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Digitale Passbilder seit dem 1. August 2025 verpflichtend

 
Seit dem 1. August 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt nur noch digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Papierfotos können nicht mehr angenommen werden.
 
Die digitalen Lichtbilder (QR-Code) können auf zwei Wegen erstellt werden
·direkt bei uns an der Infothek am PointID
·oder von einem zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt DM
 
Diese bundesweit einheitliche Regelung dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit bei Ausweisdokumenten.

Erstellt am 10. September 2025