Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Wenn eine Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis oder im Falle des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Gemeinschaftslizenz, die Sie als Urkunde erhalten.
Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine Ausfertigung der Erlaubnisurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.
Sie müssen jede Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:
Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar/unleserlich.
Wenden Sie sich bei Verlust einer Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigten Kopie sofort an die zuständige Genehmigungsbehörde.
40 bis 100 EUR
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Wenn die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz gestohlen wird, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und sich anschließend bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde melden.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):
09.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg