie der Mitteilung, welche Person die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
gegebenenfalls Kopie des Schreibens zur Aufgaben- und Pflichtenübertragung zum Strahlenschutzbevollmächtigen durch den Vertretungsberechtigten
gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister
abhängig vom Einzelfall zwischen 350 EUR und 5.000 EUR
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Anzeige.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
15.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg