Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.
Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.
Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen Freiburg , Karlsruhe
Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.
Abgerechnet wird nach der aktuellen Fassung der Gebührenverordnung des Sozialministeriums
Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.
Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG):
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung -ApBetrO):
23.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg