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Hundesteuer


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass nach unserer Hundesteuersatzung Hunde innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt bei der Gemeinde Aldingen angemeldet werden müssen.
Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diesen bzw. diese bisher noch nicht angemeldet haben, holen Sie dies bitte unverzüglich nach.
 
Das Steueramt steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Aldingen – Steueramt

Erstellt am 24. September 2024