Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und die Gefahr besteht, dass Sie wegen Mietschulden Ihre Wohnung verlieren, kann das zuständige Jobcenter in bestimmten Fällen auf Antrag Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstützung erhalten Sie in der Regel in Form eines Darlehens. In Ausnahmefällen bekommen Sie vom Jobcenter eine Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Damit Sie diese Unterstützung erhalten, wird unter anderem vorausgesetzt, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind.
Grundsätzlich können immer nur tatsächliche Kosten übernommen werden, es werden also keine Pauschalbeträge bewilligt. Die zuständige Stelle prüft dabei, ob die Kosten Ihrer Unterkunft nach den geltenden Richtwerten angemessen sind und ob wegen Besonderheiten im Einzelfall von den Richtwerten abgewichen werden muss.
Die Richtwerte sind höher, je mehr Personen miteinander in einer Unterkunft zusammen wohnen und füreinander sorgen. Das nennt man Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfsgemeinschaft meint, dass die Personen nicht nur zusammenleben, sondern auch Lebensmittel und Sachen füreinander bezahlen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen:
Wenn Sie älter als 25 Jahre alt sind, Bürgergeld bekommen und mit Verwandten oder Verschwägerten in einer Wohnung zusammenleben leben (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffe, Nichten oder Geschwister über 25 Jahren, mit eigenen Kindern und Pflegekindern, die älter als 25 Jahre sind) und zusammen wirtschaften, sind sie eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt, sie teilen sich zum Beispiel die Kosten für Miete, Lebensmittel und andere Haushaltsausgaben.
Wenn Personen keine Bedarfsgemeinschaft bilden, aber in einer Haushaltsgemeinschaft leben, wird das zuständige Jobcenter bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nur den Mietanteil für jede Bewohnerin und jeden Bewohner berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Unterkunft durch alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt werden.
Wenn Ihr Jobcenter zu der Einschätzung kommt, dass Sie das Geld für etwas anderes als den Ausgleich Ihrer Mietschulden verwenden werden, erfolgt die Zahlung direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und klären, welchen Unterlagen erforderlich sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Es gibt keine Frist. Die Regelung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) bringt zum Ausdruck, dass Leistungen nach dem SGB II nur der Sicherung des gegenwärtigen Lebensunterhalts beziehungsweise sonstigen gegenwärtigen Zwecken dienen sollen. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie mit der Miete in Rückstand geraten, müssen Sie schnellstmöglich den Antrag stellen.
gegebenenfalls weitere Nachweise
keine
keine
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:
15.07.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg