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Aktuelles

Pressebericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20. Juni 2023 Meldung vom 29. Juni 2023


TOP 1  Freiwillige Untersuchung der Lärmbelastung an den Ortsdurchfahrten Aldingen & Aixheim
- Beauftragung des Planers
 
Aufgrund des Antrages „Lärm macht krank“ eines Gemeinderats im April hat der Gemeinderat die Firma Rapp AG, Freiburg mit einer Untersuchung der Lärmbelastung RLS-19 entlang der Ortsdurchfahrten Aldingen (K 5910 Schuraer Straße / Hauptstraße, K 5910 Aixheimer Straße / Rubäckerstraße, L 433 Trossinger Straße / Von-Stauffenberg-Straße / Uhlandstraße / Rottweiler Straße)  und Aixheim (K 5910 Aldinger Straße / Neuhauser Straße / Neuhaus, K 5911 Trosselstraße, K 5909 Neuhauser Straße / Sulzstraße / Aixheimer Hauptstraße / Neufraer Straße) zum Angebotspreis in Höhe von rund 25.000 € beauftragt.
 
Im Rahmen der Sitzung erläuterte Herr Wahl, Firma Rapp AG Freiburg die Leistungen der Untersuchung sowie mögliche Maßnahmen. Grundsätzlich wies Herr Wahl darauf hin, dass Straßenverkehrslärm nicht gemessen sondern berechnet werde. Einzelne Rückfragen von Seiten des Gremiums wurden von Herrn Wahl beatwortet. Herr Wahl teilte mit, dass sofern noch möglich vor der Sommerpause einzelne Messungen noch durchgeführt werden sollen. Die schalltechnische Kartierung ((86,3 KB)) kann nach Vorliegen der landesweiten Kartierung (Datenlieferung LUBW) und der Zählergebnisse beginnen. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2023 sein.


TOP 2. Bebauungsplan "Rosen-Areal", Aldingen
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
- Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Herr Stehle stellte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den wesentlichen Planinhalten und Festsetzungen sowie den Umweltbelangen vor. Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind vom Bauherrn zu tragen.
Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich Örtlicher Bauvorschriften „Rosen-Areal“ und stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften zu. Ebenso wurde die die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
TOP 3. Bebauungsplan "Brunnacker 4. Änderung", Aldingen
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
-Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brunnacker 2. Änderung“, der den Bereich des Betriebsgeländes der Zimmerei Haller als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausweist. Im Zusammenhang mit einer Betriebserweiterung im Jahr 2022 wurde seitens der Genehmigungsbehörden darauf hingewiesen, dass Zimmereien laut Bebauungsplan nur in Gewerbegebieten und nicht in eingeschränkten Gewerbegebieten zugelassen sind. Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan entsprechend abzuändern.
 
Herr Stehle stellte die Änderungen vor und erläuterte die geplanten Anpassungen, so dass die Festsetzungen am tatsächlichen Bestand erfolgen. Rückfragen von Teilen des Gremiums bzgl. einer möglichen Kostenübernahme des Bauherrn wurden von Herrn Bürgermeister Fahrländer dahingehend beantwortet, dass dieser Fehler vor vielen Jahren beim ersten Verkauf des Baugrundstücks zur Errichtung einer Zimmerei erfolgte und nun geheilt werden müsse.
Der Gemeinderat fasste sodann den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich Örtlicher Bauvorschriften „Brunnacker – 4. Änderung“ und stimmte dem Entwurf der Bebauungsplanänderung nebst örtlichen Bauvorschriften sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu.
 
Top 4. Kindergarten Im Brühl, Neubau 6-gruppige Kindertagesstätte
- Vorstellung Entwurfsplanung
- Realisierungsbeschluss
 
Herr Oberst sowie Herr Banaditsch vom Planungsbüro Kohlmayer-Oberst-Architekten stellten die Entwurfsplanung ((482,7 KB)) für den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte Im Brühl vor. Im Vergleich zum Wettbewerbs-Entwurf wurde lediglich das Anbringen einer Fluchtwegetreppe notwendig.

Herr Oberst erläuterte die Gesamtkostenübersicht auf Grundlage der Entwurfsplanung, wonach sich die Gesamtkosten auf rund 8.997.000 € belaufen. Intensiv wurden von Seiten des Gemeinderates Einsparmöglichkeiten angesprochen. Herr Oberst führte aus, dass dies in allen Belangen bereits auf Wunsch der Verwaltung erfolgte. Der vorliegende Entwurf sei sehr wirtschaftlich und ökonomisch. Herr Oberst informiert, dass nach der heutigen Beschlussfassung eine Fertigstellung im Herbst 2025 denkbar ist. Baubeginn sei voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Einzelne Rückfragen von Seiten der Gemeinderäte bzgl. der technischen Ausstattung, der Praktikabilität der Fenster sowie der Erschließung wurden von Herrn Oberst und Herrn Banaditsch ebenso beantwortet. Auf Nachfrage bestätigte Bürgermeister Fahrländer, dass diese Baumaßnahmen weitestgehend über Kredite zu finanzieren ist.
Der Gemeinderat beauftragte den Architekten und die Fachingenieure mit der Ausführung der Leistungsphasen 4-8 und beschloss damit die Umsetzung des Projektes.
 
 
TOP 5.) Eigenkontrollverordnung
Ergebnisse der Befahrung 2020/2021
Herr Jetter stellte die Ergebnisse der Befahrung 2020/2021 vor und informierte, dass diese aufgrund Geschäftsübernahme zum Jahreswechsel 2020/2021 und wegen der pandemiebedingten Einschränkungen erst verspätet vorlagen. Die Aufwendungen zur Behebung der Schäden dieser Befahrung belaufen sich in der Schadensklasse I auf rund 248.000 € und in der Schadensklasse II auf rund 260.000 €.
Herr Jetter stellte ebenso die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befahrungen von 2012-2021 und damit die Situation im Kanalnetz vor.
 
Bürgermeister Fahrländer wies auf die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde nach der Eigenkontrollverordnung hin, wonach die Befahrung des gesamten Kanalnetzes im 10-Jahres- Turnus durchgeführt werden müsse. Für die Jahre 2023 & 2024 schlug die Verwaltung eine Zusammenlegung der Befahrungsabschnitte vor, um den 10-Jahres-Turnus zu gewährleisten. Im Nachgang werde dann ein Sanierungskonzept erstellt.
Der Gemeinderat beschloss die Fa. RS Balingen mit der Befahrung des Kontingents 2023/2024 zum Angebotspreis von brutto 67.261,78 € zu beauftragen.
 
 
Top 6  Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
         (Schmutzwasser-, Niederschlagswassergebühr und Grundgebühr)
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschloss, dass keine Änderungen der Gebühren erfolgen, da die Kalkulation auf Grundlage teilweiser nicht vollständiger Bezugszahlen durchgeführt wurde. D. h. Werte wurden teilweise geschätzt, bzw. hochgerechnet. Korrekte Werte liegen erst nach erfolgten Jahresabschlüssen vor.
 
TOP 7. Haushaltzwischenbericht
Der Gemeinderat nahm vom Haushaltszwischenbericht Kenntnis.
 
 
TOP 8. Verschiedenes und Bekanntgaben
Bürgermeister Fahrländer wies auf die Terminierung des Wahltages der Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 hin. Ebenso lud er nochmals zum Bürger-Spaziergang, der am Mittwoch, 21.06.2023 stattfand, ein. Eine Bürgerversammlung wird voraussichtlich am Dienstag, 07. November 2023 in der Erich-Fischer-Halle stattfinden.
 
Anschließend gab Herr Bürgermeister Fahrländer die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, wonach der Gemeinderat eine verbindliche Kaufoption an die Fa. FWD/Zieglersche für die Nachbarfläche des Seniorenzentrums für den Bau von seniorengerechten Wohnungen beschlossen hat.
Ebenso wurde beschlossen, dass eine Einspeise-Bewerbung für die Stromproduktion eines iBHKW des Nahwärmenetzes gestellt wird. Dieser Antrag musste bis zum 01.06. eingereicht werden.
 
