Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.
Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Die Urkunde erhalten Sie per Post.
Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!
EUR 250,00
etwa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.
keine
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):
30.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg