Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
Hinweis:
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets müssen während eines laufenden Bewilligungszeitraums des Bürgegelds geltend gemacht werden.
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
keine
keine
Bundeskindergeldgesetz (BKGG):
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
16.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg