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Aktuelles

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29. Juli 2025, um 19:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 21. Juli 2025


TAGESORDNUNG:

1. Bürgerfrageviertelstunde

2. Bekanntgabe
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

3. Bebauungsplan "Nahwärmezentrale Böllen"
- Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

4. Nahwärmezentrale Aldingen
-Umsetzung des IKWK-Konzepts
-Durchführung der notwenigen Ausschreibungen

5. Nahwärmeversorgung Aldingen
Temporärer Not-Wärmeerzeuger als Mietlösung für die kommende Heizperiode

6. Nahwärmeversorgung Aixheim
-Überprüfung der Konzeption im Rahmen des Transformationsplans

7. Anschaffung eines neuen HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Aldingen

8. Erweiterung Kita Arche
Vergabe der Gewerke:
- Fliesenarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Landschaftsbauarbeiten
- Schreinerarbeiten

9. Bericht über die Platzvergabe der Kinderbetreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/26
- Vorüberlegungen zur Neufassung der Vergabekriterien

10. Förderung der Jugendarbeit von örtlichen Vereinen im Jahr 2024
- Zuschuss für die Jugendarbeit

11. Verschiedenes, Bekanntgaben

12. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.

Ralf Sulzmann

Bürgermeister

Bürgersprechstunde Meldung vom 16. Juli 2025


Bürgermeister Ralf Sulzmann bietet zukünftig einmal pro Monat am Mittwochnachmittag zwischen 16 und 18 Uhr eine Bürgersprechstunde an Die Termine werden wir im Mitteilungsblatt und in den sozialen Medien bekannt gegeben. Für eine Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an Frau Linz. Natürlich sind und bleiben auch Terminvereinbarungen außerhalb der Bürgersprechstunde jederzeit möglich.
Die nächste Bürgersprechstunde findet noch vor der Sommerpause am Mittwoch, 30.07.2025 statt.
Sekretariat: Frau Antje Linz
Telefonnummer: 07424 882-280
E-Mail: antje.linz@aldingen.de

Urlaubszeit 2025 Meldung vom 15. Juli 2025

 
 
Das Rathaus Aldingen ist während den gesamten Sommerferien durchgehend geöffnet,
allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten.
 
In der Zeit von Montag, 04. August bis einschließlich Freitag, 22. August 2025
ist das Rathaus vormittags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Beachtung!
Vielen Dank.

Einladung zur Exkursion zur Biotopverbundplanung in der Nachhaltigkeitsregion 5G und der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen Meldung vom 14. Juli 2025


Die Landschaftserhaltungsverbände der Landkreise Rottweil und Tuttlingen laden herzlich zu einer Exkursion im Rahmen der Biotopverbundplanung der Gemeinden Aldingen, Balgheim, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena, Mahlstetten, Spaichingen und Wellendingen ein.

Ziel der Veranstaltung ist es, vor Ort zwischen Spaichingen und Dreifaltigkeitsberg Einblicke in bestehende und geplante Maßnahmen zum Biotopverbund zu geben und die Bedeutung vernetzter Lebensräume für die Artenvielfalt zu verdeutlichen.

Termin und Treffpunkt: Freitag, 25.07.2025, 16 Uhr, Bleiche Spaichingen
Dauer: ca. 1,5 bis 2 Stunden
Bitte an wettergerechte Kleidung und festes Schuhwerk denken.

Alle Interessierten, insbesondere auch Landwirtinnen und Landwirte, sind herzlich eingeladen, an der Exkursion teilzunehmen und sich aktiv über den Biotopverbund in der Region zu informieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Landschaftserhaltungsverband Lkr. Rottweil und Lkr. Tuttlingen

Kontakt für Rückfragen:
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Tuttlingen e.V., www.lev-tut.de
Fabian Sauter, f.sauter@lev-tut.de, Tel: 07461/9269157

Pressebericht GRS vom 01.07.2025 Meldung vom 09. Juli 2025


1. Bürgerfrageviertelstunde
 
a.)     Brandschutzrechtliche Maßnahmen / VereinsnutzungEin Vereinssprecher bedankte ich für die Gespräche in den letzten Tagen insbesondere auch für das Gespräch zwischen Gemeinderat und Vereinen, in welchem die Argumente ausgetauscht und auch diskutiert wurden. Er unterstrich, wie bedeutungsvoll die Räumlichkeiten für die Vereine und verwies auf den enormen Invest, den die Gemeindeverwaltung aufnehmen müsse und dass dieser am Ende den Vereinen zugutekomme. Dies sei auch eine Chance, die gemeindlichen Gebäude auf den aktuellen Stand zu bringen. Letztlich seien die Vereine guter Hoffnung, dass es zu einer positiven Entscheidung komme. Auch die heutige Besucherzahl zeige die Bedeutung der Räumlichkeiten für die Vereine. Auch haben die Vereine durchaus Verständnis für die angespannte finanzielle Situation der Gemeinde und hoffen, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse gehört werden. Abschließend wünschte er der Sitzung einen guten Verlauf. b.)    Top 9 / Eigenkontrollverordnung Ein Bürger bezog sich auf den TOP 9 der heutigen Tagesordnung und erkundigte sich nach dem Aufbau der Grafik sowie nach der Tabelle beginnend aus dem Jahr 2012. Weitere ausführliche Detailfragen bzgl. der Eigenkontrollverordnung, der Schadensklassen, der Behebung sowie der Leistungsfähigkeit des Netztes wurden angesprochen. c.)      Schülerbeförderung zwischen den OrtsteilenEin Bürger wünschte sich einen Grundsatzbeschluss, wonach die Schüler zwischen den beiden Ortsteilen kostenlos den ÖPNV nutzen können. Bürgermeister Sulzmann verwies auf die Beschlusslage des Kreistages und informiert, dass aktuell die Landkreis-Entscheidung abgewartet werden soll. 
 
2. Bekanntgabe
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

 
Der Vorsitzende gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung einem Antrag auf Stundung stattgegeben wurde. 
3. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Bürgermeister Sulzmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Rektorin Müller sowie Frau Strauß-Synesiou, Leiterin des schulsozialpädagogischen Teams sowie der Ganztagesbetreuung. Im Rahmen der Sitzung wurden die rechtlichen Vorgaben und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen dargelegt.
An der örtlichen Gemeinschaftsschule wird bereits eine umfangreiche Ganztagesbetreuung sowohl in der Grundschule, als auch in der Sekundarstufe angeboten. Ergänzt wird das Angebot durch eine Ferienbetreuung in allen Schulferien, ausgenommen Weihnachts- und Fasnetferien.
 
Trotz des bereits sehr breit gefächerten und pädagogisch wertvollen Angebots ergibt sich auf Grund des Rechtsanspruchs ein zusätzlicher Handlungsbedarf. Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
·         Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
·         Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
·         Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
·         Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der                Schulferien regeln.
·         Der Anspruch eines Kindes richtet sich auf Förderung in einer Tageseinrichtung – das können ein Hort oder andere Betreuungsangebote sein.
 
Das Land bezuschusst Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler, setzt aber voraus, dass die Kommunen den nicht über Zuschüsse abgedeckten Eigenanteil selbst finanzieren. Des Weiteren sind Elternbeiträge wie im Kindergartenbereich vorgesehen. Die Träger des jeweiligen Betreuungsangebots entscheiden, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für das jeweilige Betreuungsangebot erhoben werden. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist hingegen kostenfrei; für das Mittagessen kann der Schulträger ein Entgelt erheben. Diese Konstellation haben wir bereits im Sekundarbereich der Gemeinschaftsschule.
Der Rechtsanspruch stellt mit dem Umfang von 40 Betreuungsstunden an 5 Tagen pro Woche und das für 48 Wochen im Jahr eine Herausforderung in der Umsetzung dar, gerade in personeller Hinsicht. Eine Ergänzung des örtlichen Betreuungsangebots wird dadurch notwendig, auch wenn der konkrete Bedarf noch nicht bekannt ist. Um zum Schuljahresstart 2026/27 vorbereitet zu sein, muss aus Sicht der Verwaltung mit der Schulanmeldung für das kommende Schuljahr im Januar bzw. Februar 2026 bereits der Betreuungsbedarf abgefragt und angemeldet werden. Nur so kann der angemeldete Betreuungsbedarf rechtzeitig organisiert werden.
 
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen Kenntnis.
 
 
4. Baulicher Brandschutz Gemeindegebäude
-Vorstellung reduzierte Ausführungen zur Kosteneinsparung
-Freigabe zur Erstellung der Bauanträge und Ausschreibungsunterlagen

 
Nach einer ausgiebigen Präsentation von Seiten der Verwaltung und Darstellung der geprüften Alternativen informiert Bürgermeister Sulzmann auch über das Gespräch mit den Vereinsvertretern und der Verwaltung. Ebenso verwies er auf die Umfrage, die durch die Vereine erfolgte und verwies auf die Tischvorlage, in welcher die Ergebnisse der Umfrage zusammengestellt wurden.
 
In der sich anschließenden längeren Diskussion wird von allen Fraktionen Zustimmung für die große Lösung signalisiert und der Stellenwert der Vereine entsprechend gewürdigt und honoriert. Eine Fraktion äußert Bedenken und merkt an, dass teilweise belastbare Informationen aus ihrer Sicht fehlen würden. Aufgrund der prekären Haushaltssituation müssten auch andere Überlegungen wie bspw. eine vorübergehende Unterbringung der Vereine in einem anderen Gebäude erlaubt sein. Ebenso würden in der durchaus emotional geführten Diskussion bspw. weitere riesige Investitionen außer Acht gelassen. Die besagte Fraktion war bereit das gute soziale Miteinander und der Verdienst der Vereine zu honorieren und trotz der geäußerten Bedenken die anstehenden Brandschutzmaßnahme in der sparsamst denkbaren Wiese zu beschließen. Ebenso wurde an die Verwaltung, den Gemeinderat und die Öffentlichkeit appelliert, bei wichtigen Themen verstärkt an Alternativen nachzudenken, auch wenn dies den Entscheidungsprozess schwieriger mache.
 
Letztlich nahm der Gemeinderat einstimmig, die abgeschlossene Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Gebäude: Vereinshaus “Alte Schule“, Rathaus Aixheim und Feuerwehrgerätehaus Aixheim sowie auch die weitergehende Überprüfung von Varianten zur Kosteneinsparungen durch Reduzierungen, um die jeweils obersten Geschosse zur Kenntnis.
 
Der Gemeinderat beschloss die Realisierung der vom Büro Schöndienst geplanten und erläuterten Ertüchtigungsmaßnahmen zur vollständigen Ertüchtigung der Vereinsräume:
 
a.       Vereinshaus “Alte Schule“                          Kosten in Höhe von brutto 312.769,99 EUR
b.       Rathaus Aixheim                                             Kosten in Höhe von brutto 167.357,97 EUR
c.       Feuerwehrgerätehaus Aixheim                Kosten in Höhe von brutto 135.307,15 EUR
 
Der Gemeinderat beauftragte das Büro Schöndienst mit der Erstellung der Leistungsbeschreibungen zur Einholung vergleichbarer Generalunternehmer-Angebote.
 
5. Energiebericht 2024
Bürgermeister Sulzmann konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den neuen Energiemanager der N:Region, Herr Schaaf, begrüßen und anschließend trug Frau Kalde den Energiebericht 2024 vor.
Der Gemeinderat nahm vom Energiebericht Kenntnis.
 
6. Neuabschluss eines Vertrags über Betrieb und Förderung des Kindergartens "Pusteblume" mit der evangelischen Kirchengemeinde
 
Der Neubau des Kindergartens Im Brühl neigt sich der Fertigstellung und soll Mitte September bereits in Betrieb gehen. Dort werden zunächst die bestehenden drei Kindergartengruppen aus dem alten Gebäude einziehen und eine zusätzliche, dringend benötigte Krippengruppe eingerichtet. Eine weitere Krippengruppe sowie eine Ganztagesgruppe soll dann im nächsten Jahr – voraussichtlich im Mai - in Betrieb gehen, so dass der Neubau mit sechs Gruppen dann im Endausbau voll belegt ist.
 
Mit der Inbetriebnahme des Neubaus benötigt die Gemeinde eine neue vertragliche Grundlage. Der aktuelle Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde umfasst bisher nur die drei vorhandenen Gruppen im Altbau. Für die Kleinkindgruppen und andere Betreuungszeiten im Kindergartenbereich wie Ganztagsplätze oder VÖ Plus bspw. gibt es aktuell noch keine Vertragsgrundlage.
 
Zuletzt wurde der Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde im Jahr 2022 angepasst. Damals wurde der Waldkindergarten beim Kindergarten Hand in Hand neu aufgenommen und eine einheitliche Vertragsregelung für alle Kindergärten in Trägerschaft der evangelischen Kirche geschaffen.
 
Einheitlich wurde damals festgelegt, dass sich die Kirchengemeinden mit 4% am nicht durch die Gemeinde und die Elternbeiträge gedeckten Betriebsausgaben beteiligt. Für den Waldkindergarten wurde eine vollständige Übernahme der Betriebskosten durch die Gemeinde geregelt. Dies hängt damit zusammen, dass die evangelische Kirchengemeinde nicht alle Gruppen aus der Kirchensteuer bezuschusst bekommt. Sie hatte bis dahin bei den Betriebskostenanteil bei sechs Gruppen getragen, gefördert wurden nur drei.
Für den Kindergarten Im Brühl, der zukünftig den Namen „Pusteblume“ tragen wird, bedeutet dies, dass für die drei zusätzlichen Gruppen wie beim Waldkindergarten eine volle Betriebskostentragung der Gemeinde erforderlich wird. Der Verwaltungskostenanteil von 4% bleibt bestehen. Hier konnte in den Verhandlungen auch keine Erhöhung signalisiert werden.
Im Wesentlichen habe man sich an den Mustervertrag des Gemeindetages gehalten und für den Kindergarten Pusteblume die vertraglichen Regelungen angepasst.
 
Kernpunkte sind die erwähnte Betriebskostenvereinbarung, die Angebotsformen in den zukünftig sechs Gruppen und der Verwaltungskostenanteil. Diese grundlegenden Regelungen bleiben – auch im Hinblick auf einheitliche Vereinbarungen unter den Kindergartenträgern – bestehen.
 
Da die Betriebskosten bei den bestehenden drei Gruppen zu 96% von der Gemeinde zu tragen sind und die drei zusätzlichen zu 100%, dürfte es sinnvoll sein, alle sechs Gruppen mit durchschnittlich 98% der Betriebskosten abzurechnen. Zwei Abrechnungsschlüssel in einem Kindergarten in einem Gebäude sind in der Handhabung ansonsten kaum handhabbar, weswegen ein durchschnittlicher Betriebskostenschlüssel von 98% vorgeschlagen wird.
Der Vertrag soll (und muss) zum 01.09.2025 in Kraft treten, damit der Kindergartenneubau in Betrieb gehen kann.
 
Ein Gemeinderat zeigt Unverständnis, warum der Betriebskostensatz nicht für alle Gruppen bei 96% belassen werden konnte. Ebenso verwies er auf seine jahrelange Forderung nach einem Vergleich zwischen kommunalen und kirchlichen Träger.
 
Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach den unterschiedlichen Handhabungen beim evangelischen und katholischen Träger. Dies wurde durch Bürgermeister Sulzmann beantwortet.
 
Der Gemeinderat stimmte sodann dem Neuabschluss des Vertrags über den Betrieb und die Förderung des Kindergartens „Pusteblume“ mit der evangelischen Kirchengemeinde zu.
 
7. Neubau Kindertagesstätte Im Brühl (Pusteblume)
Beschaffung Inventar und lose Möblierung

 
Bürgermeister Sulzmann informiert, dass sich die Kindergartenleitung zusammen mit ihrem Team in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema der Einrichtung und Ausstattung der neuen, dann 6-gruppigen Kindertagesstätte befasste hat. Bestandsmöbel und -inventar wurde geprüft und der weitergehende Bedarf in einer ausführlichen Inventarliste zusammengefasst, welche dem GR bereits vorgestellt wurde.
Im freihändigen Vergabeverfahren (VOL), wurden am 05.06.25 fünf Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Submissionstermin war auf den 18.06.2025 festgesetzt.
 
Herr Hafner informierte über das Vergabeverfahren und berichtete, dass dies mit der Kindergartenleitung auch besprochen wurde. Bzgl. des losen Inventars erläuterte Herr Hafner, dass dieses bis zum einzelnen Spiel wie „Lotti Karotti“ heruntergebrochen wurde.Herr Hafner berichtete sodann über den günstigsten Anbieter, an welche die Vergabe auch empfohlen wird.Bzgl. der Möblierung erklärte Herr Hafner, dass mit dem örtlichen Möbelhaus die Objektmöbel zusammengestellt wurden und empfiehlt die Beschaffung.Letztlich fehlen nun noch 2 Waschmaschinen und 1 Trockner sowie die Ausstattung (Küchengeschirr) für die Küche. Ansonsten sei das Thema abschließend bearbeitet. Einzelne Rückfragen von Seiten des Gremiums wurden von der Verwaltung beantwortet. Anschließend beschloss der Gemeinderat die Beschaffung des Inventars und der losen Möblierung bei der Firma HABA-Pro, Bad Rodach zum Angebotspreis in Höhe von brutto 121.756,96 EUR. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.Des Weiteren wurde die Beschaffung der Objektmöbel bei der Firma Möbel-Fetzer, Aldingen zum Angebotspreis in Höhe von brutto 29.733,82 EUR beschlossen. Auch hier wurde die Verwaltung ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
 
8. Friedhof Aldingen
- Erweiterungen als Gesamtmaßnahme
2026
 
Der Gemeinderat nahm den Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses zur Erweiterung des Grabfeld 35 (Doppelwahlgrab) und die weitergehende Empfehlung der Verwaltung zur Erweiterung des Grabfeld 3 (Rasengrab) und Beschaffung einer Urnenstele und damit die Realisierung einer Gesamtmaßnahme 2026 zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung Lph 2-6 an das Planungsbüro faktorgrün, Rottweil:
a.       Grabfeld 35                               30 Grabkammern            Honorar brutto 33.404,78 EUR
b.       Grabfeld 3                  45 Grabkammern           Honorar brutto 14.369,25 EUR
 
Weiter beschloss der Gemeinderat die Beschaffung einer Urnenstele bei der Firma Kronimus zu Kosten in Höhe von brutto 14.818,48 EUR sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen als Gesamtmaßnahme in 2026. Entsprechende Mittel in Höhe von 450.000,- EUR sollen im Haushalt 2026 eingeplant werden.
 
9. Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung
 
Da die Kanalbefahrung nach Eigenkontrollverordnung im Ortsgebiet abgeschlossen ist, wurde von der Verwaltung die sukzessive Sanierung der Kanäle in den kommenden Jahren vorgeschlagen und im Haushaltsplan eingestellt. Ein möglicher Ablauf der Sanierung wäre sinnvollerweise, die Behebung der Schäden nach Schadensklassen, beginnend mit der Klasse I, schwere Schäden, die nach dem DWA Arbeitsblatt – Modell Stuttgart, unverzüglich zu beheben sind. Hier gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, die Sanierung durchzuführen.
Etwas günstiger, aber nicht bei allen Schäden anwendbar, ist die Sanierung im geschlossenen, dem sogenannten Inliner – Verfahren. Hierbei wird, vereinfacht gesagt, ein Schlauch in den bestehenden Kanal eingebracht, um die Schadstellen dauerhaft zu schließen. Die aufwändigere und somit auch teurere Möglichkeit ist die Sanierung am offenen Graben. Diese Variante kommt immer zum Tragen, wenn eine geschlossene Sanierung nicht möglich ist, z.B. wenn die Statik des bestehenden Rohres ggf. nicht mehr ausreichend ist, oder die Schäden so massiv sind, dass das bestehende Kanalrohr ausgetauscht werden muss.
 
Da die Summe der Schadensklasse bei weitem das geplante Budget für 2025 übersteigt, wurde die Sanierungssumme von der Verwaltung an die Mittelanmeldung im Haushaltsplan angepasst und auf die beiden Sanierungsvarianten aufgeteilt, unabhängig davon, wo sich die Schäden im Gemeindegebiet befinden. Es wurde lediglich darauf geachtet, dass die Art der Sanierung in dem jeweiligen Ortsteil verbleibt. So ist geplant, in Aixheim die Sanierung im offenen Verfahren und in Aldingen die Sanierung im geschlossenen Verfahren durchzuführen. Die Optimierung der Sanierung wird in der folgenden Ausführungsplanung mit dem Ingenieurbüro unter Berücksichtigung laufender Baumaßnahmen abgestimmt.
 
Um die Sanierung im Jahr 2025 noch anzustoßen zu können, wurden drei Ingenieurbüros gebeten, ein Honorarangebot auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten in Höhe von 308.000,- € für die offene Kanalsanierung der Schadensklasse I in Aixheim und 149.000,- € für die geschlossene Kanalsanierung der Schadensklasse I in Aldingen zu unterbreiten.
 
Die Angebote der drei Ingenieurbüros liegen zwischenzeitlich vor, günstigste Bieterin mit den Angebotssummen 45.678,98 € brutto für die offene Kanalsanierung in Aixheim und 20.968,34 € für die geschlossene Kanalsanierung in Aldingen ist das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen. Dies ergibt ein Gesamthonorar in Höhe von 66.647,32 € brutto.
Im Anschluss an die Vorstellung der Sachlage durch Bürgermeister Sulzmann erfolgte eine längere Diskussion. Im Gremium wird diskutiert, ob nicht zunächst eine Gesamtsanierungskonzept erstellt werden sollte oder in einem ersten Schritt mit den Arbeiten begonnen wird.
Nach einer längeren Diskussion wird von einer Gemeinderätin ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Beschlussfassung gestellt, der mehrheitlich angenommen wurde.
 
Sodann beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das Submissionsergebnis zur Kenntnis zu nehmen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Planung und Ausschreibung zur Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung an die günstigste Bieterin, das Ingenieurbüro Breinlinger Tuttlingen, mit einer Angebotssumme von 66.647,32 € zu vergeben. Der Gemeinderat beschloss, die Ausschreibung der Kanalsanierungen schnellstmöglich zu veröffentlichen und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Ingenieurverträge abzuschließen.
 
10. Verschiedenes, Bekanntgaben
 
a.)    Oberflächensanierung Brunnenstraße 2025 Der Vorsitzende berichtete, dass sich die Brunnenstraße, eine der vielbefahrensten Straßen in Aldingen, in einem desaströsen Zustand befindet und zeigt dies anhand von Bildern. Hierfür wurden finanzielle Mittel für die Erneuerung der Oberfläche im Haushaltsplan 2025 eingestellt und vom Gemeinderat beschlossen. Im Zuge der Kostenermittlung wurde eine erste grobe Kalkulation anhand der vorliegenden Jahresangebote erstellt, bei der die Firma Walter, Trossingen die günstigste Bieterin war. Nach technischer Prüfung stehen folgende zwei Möglichkeiten auf Basis des Jahresangebotes der Firma Walter zur Auswahl:
 
-          Eine partielle Sanierung der größten Schäden und Schlaglöcher im Handeinbau (Stundenlohnarbeiten)
o   Vorteil, es können nahezu alle tiefen Schlaglöcher mit den angemeldeten finanziellen Mittel ausgebessert werden
o   Nachteil die Brunnenstraße wird mit einem „Flickenteppich übersäht
o   Der provisorisch hergestellte Nahwärmegraben kann mit dieser Maßnahme nicht nachgebessert werden
-          Eine größtenteils flächige Sanierung der Brunnenstraße mit Maschineneinsatz
o   Nachteil, Im Gesamtbudget der Prioritätenliste 13 „Erneuerung Straßen“ wurden von den eingestellten 250.000,- €, 100.000,- € für die Brunnenstraße angedacht. Da die Kosten nun bei 152.000,- € liegen müssen ggf. weitere Maßnahmen, deren Kosten noch nicht kalkuliert sind, angepasst werden.
o   Vorteil, die Schlaglöcher und Schäden, sowie der provisorische Nahwärmegraben werden in einer homogenen Fläche ausgebessert
 
Nach einem kurzen Austausch nahem der Gemeinderat den Sanierungsvorschlag und die damit verbundene Investition zur Kenntnis und ermächtigte die Verwaltung die flächige Sanierung der Brunnenstraße zu beauftragen.    Bürgermeister Sulzmann gab folgendes bekannt: b.)    Herr Wolfgang Weber ist seit 1.7.2025 als Jugendreferent in der Gemeinde tätig.c.)     Am Dienstag, 8.7.2025, findet um 18 Uhr im Rathaus eine Besprechung mit den Vereinen und Interessierten bzgl. eines Weihnachtsmarktes stattd.)    Die Submission bzgl. des neuen HLF der Feuerwehr hat stattgefunden. Die Vergabe ist in der nächsten Sitzung geplant. Pro Los ist jeweils nur ein Angebot eingegangen und es handle sich wohl um eine Punktlandung bei den finanziellen Kosten.e.)    Für das Stromkonzessionsauswahlverfahren hat sich nur ein Interessent gemeldet. Dies sei für die Gemeinde insofern günstig, dass keine weitere Begleitung durch einen Fachanwalt benötigt werde, was bei zwei Bietern der Fall gewesen wäre. Ein Mustervertrag werde dem Gremium noch vorgelegt.
f.)      Das gemeindliche Elektro-Auto, Renault Zoe, welches mit den Kommunen der N:Region erworben wurde, hat leider einen sehr großen Schaden, weshalb sich die Verwaltung für einen Austausch mit einem Leasing-Auto über einen örtlichen Anbieter entschieden habe. Das neue E-Auto werde voraussichtlich im September in Betrieb genommen.
g.)     Am Freitag, 4.7. findet ein Infocafé für ehrenamtlich Interessierte in der Schule statt. Für die Unterstützung des Betreuungsteam der Gemeinschaftsschule werden ehrenamtliche Tätige gesucht.
h.)    Am 15.7 findet keine Gemeinderatsitzung, dafür eine Verwaltungs- und Bauausschusssitzung statt. Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung ist am 29.07.
i.)      Das Kinderferienprogramm ist druckfrisch eingegangen und Anmeldungen sind ab Donnerstag möglich. Dieses Jahr können 35 Veranstaltungen von 26 Veranstaltern angeboten werden.
j.)      Die Beschilderung für die Temporeduzierung auf 30km/h ist in den Endzügen und wird zeitnah entsprechend umgesetzt. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt wird erfolgen.
 
10.1. Polizeiliche Kriminalstatistik 2024
 
Das Polizeirevier Spaichingen hat den Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2024 für die Gemeinde Aldingen übermittelt.
 
Die Anzahl der Delikte ist von 167 Straftaten im Jahr 2023 auf 192 Straftaten im vergangenen Jahr angestiegen.  Der größte Anstieg ist dabei im Bereich der Diebstahl- und Rohheitsdelikte zu verzeichnen. Aus polizeilicher Sicht besteht in Bezug auf die Zunahme der Straftaten bislang kein Grund zur Sorge. Die Häufigkeitszahl, also die Anzahl der Straftaten je 100.000 Einwohner, lag in unserer Gemeinde im vergangenen Jahr bei 2.469. Im Landkreis lag die Häufigkeitszahl beim 4.625 und landesweit bei 4.882. Die Wahrscheinlichkeit Opfer von Kriminalität zu werden, ist somit in unserer Gemeinde nur halb so wahrscheinlich wie im Durchschnitt des Landes.
 
Die Aufklärungsquote ist von 73,1 % aus dem Jahr 2023 auf 57,3 % im vergangenen Jahr gesunken. Die Aufklärungsquote hängt von vielen Faktoren ab, maßgeblich auch von den jeweiligen Deliktsfeldern. Daher wird bei den Statistiken im Mehrjahreszeitraum verglichen. So war die Anzahl der Straftaten in 2023 eher sehr gering und die Aufklärungsquote sehr hoch. Letztere schwankte in Aldingen in den vergangenen 10 Jahren immer zwischen ca. 53 % und über 70 %. Die Anzahl der Straftaten hingegen zumeist eher um die 200 pro Jahr.
 
In Aldingen gibt es keinen Kriminalitätsschwerpunkt und keine Tendenzen, die auf die Entstehung eines solchen hindeuten. Erfreulich ist, dass die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren gesunken ist.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
 
11. Anfragen, Anregungen

Vorne links: Dominic Butz (Bürgermeister der Gemeinde Frittlingen) Thomas Albrecht (Bürgermeister der Gemeinde Wellendingen) Ralf Ulbrich (Bürgermeister der Gemeinde Deißlingen) Dieter Schaaf (Energiemanager) Fabian Biselli (Bürgermeister der Gemeinde Denkingen) Ralf Sulzmann (Bürgermeister der Gemeinde Aldingen)

Der neue Energiemanager der N!-Region 5 G nimmt seine Arbeit auf Meldung vom 07. Juli 2025


Die N!-Region 5G, ein Zusammenschluss der fünf Gemeinden Aldingen, Denkingen und Frittlingen aus dem Landkreis Tuttlingen und Deißlingen und Wellendingen aus dem Landkreis Rottweil, haben sich verschiedene Nachhaltigkeitsprojekte auf die Fahne geschrieben. Ein Projekt davon ist ein gemeinsamer Energiemanager. Dieser wird vom Bund gefördert und soll die Gemeinden bei der Optimierung der Gebäude und Anlagen zur nachhaltigen Energieeinsparung beraten. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit den Hausmeistern der öffentlichen Liegenschaften, aber auch mit den Verantwortlichen in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Energiemanagers hat Herr Dieter Schaaf aus Tuttlingen am 01. Juli als neuer Energiemanager der N!-Region 5G seine Arbeit aufgenommen. Herr Schaaf bringt aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten im Bereich der Energiewirtschaft ein breites Wissen und ein gutes Fundament für diese wichtige Aufgabe zur Erzielung der Klimaziele mit. Dabei besteht die besondere Herausforderung in fünf Gemeinden mit sehr unterschiedlichen Infrastrukturen jeweils ganz individuell auf die Herausforderungen der jeweiligen Gemeinde einzugehen. Dabei sollen auch die Bevölkerung durch regelmäßige Hinweise zur Energieeinsparung und insbesondere auch die Gemeinderäte der jeweiligen Gemeinden durch entsprechende Berichte und Diskussionen stark mit eingebunden werden.

Wir heißen Herrn Dieter Schaaf herzlich willkommen.

www.n-region-5g.de
kontakt@n-region-5g.de


Vorne links:
Dominic Butz (Bürgermeister der Gemeinde Frittlingen)
Thomas Albrecht (Bürgermeister der Gemeinde Wellendingen)
Ralf Ulbrich (Bürgermeister der Gemeinde Deißlingen)
Dieter Schaaf (Energiemanager)
Fabian Biselli (Bürgermeister der Gemeinde Denkingen)
Ralf Sulzmann (Bürgermeister der Gemeinde Aldingen)

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 15. Juli 2025, um 19:30 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 07. Juli 2025


TAGESORDNUNG:

