Dienstleistungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter.
Als interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg oder juristische Person haben Sie das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den freien Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen.
Der Begriff der Umweltinformation ist sehr weit gefasst. Hierunter fallen beispielsweise Informationen aus den Bereichen Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, gentechnisch veränderte Organismen, Energie, Strahlung oder Lärm.
Wobei diese Aufzählung nicht abschließend zu verstehen ist.
Der Zugang kann Ihnen eröffnet werden durch:
diejenige Behörde, die über die gewünschten Informationen verfügt
keine
Um Informationen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle einreichen. Dieser Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann deshalb beispielsweise auch elektronisch gestellt werden.
In Ihrem Antrag müssen Sie konkretisieren, welche Informationen Sie in welcher Form erhalten möchten. Sie haben die Möglichkeit, Akten vor Ort einzusehen oder die Übermittlung von Auskünften zu verlangen. Der Antrag muss nicht begründet werden.
keine
keine
Die informationspflichtige Stelle entscheidet binnen eines Monats, ob Ihnen der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt werden kann oder nicht.
Eine Ausnahme ist bei umfangreichen und komplexen Informationsbegehren möglich. Hier kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.
Sie haben nur einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt.
Die informationspflichtige Stelle muss die von Ihnen angefragten Umweltinformationen nicht erstellen.
28.04.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg