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Bodenrichtwerte

Die für die Grundsteuerreform notwendigen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für den südlichen Landkreis Tuttlingen erstellt. Die Bodenrichtwerte können ab sofort den unten angefügten Bodenrichtwertkarten entnommen werden.

Bauerwartungsland
Im Flächennutzungsplan als Bauland (Wohnbau oder Gewerbe) ausgewiesen und nach der Verkehrsauffassung in absehbarer Zeit als Bauland zu erwarten:

17 € / m²

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Acker: 1,90 € / m²
Wiese: 1,40 € / m²

Waldfläche

nur Bodenwert 1,60 € / m²

Die Richtwerte sind unverbindlich und verpflichten weder Verkäufer noch Käufer eines Grundstücks zur Einhaltung. Die Bodenrichtwerte dienen in der Regel als Anhaltspunkt. Im Einzelfall kann von diesen Richtwerten, beispielsweise aufgrund einer bestimmten Lage eines Grundstücks, sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Genehmigungsbehörden können daraus nicht abgeleitet werden, ebenso wenig wie gegenüber der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde oder gegen den Gemeinsamen Gutachterausschuss.

Nachfolgend gelangen Sie zu den Bodenrichtwertkarten:
- Aldingen ((2,769 MB))
- Aixheim ((2,354 MB))

Informationen über die Grundsteuerreform erhalten Sie über den hier verlinkten Flyer des Finanzministeriums ((391,1 KB)).