TOP 1 Freiwillige Untersuchung der Lärmbelastung an den Ortsdurchfahrten Aldingen & Aixheim
- Beauftragung des Planers
Aufgrund des Antrages „Lärm macht krank“ eines Gemeinderats im April hat der Gemeinderat die Firma Rapp AG, Freiburg mit einer Untersuchung der Lärmbelastung RLS-19 entlang der Ortsdurchfahrten Aldingen (K 5910 Schuraer Straße / Hauptstraße, K 5910 Aixheimer Straße / Rubäckerstraße, L 433 Trossinger Straße / Von-Stauffenberg-Straße / Uhlandstraße / Rottweiler Straße) und Aixheim (K 5910 Aldinger Straße / Neuhauser Straße / Neuhaus, K 5911 Trosselstraße, K 5909 Neuhauser Straße / Sulzstraße / Aixheimer Hauptstraße / Neufraer Straße) zum Angebotspreis in Höhe von rund 25.000 € beauftragt.
Im Rahmen der Sitzung erläuterte Herr Wahl, Firma Rapp AG Freiburg die Leistungen der Untersuchung sowie mögliche Maßnahmen. Grundsätzlich wies Herr Wahl darauf hin, dass Straßenverkehrslärm nicht gemessen sondern berechnet werde. Einzelne Rückfragen von Seiten des Gremiums wurden von Herrn Wahl beatwortet. Herr Wahl teilte mit, dass sofern noch möglich vor der Sommerpause einzelne Messungen noch durchgeführt werden sollen. Die schalltechnische Kartierung ((86,3 KB)) kann nach Vorliegen der landesweiten Kartierung (Datenlieferung LUBW) und der Zählergebnisse beginnen. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2023 sein.
TOP 2. Bebauungsplan "Rosen-Areal", Aldingen
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
- Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Herr Stehle stellte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den wesentlichen Planinhalten und Festsetzungen sowie den Umweltbelangen vor. Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind vom Bauherrn zu tragen.
Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich Örtlicher Bauvorschriften „Rosen-Areal“ und stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften zu. Ebenso wurde die die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
TOP 3. Bebauungsplan "Brunnacker 4. Änderung", Aldingen
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
-Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brunnacker 2. Änderung“, der den Bereich des Betriebsgeländes der Zimmerei Haller als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausweist. Im Zusammenhang mit einer Betriebserweiterung im Jahr 2022 wurde seitens der Genehmigungsbehörden darauf hingewiesen, dass Zimmereien laut Bebauungsplan nur in Gewerbegebieten und nicht in eingeschränkten Gewerbegebieten zugelassen sind. Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan entsprechend abzuändern.
Herr Stehle stellte die Änderungen vor und erläuterte die geplanten Anpassungen, so dass die Festsetzungen am tatsächlichen Bestand erfolgen. Rückfragen von Teilen des Gremiums bzgl. einer möglichen Kostenübernahme des Bauherrn wurden von Herrn Bürgermeister Fahrländer dahingehend beantwortet, dass dieser Fehler vor vielen Jahren beim ersten Verkauf des Baugrundstücks zur Errichtung einer Zimmerei erfolgte und nun geheilt werden müsse.
Der Gemeinderat fasste sodann den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich Örtlicher Bauvorschriften „Brunnacker – 4. Änderung“ und stimmte dem Entwurf der Bebauungsplanänderung nebst örtlichen Bauvorschriften sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu.
Top 4. Kindergarten Im Brühl, Neubau 6-gruppige Kindertagesstätte
- Vorstellung Entwurfsplanung
- Realisierungsbeschluss
Herr Oberst sowie Herr Banaditsch vom Planungsbüro Kohlmayer-Oberst-Architekten stellten die Entwurfsplanung ((482,7 KB)) für den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte Im Brühl vor. Im Vergleich zum Wettbewerbs-Entwurf wurde lediglich das Anbringen einer Fluchtwegetreppe notwendig.
Herr Oberst erläuterte die Gesamtkostenübersicht auf Grundlage der Entwurfsplanung, wonach sich die Gesamtkosten auf rund 8.997.000 € belaufen. Intensiv wurden von Seiten des Gemeinderates Einsparmöglichkeiten angesprochen. Herr Oberst führte aus, dass dies in allen Belangen bereits auf Wunsch der Verwaltung erfolgte. Der vorliegende Entwurf sei sehr wirtschaftlich und ökonomisch. Herr Oberst informiert, dass nach der heutigen Beschlussfassung eine Fertigstellung im Herbst 2025 denkbar ist. Baubeginn sei voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Einzelne Rückfragen von Seiten der Gemeinderäte bzgl. der technischen Ausstattung, der Praktikabilität der Fenster sowie der Erschließung wurden von Herrn Oberst und Herrn Banaditsch ebenso beantwortet. Auf Nachfrage bestätigte Bürgermeister Fahrländer, dass diese Baumaßnahmen weitestgehend über Kredite zu finanzieren ist.
Der Gemeinderat beauftragte den Architekten und die Fachingenieure mit der Ausführung der Leistungsphasen 4-8 und beschloss damit die Umsetzung des Projektes.
TOP 5.) Eigenkontrollverordnung
Ergebnisse der Befahrung 2020/2021
Herr Jetter stellte die Ergebnisse der Befahrung 2020/2021 vor und informierte, dass diese aufgrund Geschäftsübernahme zum Jahreswechsel 2020/2021 und wegen der pandemiebedingten Einschränkungen erst verspätet vorlagen. Die Aufwendungen zur Behebung der Schäden dieser Befahrung belaufen sich in der Schadensklasse I auf rund 248.000 € und in der Schadensklasse II auf rund 260.000 €.
Herr Jetter stellte ebenso die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befahrungen von 2012-2021 und damit die Situation im Kanalnetz vor.
Bürgermeister Fahrländer wies auf die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde nach der Eigenkontrollverordnung hin, wonach die Befahrung des gesamten Kanalnetzes im 10-Jahres- Turnus durchgeführt werden müsse. Für die Jahre 2023 & 2024 schlug die Verwaltung eine Zusammenlegung der Befahrungsabschnitte vor, um den 10-Jahres-Turnus zu gewährleisten. Im Nachgang werde dann ein Sanierungskonzept erstellt.
Der Gemeinderat beschloss die Fa. RS Balingen mit der Befahrung des Kontingents 2023/2024 zum Angebotspreis von brutto 67.261,78 € zu beauftragen.
Top 6 Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
(Schmutzwasser-, Niederschlagswassergebühr und Grundgebühr)
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschloss, dass keine Änderungen der Gebühren erfolgen, da die Kalkulation auf Grundlage teilweiser nicht vollständiger Bezugszahlen durchgeführt wurde. D. h. Werte wurden teilweise geschätzt, bzw. hochgerechnet. Korrekte Werte liegen erst nach erfolgten Jahresabschlüssen vor.
TOP 7. Haushaltzwischenbericht
Der Gemeinderat nahm vom Haushaltszwischenbericht Kenntnis.
TOP 8. Verschiedenes und Bekanntgaben
Bürgermeister Fahrländer wies auf die Terminierung des Wahltages der Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 hin. Ebenso lud er nochmals zum Bürger-Spaziergang, der am Mittwoch, 21.06.2023 stattfand, ein. Eine Bürgerversammlung wird voraussichtlich am Dienstag, 07. November 2023 in der Erich-Fischer-Halle stattfinden.
Anschließend gab Herr Bürgermeister Fahrländer die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, wonach der Gemeinderat eine verbindliche Kaufoption an die Fa. FWD/Zieglersche für die Nachbarfläche des Seniorenzentrums für den Bau von seniorengerechten Wohnungen beschlossen hat.
Ebenso wurde beschlossen, dass eine Einspeise-Bewerbung für die Stromproduktion eines iBHKW des Nahwärmenetzes gestellt wird. Dieser Antrag musste bis zum 01.06. eingereicht werden.
TOP 9 Anfragen, Anregungen
Eine Gemeinderätin berichtete von Anfragen aus der Bürgerschaft, ob ein Schottergarten um das neue Rathaus angelegt werde und wies auch auf den Schotter am Spielplatz hin.
Herr Hafner informierte, dass es sich beim Rathaus um ein Staudenbeet handle, für welches eine dünne Schotterschicht aufgebracht wurde. Ebenso sei eine Rosmarinhecke vorgesehen. Herr Hafner ergänzte, dass im Bereich des Spielplatzes die Buchenhecke und Bäume noch wachsen werden. Bzgl. des Fallschutzes für den Spielplatzes habe man sich, wie auch bei anderen Spielplätzen für Rundkies entschieden. Abschließend ist anzumerken, dass die Außenanlagen noch nicht vollständig sind.Ein Gemeinderat bat um Prüfung der Vorlage einer möglichen Abbruchgenehmigung für das Gebäude Hauptstraße 22. Nach einer längeren Diskussion einigte sich das Gremium hierüber in einer nächsten Sitzung zu beraten.