 
TOP 9  Anfragen, Anregungen
Eine Gemeinderätin berichtete von Anfragen aus der Bürgerschaft, ob ein Schottergarten um das neue Rathaus angelegt werde und wies auch auf den Schotter am Spielplatz hin.
Herr Hafner informierte, dass es sich beim Rathaus um ein Staudenbeet handle, für welches eine dünne Schotterschicht aufgebracht wurde. Ebenso sei eine Rosmarinhecke vorgesehen. Herr Hafner ergänzte, dass im Bereich des Spielplatzes die Buchenhecke und Bäume noch wachsen werden. Bzgl. des Fallschutzes für den Spielplatzes habe man sich, wie auch bei anderen Spielplätzen für Rundkies entschieden. Abschließend ist anzumerken, dass die Außenanlagen noch nicht vollständig sind.Ein Gemeinderat bat um Prüfung der Vorlage einer möglichen Abbruchgenehmigung für das Gebäude Hauptstraße 22. Nach einer längeren Diskussion einigte sich das Gremium hierüber in einer nächsten Sitzung zu beraten.

Aufhebung Straßensperre Brunnenstraße Meldung vom 28. Juni 2023


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Arbeiten an der Nahwärmeleitung in der Brunnenstraße sind abgeschlossen. Somit konnten heute die Straßensperren zurückgebaut und die Straße wieder für den Verkehr freigegeben werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bauamt Aldingen

Pflegesprechstunde Meldung vom 28. Juni 2023

Sturmschäden Meldung vom 22. Juni 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
glücklicherweise ist Aldingen bei dem gestrigen Sturm glimpflich davon gekommen. Dennoch wurden einige Bäume komplett entwurzelt oder so stark beschädigt, dass diese aus Sicherheitsgründen entfernt werden müssen.
So musste z.B. auf dem Friedhof leider eine schöne, große Linde gefällt werden, da die Standsicherheit auf Grund der großen Beschädigung nicht mehr gewährleistet war. Eine weitere Linde, bei der die Krone in Mitleidenschaft gezogen wurde, konnte dagegen, nach dem freischneiden, erhalten bleiben.
 
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bauamt wenden.
 
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Grundsteuer-Jahreszahlungfällig am 01. Juli 2023 Meldung vom 21. Juni 2023

Die Gemeindekasse weist daraufhin, dass für alle Jahreszahler die Grundsteuer 2023 am 01. Juli 2023 im Gesamtbetrag fällig wird.
 
Wurde eine Abbuchungsermächtigung erteilt, so erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto. Ansonsten wird gebeten, den im letzten Grundsteuerbescheid angegebenen Betrag unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens fristgerecht an die Gemeindekasse Aldingen zu überweisen.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

Engagement für die Zukunft Meldung vom 21. Juni 2023

Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und wollen sich engagieren? Sie pflegen ein Hobby, dass sie gerne an die nächste Generation weitergeben wollen? Sie suchen einen neuen Wirkungskreis im sozialen Bereich?
 
Dann sind Sie bei uns vielleicht goldrichtig! Soziales Engagement macht Freude und ist sinnstiftend. Wir suchen für die Ganztagsbetreuung unserer SchülerInnen an der Gemeinschaftsschule Aldingen engagierte Ehrenamtliche und Fachkräfte, die sich mit ihren Stärken und Talenten bei uns einbringen wollen.
Interessiert? Dann kommen Sie zu unserm unverbindlichen
 
Infocafe ins Schülercafe der GMS AldingenWann? Freitag 30.06.2023 um 15 UhrWo? Schülercafe der Gemeinschaftsschule Aldingen 
Bei Kaffee und Kuchen informieren wir Sie über unser Konzept und über verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und vereinbaren bei weiterem Interesse einen individuellen Termin.
 
Aus Planungsgründen bitten wir bis Mittwoch 28.06.2023 um Ihre Anmeldung unter Strauss@gemeinschaftsschule-aldingen.de

2. Abschlagfür Wasser/Abwasser fällig Meldung vom 20. Juni 2023

Gemeindekasse und Steueramt weisen auf den zweiten Wasserzins- bzw. Abwasser- Vorauszahlungstermin am
30.06.2023hin und bitten um pünktliche Bezahlung des festgesetzten Abschlags unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888. …).
 
Die Höhe der jeweiligen Abschläge, sowie deren Fälligkeit, sind der Jahresendrechnung 2022 zu entnehmen.
 
Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto abgebucht.
 
