Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten. Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie besipielsweise folgende Leistungen bekommen:
Das Sozialamt
Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
keine
In der Regel sind zunächst keine Unterlagen erforderlich. Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfordern.
keine
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:
19.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg