Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
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Mit einer Privatpilotenlizenz (PPL) erwerben Sie die Erlaubnis, Flüge nach Sichtflugregeln und zu privaten Zwecken durchzuführen.
Gewerbliche Flügen sind mit dieser Lizenz nicht erlaubt.
Bei den Privatpilotenlizenzen wird unterschieden zwischen der
Die Lizenz PPL nach Teil FCL wird nach den Richtlinien der ICAO erteilt, ist weltweit gültig und kann Berechtigungen für verschiedene Luftfahrzeugklassen/-muster enthalten.
Die Lizenz für Leichtluftfahrzeugpiloten LAPL gilt z.B. für Luftfahrzeuge bis 2.000 Kilogramm Höchstabfluggewicht und ist nicht nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich beispielhaft auf die Lizenz für Privatpiloten (Flugzeuge) PPL (A) nach Teil-FCL.
das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer Flugschule oder bei einem Verein Ihrer Wahl an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisausbildung absolvieren.
Planen Sie einen Zeitraum von drei Monaten bis zwei Jahren ein.
Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde ablegen.
Die Lizenz erhalten Sie unbefristet. Einige, in der Lizenz eingetragene Berechtigungen (z.B. Nachtflug) sind ebenfalls unbefristet gültig, andere Berechtigungen, wie z. B. eine Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP), haben in der Regel eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Um diese Klassenberechtigung (SEP) zu verlängern, müssen Sie
Die Abnahme der praktischen Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung bei einer Flugschule oder in einem Verein folgende Unterlagen:
Die Kosten richten sich danach,
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat ihn am 02.12.2019 freigegeben.