Sie sind hier: Startseite / Gemeinde / Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachung der Ermittlung der Bodenrichtwerte 2016

Öffentliche Bekanntmachung der Ermittlung der Bodenrichtwerte 2016

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 in der derzeit jeweils gültigen Fassung (zuletzt geändert am 15.02.2005) sind aufgrund der Kaufpreissammlungen beim Gutachterausschuss jeder Gemeinde die Bodenrichtwerte zum Ende eines geraden Jahres zu ermitteln und bekannt zu geben.

Für die Gemeinde wurde wieder eine Bodenrichtwert-Karte erstellt. Die nachstehend aufgeführten Nummerierungen entsprechen der Bezeichnung auf dem Beiblatt zur Übersichtskarte.
 
Die Preise gelten für voll erschlossenes Gelände, wobei innerhalb der einzelnen Gebiete auch Flächen ohne oder mit nur teilweiser Erschließung liegen können. Bei Flächen ohne Erschließung gilt der Rohbaulandpreis, wenn sich das Grundstück innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplans im Sinne des Baugesetzbuches befindet; ansonsten ist ggf. der Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu ermitteln. Bei unvollständiger Erschließung erfolgen entsprechende Abzüge in Höhe der üblichen Beiträge in € je qm Grundstücksfläche. Aus der Einteilung und Bezeichnung der Nutzungsarten der einzelnen Bereiche ist keine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abzuleiten.
 
Die von der Geschäftsstelle ermittelten Bodenrichtwerte vom 31.12.2016, gültig bis 31.12.2018, wurden vom Gutachterausschuss der Gemeinde Aldingen am 31.05.2017 mit Wirkung auf 01.01.2017 beschlossen. Die gültigen Bodenrichtwerte werden hiermit bekannt gegeben.

Die Richtwerte lauten:
 
Bodenrichtwerte für baureifes Land mit (Erst-) Erschließung, also inkl. sämtlichen satzungsgemäßen Anliegerleistungen und Beiträgen entnehmen Sie dieser PDF-Datei ((201,6 KB))


Ergänzend wird bekannt gemacht

Bauerwartungsland

Im Flächennutzungsplan als Bauland (Wohnbau oder Gewerbe) ausgewiesen und nach der Verkehrsauffassung in absehbarer Zeit als Bauland zu erwarten:
 
                        17 € / m²
 
Landwirtschaftliche Nutzfläche
 
                        Acker:  1,50 € / m²
                        Wiese:  1,10 € / m²
 
Waldfläche
 
nur Bodenwert 0,40 € / m²
 
Eine Konkretisierung für die einzelnen Richtwerte bzw. eine Unterscheidung nach Baugebieten ist in einem Übersichtsplan (Bodenrichtwert-Karte) für die bebauten Bereiche der Gemeinde einschließlich dem Ortsteil Aixheim dargestellt, welche bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Rathaus Aldingen, Marktplatz 2, Zimmer 14, eingesehen werden kann.
 
Insofern sind die Bodenrichtwerte unbebauter Grundstücke nicht regelmäßig identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis im Gebiet und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung bzw. Bodenrichtwert-Auskunft nicht ersetzen. Zur Wertermittlung bebauter Grundstücke sind in der Regel erhebliche Abschläge vorzunehmen, da die freie Verfügbarkeit eines unbebauten Grundstücks fehlt; in den Werten sind daher bauliche Anlagen oder Anpflanzungen usw. nicht berücksichtigt.
 
Sie beziehen sich auf ein unbestimmtes Grundstück, das für den jeweiligen Bereich bzw. das jeweilige Gebiet typisch ist. Die Bodenrichtwerte dienen als Vergleichswerte und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben. Außerdem dienen sie dem Finanzamt Tuttlingen für Zwecke der steuerlichen Einheitsbewertung. Die Richtwerte sind unverbindlich und verpflichten weder Verkäufer noch Käufer eines Grundstücks zur Einhaltung. Die Bodenrichtwerte dienen in der Regel als Anhaltspunkt. Im Einzelfall kann von diesen Richtwerten, beispielsweise aufgrund einer bestimmten Lage eines Grundstücks, sowohl nach oben wie auch nach unten abgewichen werden. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Genehmigungsbehörden können daraus nicht abgeleitet werden, ebenso wenig wie gegenüber der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde oder gegen den Gutachterausschuss.
 
Hinweis: Die Richtwerte für gewerbliche und industrielle Bauflächen sind „Netto-Werte“.
In diesen Flächen ist eine Förderung bereits berücksichtigt.
 
 
Aldingen, den 09.06.2017
gez.:
Friederike Häfeli
Vorsitzende des Gutachterausschusses