Der Vordruck für die Abbuchung kann aus dem Internet www.aldingen.de unter Rathausmitarbeiter, E-Bürgerservice, Formulare (linker Randbereich) entnommen werden oder wird auf Wunsch auch zugesandt!
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird nochmals empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Bauinfos Meldung vom 14. Juni 2023


Abbruch „altes“ Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auf Grund der Abbrucharbeiten des „alten“ Rathauses und der Herstellung des neuen Marktplatzes, die öffentlichen Toiletten nicht mehr zugänglich sind.
Als Ausweichmöglichkeit werden die Toiletten am Friedhof tagsüber geöffnet.
 
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis!
 
 
 
 
Stilllegung Ladesäule Marktplatz

Die Ladesäule der Netze BW auf dem Rathausparkplatz muss stillgelegt werden und ist seit dieser Woche nicht mehr zugänglich.
Die neuen Ladesäulen sollen in der kommenden Woche installiert und in der KW 26 von der Netze BW in Betrieb genommen werden. Der Standort der beiden Ladesäulen befindet sich auf den neuen Parkplätzen in der Eugen-Bolz-Straße, in der Nähe des neuen Spielplatzes
 
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ablage von Gegenständen hinter den Grabsteinen  Meldung vom 14. Juni 2023


Die Situation betreffend der Ablage von Blumenvasen, Töpfen, Eimern, Besen etc. hinter den Grabsteinen hat sich seit unserer Veröffentlichung im März nicht wirklich verbessert.  Vom unschönen Anblick einmal abgesehen, ist ein ordentliches Mähen so nicht möglich.
Wir bitten Sie nochmals diese Gegenstände zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen.
 
Die Mitarbeiter der Gemeinde sind angewiesen, die Utensilien in regelmäßigen Abständen zu entfernen!

Verbrauchen Sie mehr Wasser, als der Durchschnitt? Meldung vom 13. Juni 2023

Hände waschen, rasieren, duschen: Jeden Tag nutzen wir Warmwasser. Doch wie viel eigentlich?

Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Deutschland beträgt 129 Liter pro Person am Tag, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Darin enthalten sind sowohl Warmwasser als auch Kaltwasser. Wie viel Warmwasser?

Der Warmwasserspiegel soll Verbrauchern einen Orientierungswert und eine Vergleichsmöglichkeit für ihren eigenen Warmwasserverbrauch bieten. So können Sie überprüfen,
ob Sie gegebenenfalls Wasser sparen können und sollten, – Ihrem Geldbeutel und der Umwelt zuliebe. Hier sind die Ergebnisse der Studie.

Warmwasserverbrauch in einem Einfamilienhaus

Personen, die allein in einem Einfamilienhaus leben, verbrauchen durchschnittlich 16 Kubikmeter Warmwasser im Jahr. Zwei Personen benötigen jährlich etwa 30 Kubikmeter. Bei einer kleinen Familie liegt der Durchschnittsverbrauch bei knapp 46 Kubikmeter jährlich.

Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto geringer wird der Pro-Kopf-Verbrauch. Das liegt unter anderem daran, dass die Bewohner ihre Spül- und Waschmaschine gemeinsam nutzen.
Der Verbrauch verteilt sich somit auf mehrere Personen und belastet nicht nur eine.

Warmwasserverbrauch in einem Mehrparteienhaus

Personen, die allein in einem Mehrparteienhaus wohnen, haben einen jährlichen Warmwasserverbrauch von durchschnittlich 15 Kubikmetern. Befinden sich zwei Personen im Haushalt, steigt der Warmwasserverbrauch auf durchschnittlich 29 Kubikmeter/Jahr. Eine kleine Familie benötigt durchschnittlich 41 Kubikmeter Warmwasser im Jahr.

Durchschnittsverbrauch ermitteln:
https://www.warmwasserspiegel.de/verbrauch-pruefen/durchschnittlicher-wasserverbrauch/

So teuer ist einmal duschen
https://www.verbraucherzentrale.nrw/duschrechner

Wie heiß sollte das Warmwasser mindestens sein?

Um Kosten zu sparen, können Sie die Warmwassertemperatur etwas senken. Aber Achtung: Eine zu geringe Temperatur könnte für Ihre Gesundheit gefährlich sein. Denn Bakterien (Legionellen),
die sich im Wasser befinden, können sich dann leicht vermehren und zu gesundheitlichen Problemen führen.

Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, dass das Leitungswasser stets auf über 55 Grad Celsius erwärmt ist – und zwar im gesamten Leitungssystem. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Eine derartige Vorschrift gilt nur für größere Warmwasseranlagen (über 60 Grad Celsius), so die Verbraucherschützer, dennoch werde auch im Privathaushalt eine
Mindesttemperatur von mehr als 55 Grad Celsius empfohlen. Wichtig ist, dass diese stets kontrolliert wird, um ein Gesundheitsrisiko zu minimieren.

Und: Steht das Wasser länger in der Leitung, sollten Sie den Hahn voll aufdrehen und das Wasser kurz laufen lassen, ehe Sie es verwenden. So vermeiden Sie ebenfalls eine Legionellen-Infektion.

Warmwasser: Temporäre Absenkung sinnvoll

Anstatt permanent warmes Wasser auf Vorrat parat zu haben, können Sie es auch temporär zur Verfügung stellen. So kann es beispielsweise sinnvoller sein, die Warmwasserbereitung und den Warmwasserspeicher nur morgens oder abends für ein bis zwei Stunden einzuschalten.

Wichtig ist auch hier, dass Sie erst warten, ehe sich das Wasser im Speicher auf über 55 Grad Celsius beziehungsweise 60 Grad Celsius aufgeheizt hat. Lassen Sie also das warme Wasser erst etwas laufen, bevor Sie es nutzen.

Zirkulationspumpe abschalten?

Teilweise wird geraten, die Zirkulationspumpe ab- beziehungsweise nur temporär einzuschalten – passend zum Entnahmeverhalten der Hausbewohner. Das spart Strom.

Bei dieser Maßnahme ist der Zeitraum der Abschaltung zu beachten. Denn: Ein Zirkulationssystem kommt mit dem Trinkwasser in Berührung. Damit die Arbeit hygienisch einwandfrei ist, darf die Pumpe maximal acht Stunden lang stillstehen (siehe auch DIN 1988-200; DVGW-Arbeitsblatt 551).

Ist in Ihrem Leitungssystem eine Zirkulationspumpe eingebaut, sollten Sie diese gegen ein neues Modell austauschen, so die Verbraucherzentrale. Denn moderne Pumpen verbrauchen weniger Strom als alte.

Nachtabsenkung für Heizungssysteme

Für eine Heizungsanlage kann sich ebenfalls eine Nachtabsenkung lohnen. In den meisten Fällen findet diese zwischen 22 und 6 Uhr statt. Zusätzlich können Sie die Nachtabsenkung einstellen, wenn Sie über einen längeren Zeitraum – beispielsweise im Urlaub – nicht zu Hause sind.

Denn neben Vorteilen gibt es auch einige Nachteile, die das Vorgehen mit sich bringt. Achten Sie beispielsweise darauf, dass die Temperatur im Winter nicht zu niedrig eingestellt ist, da ansonsten das Mauerwerk beschädigt wird oder die Heizungsrohre einfrieren. Zudem dauert es wie beim Warmwasser immer eine gewisse Zeit, ehe die Heizung wieder auf der sogenannten
Betriebstemperatur ist.

Bis zu 90 Euro im Jahr sparen

Die Kosten für Warmwasser sind wesentlich höher als für Kaltwasser .Wer Geld sparen möchte, sollte daher vor allem seinen Warmwasserverbrauch senken. Laut der Website co2online können Sie mit einfachen Änderungen bis zu 90 Euro im Jahr an Kosten sparen.

• Reduzieren Sie die Wassertemperatur beim Duschen. Bereits ein Grad senkt die Kosten
• Auch kürzeres Duschen senkt den Warmwasserverbrauch
• Verwenden Sie einen Duschsparkopf).
• Waschen Sie mit kaltem Wasser Ihre Hände.
• Nutzen Sie kaltes Wasser für die Zahnreinigung.
• Waschen Sie Ihre Wäsche bei niedrigen Temperaturen.
• Verwenden Sie das Eco-Programm ihres Geschirrspülers und Ihrer Waschmaschine.