Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, online einen Termin bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
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Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit, die auch Wartezeit genannt wird, beträgt für die Regelaltersrente fünf Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Sie haben:
Ihren Rentenantrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.
Persönlicher Rentenantrag:
Online-Antrag:
Schriftlicher Rentenantrag:
Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Die Rente muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt werden, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird die Rente später beantragt, kann sie erst mit dem Antragsmonat beginnen.
Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen Kopien aus.
keine
In der Regel bis zu drei Monate
keine
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
27.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg