Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen - Amtliche Bekanntmachung
Auslegung des Entwurfs des FNP 2030 ‐ 8. punktuelle Änderung
in der Stadt Spaichingen und in den Gemeinden Aldingen,
Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Hausen ob Verena,
Frittlingen und Mahlstetten
Die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (VG Spaichingen) umfasst die Gemeinden
Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob
Verena, Mahlstetten und die Stadt Spaichingen.
Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses über den Entwurf der 8. punktuellen
Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Verwaltungsgemeinschaft
Spaichingen gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Gemeinsame Ausschuss der VG Spaichingen hat in öffentlicher Sitzung am
11.05.2022 den Aufstellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan 2030 -
8. punktuelle Änderung gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der VG Spaichingen
hat in öffentlicher Sitzung am 12.02.2025 den Beschluss zur Offenlage über den
Flächennutzungsplan 2030 - 8. punktuelle Änderung gefasst.
Der Flächennutzungsplan 2030 - 8. punktuelle Änderung basiert auf dem seit dem
02.02.2018 rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2030 - 6. Fortschreibung und
der seit dem 09.12.2021 rechtswirksamen 7. punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans
2030. Der Auslegungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
Baugesetzbuch wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Veröffentlichung
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Der Darstellungen der Planflächen bzgl. der 8. punktuellen Änderung
des Flächennutzungsplans 2030 der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen
liegt einschließlich der Begründung zum Plan mit einem Umweltbericht und der Abwägungsübersicht,
bzgl. der bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Träger öffentlicher Belange eingegangenen und vom Gemeinsamen Ausschuss
der VG Spaichingen gewerteten Stellungnahmen, in der Zeit
vom 14.03.2025 bis zum 16.04.2025
während der üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen:
· Stadtverwaltung Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen, Zimmer 1.08
· Rathaus Aldingen, Marktplatz 5, 78554 Aldingen
· Gemeindeverwaltung Balgheim, Marienplatz 3, 78582 Balgheim
· Gemeindeverwaltung Böttingen, Allenspacher Weg 2, 78583 Böttingen
· Bürgermeisteramt Denkingen, Hauptstraße 46, 78588 Denkingen
· Gemeindeverwaltung Dürbheim, Probststraße 2, 78589 Dürbheim
· Rathaus Frittlingen, Hauptstraße 46, 78665 Frittlingen
· Rathaus Hausen ob Verena, Hauptstraße 34, 78595 Hausen o. V.
· Gemeindeverwaltung Mahlstetten, Am Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten
zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Für telefonische Fragen steht Herr Christian Frank, Fachbereich Planen und Bauen
der Stadt Spaichingen, Tel. 07424 / 9571-600, und das Planungsbüro Senner, 88662
Überlingen, Breitlestr. 21, Tel. 07551 / 9199-0 zur Verfügung.
Anregungen zum Planentwurf nehmen die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen,
Marktplatz 19, 78549 Spaichingen und die jeweiligen Bürgermeisterämter entgegen.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt
werden (z.B. per E-Mail an baurechtsamt@spaichingen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen
aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verwaltungsgemeinschaft
Spaichingen und ihre Mitgliedsgemeinden deren Inhalt nicht kannten und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans
nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können die Unterlagen hier eingesehen und als PDF heruntergeladen werden:
-(1) Entwurf FNP, 8. Änderung vom 03.03.2025 ((12,207 MB))
-(1A) zeichnerischer Teil, FNP 2030, 8. Änderung Teil 1 vom 30.01.2025 ((10,256 MB))
-(1B) zeichnerischer Teil, FNP 2030, 8. Änderung Teil 2 vom 30.01.2025 ((9,633 MB))
-(3) Abwägungsentwurf ((1,635 MB))
Da das Ergebnis der Prüfung der bei den Gemeinden abgegebenen Stellungnahmen
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Spaichingen, den 10.03.2025
Markus Hugger
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen