Sie sind hier: Startseite / Rathaus & Bürgerservice / E-Bürgerservice / Dienstleistungen

Dienstleistungen

Trotz der Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr für alle Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung zugelassen.  Bitte vereinbaren Sie möglichst für alle Ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vor ihrem Besuch im Rathaus einen Termin. Um die Besucherzahl steuern zu können, muss die Rathaustüre bis auf weiteres geschlossen bleiben. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte achten Sie auf Mund- und Nasenbedeckung.

Leistungen

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar

Zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg