Sie sind hier: Startseite / Gemeinde / Aktuelles / Öffentliche_Bekanntmachung_Aufstellung_Bebauungsplan_Frinzwiesen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Frinzwiesen“


Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Frinzweisen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
 
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde der ehemalige Bebauungsplan „Ebenland-Kolbenhale-Rubäcker“ im Jahr 1991 für nichtig erklärt. Da die Bebauung zu diesem Zeitpunkt weitestgehend abgeschlossen war, sah sich die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt nicht veranlasst, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Durch das Bebauungsplanverfahren soll der Bereich der ehemaligen Gebietsgrenze Industrie-Gewerbe-Mischgebiet des ursprünglichen Bebauungsplans „Ebenland-Kolbenhalde-Rubäcker“ insbesondere im Bereich Sulzbachstraße auf tatsächliche Nutzung überprüft und ggf. für eine zukünftige Entwicklung im Sinne der Gemeinde neu geordnet werden. Darüber hinaus sind die zulässigen Nutzungsarten und -anlagen neu zu definieren (beispielsweise Ausschluss von Vergnügungsstätten wie Spielhallen).
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.


Das Bebauungsplanverfahren soll nach Maßgabe des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Inwieweit ein Umwelt- und Artenschutzbericht notwenig ist, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung folgt zu einem späteren Zeitunkt.
 
Um negative Einflüsse auf das Ortsbild zu verhindern, wurde neben der Aufstellung des Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
 
Aldingen, den 01.03.2024
 
gez. Ralf Fahrländer,
Bürgermeister