1. Gemeinde-Bauhof
- Besichtigung Bauhofgebäude
- Beauftragung Überplanung und Schaffung von Sozialräumen

2. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen
2.1. Beratung wegen des Einvernehmens zum Bauvorhaben
Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus MFH und einem Ärtzehaus/Gewerbe
Aixheimer Straße 18
2.2. Beratung wegen des Einvernehmens zum Bauvorhaben
Nutzungsänderung Friseur-Salon und Kaufhaus in Wohnraum im EG, Einhausung der Außentreppe
zum UG und Anbauen einer Terrasse im OG
Steigstraße 44
2.3. Beratung wegen des Einvernehmens zum Bauvorhaben
Umbau einer bestehenden, überdachten Dachterrasse zu einem vollständigen umschlossenen
Wohnraum
Freiburger Weg 3
2.4. Beratung wegen des Einvernehmens zum Bauvorhaben
Neubau Wohnmobilgarage
Im Eigenleh 45

3. Erich-Fischer-Halle
- Umbau LED-Beleuchtung Foyer

4. Sanierung Pflasterfläche Kreuzung
Hauptstraße - Uhlandstraße "Hengstler-Kurve"

5. Rathaus Aixheim
- Sanierung Fensterladen

6. Verschiedenes, Bekanntgaben

7. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Sulzmann
Bürgermeister

Kostenfreie Energieberatung für Ihr Eigenheim Meldung vom 04. Juli 2025


Wellendingen, Frittlingen, Denkingen, Aldingen, Deißlingen - Wie hoch ist der
Energieverbrauch in Ihrem Eigenheim? Weist die Gebäudehülle Schwachstellen auf?
Welche alternativen Heiztechniken gibt es und welche Kombinationen mit erneuerbaren
Energien sind möglich? Lässt sich eine Photovoltaikanlage realisieren und welche
Speicherlösungen gibt es?

Viele Antworten auf diese Fragen und weitere Fragen gibt eine Energieberatung, welche
vom Team der KLEA-SBH (Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-
Heuberg gGbmH) in Kooperation mit der Verbraucherzentrale direkt bei Ihnen vor Ort
durchgeführt wird.

Nachdem die Energie-Effizienz-Tour (EET) in der Region erfolgreich zu Ende gegangen ist,
wurde von den Verantwortlichen der Nachhaltigkeitsregion entschieden, die kostenfreie und
unabhängige Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger der N! REGION FÜNF G auch
weiterhin anzubieten.

Nutzen Sie die Chance, senken Sie Ihre Energiekosten und leisten Sie Ihren Beitrag zum
Klimaschutz. Telefonische Terminvereinbarung über die KLEA-SBH unter: 07461 90 81 81 0.

Bürgermeister Sulzmann kommt als Eismann zu den Senioren Meldung vom 02. Juli 2025

Mit Karin Korb vom Freundeskreis Seniorenzentrum Im Brühl hätten wir keinen besseren Termin aussuchen können, um die Seniorinnen und Senioren auf ein Eis einzuladen. Diese nun schon zehnjährige Tradition geht auf ein Versprechen meines Amtsvorgängers zurück. Beim 10-jährigen Bestehen des Altenzentrums versprach er jährliches ein Eis zu spendieren. Diese Tradition setze ich gerne fort und habe bei hochsommerlichen Temperaturen Eismann gespielt. Mit tatkräftiger Unterstützung von den Mitarbeitern des Seniorenzentrums und den Ehrenamtlichen des Freundeskreises. Sehr gefreut habe ich mich, dass ich im Rathaus sogar mit der Fahrrad-Rikscha abgeholt wurde, samt charmanter Begleitung. Die Klassiker unter den Eissorten – Erdbeere, Vanille und Schokolade – verteilten wir an die Bewohner, die draußen ein schattiges Plätzchen gefunden hatten. Aber auch die Bewohner im Haus haben wir nicht vergessen. Bei dem Wetter war es gut, dass es auch noch für den ein oder anderen Nachschlag gereicht hat. Bei einem kühlen Eis ist es schön ins Gespräch zu kommen. Gerne habe ich die interessierten Fragen der Seniorinnen und Senioren beantwortet. Eine gute und wichtige Anregung habe ich beim Thema Barrierefreiheit gleich mitgenommen: Einige Randsteine sollten für Rollstühle und Rollatoren weiter abgesenkt werden. Zusammen wollen wir nun eine schöne Spazierrunde ums das Seniorenzentrum austüfteln. Herzlichen Dank für den freundlichen Empfang, die schönen Gespräche und ich freue mich auf ein Wiedersehen im Seniorenzentrum. Nun stellt sich die Frage, wie sich die Eis-Tradition zum nächsten Jubiläum noch übertreffen lässt…
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