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Aktuelles

Sitzungsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 Meldung vom 29. Oktober 2024


Top 1.   Nahwärme Versorgung Aldingen
                - derzeitige Situation im Nahwärme Netz Aldingen
Bürgermeister Fahrländer begrüßte die Gemeinderäte und die anwesenden Gäste sowie die Vertreterin der lokalen Presse sehr herzlich zu einer seiner letzten Gemeinderatssitzungen. Ebenso begrüßte er die Vertreter der Firma Zelsius, die Herren Müller, Gamper und Bührer.

Dieser TOP wurde bereits in der Sitzung vom 08.10.2024 vorberaten. Ein Auszug aus der Präsentation der Firma Zelsius von der Beratung am 25.06.2024, die den Variantenvergleich betraf, war den Sitzungsvorlagen beigefügt und sollte durch das Büro Zelsius nochmals erläutert werden. Die gesamte Präsentation kann im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter der Gemeinderatssitzung vom 25.6.2024, Top 7. – Sachstandsbericht Nahwärme, öffentlich zur Einsicht zur Verfügung.

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Müller, Fa. Zelsius, verbunden mit der Bitte, nochmals kurz in die Situation bezüglich der verschiedenen Förderoptionen und Betriebsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Herr Müller erläuterte dem Gemeinderat nochmals die aktuelle Situation bezüglich einer Förderung nach dem IKWK Konzept und, im Vergleich hierzu, einer Förderung auf EEG Basis.

Dabei machte er deutlich, dass die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Varianten sehr stark von den derzeit schwankenden Energiepreisen abhängig sei. So sei ursprünglich das von ihm vorgeschlagene   IKWK Konzept die eindeutig wirtschaftlichere Variante gewesen.

In Anbetracht der damit verbundenen hohen Investitionen in Wärmepumpen, PV Anlagen und zusätzlichen Anbauten wurde das IKWK Konzept nochmals überprüft.

Dabei stellte sich nun, ein Jahr später, heraus, dass auch eine Stromeinspeisung auf Basis der EEG Förderung wieder eine wirtschaftliche Alternative für die Gemeinde wäre. Der Vorteil hierbei bestünde in deutlich geringeren Investitionen. Der Nachteil wurde von Herrn Müller dahingehend aufgezeigt, dass die Einspeisevergütung nach der EEG Umlage auf 20 Jahre unverändert festgeschrieben werde, der notwendige Gaseinkauf allerdings in der Regel nur durch Zehnjahresverträge erfolgen könne. Damit hätte man nach Auslaufen der ersten zehn Jahre das Risiko eines eventuell teureren Gaseinkaufs bei gleichbleibender Rückvergütung durch die Stromeinspeisung.

Auf die Frage aus dem Gemeinderat, ob die beiden geplanten großen Pufferspeicher für beide Systeme notwendig wären antwortete Herr Müller dahingehend, dass es aufgrund der Abmilderung von Spitzenbelastungen in den Morgen- und Abendstunden absolut sinnvoll wäre, große Pufferreserven vorzuhalten. Durch diese zusätzlich vorhandenen Pufferspeicher wäre das jeweilige kurzzeitige Einschalten von Spitzenlastgeräten oftmals vermeidbar, was zu einem Rückgang an kurzzeitigen Spitzenlaufzeiten der Aggregate und damit zu deutlich weniger Emissionen sowie einem viel geringeren Verschleiß führen würde.

Auf die weitergehende Frage aus dem Gemeinderat, ob das zweite BHKW auch ohne die zusätzlichen Pufferspeicher zu betreiben wäre, signalisierte Herr Müller, dass dies machbar sei. Seine Empfehlung ginge aber eindeutig aus den genannten Gründen dahin, dass zusätzliche Pufferspeicher für einen effizienten und sicheren Betrieb nötig seien.

Herr Müller führte weiter aus, dass ein zweites BHKW schon beim Bau der Nahwärmezentrale vorgesehen war, weshalb man bauseits bereits Vorrichtungen berücksichtigt habe.

Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es seitens der Verwaltung, nach wie vor, um die grundsätzliche Verbesserung der Redundanzen (Ausfall und Versorgungssicherheit) gehen würde. Aus diesem Grund sei im Frühjahr nach der Energiekrise auch die Entscheidung zur Beschaffung des zweiten BHKW getroffen worden.

Die Überlegungen welche Fördersysteme angewendet werden sollten, fand erst nachgelagert statt.

Diese stünde aber bezogen auf die Verantwortung für den sicheren Betrieb erst an zweiter Stelle.

Bürgermeister Fahrländer machte nochmals deutlich, dass der Anschluss des zweiten BHKW eine 100-prozentige Verbesserung der Betriebssicherheit ermöglichen würde, da man derzeit mit nur einem BHKW bei jeder Wartung oder bei einem Motorschaden einen 100-prozentigen Ausfall kompensieren müsse. Der Anschluss des zweiten BHKW sei aus Sicht der Verwaltung zwingend notwendig. Aus diesem Grund könnte die Verwaltung zunächst auch damit leben, dass die beiden Pufferspeicher nicht aufgestellt werden, auch wenn dies aus Effizienzgründen nicht optimal sei. Im Vordergrund stünde die Sicherheit der Versorgung der Nahwärmekunden. Dies sei das vordringliche Argument bei der Beschaffung des zweiten BHKW gewesen und gelte unverändert weiter.

Auf die Frage, ob nach der Installation des zweiten BHKW ein weiteres BHKW denkbar wäre, äußerte sich Herr Müller dahingehend, dass an der bestehende Nahwärmezentrale nach Anschluss des zweiten BHKW die Grenze erreicht sei.

Die Pufferspeicher seien aus den genannten Gründen aus technischer Sicht notwendig, eine weitere Ausweitung der Produktion sei am derzeitigen Standort dann allerdings nicht mehr möglich und auch nicht geplant.

Ein Gemeinderat stellte nochmals explizit die Frage, ob der Anschluss des zweiten BHKW zur Versorgungssicherheit notwendig sei. Dies wurde von Herrn Müller ausdrücklich bestätigt, insbesondere auch deshalb, weil das bestehende BHKW bereits über 8000 Vollbenutzungsstunden gelaufen sei und damit in absehbarer Zeit komplett überholt werden müsse. Auch sei die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls mit zunehmenden Betriebsstunden einfach höher, auch deshalb sollte das zweite BHKW zwingend und baldmöglichst in Betrieb gehen. Nach intensiver Diskussion beschloss der Gemeinderat, gemäß dem Beschlussvorschlag, die vom Büro Zelsius empfohlene Variante das BHKW II auf Biomethan-Basis in der EEG-Förderung zu installieren und zu betreiben.

Weiter beschloss der Gemeinderat entgegen des bisherigen Vorschlags und der Empfehlung des Büro Zelsius aber aus Rücksicht auf die Anwohner die beiden 100 Kubik-Pufferspeicher zunächst nicht zu installieren. Darüber soll der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Bürger– und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Nahwärmezentrale Böllen“ in Aldingen endgültig entscheiden.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen Förderantrag nach der EEG Förderung zu stellen und die notwendigen Installationsarbeiten für das zweite BHKW durchführen zu lassen.
 


Top 2.  Bebauungsplan Hirsch in Aixheim
            -Aufstellung des Bebauungsplans und Beauftragung des Planers

Aufgrund eines Bauwunsches und der damit verbundenen Anregung des Bauamtes und der Baurechtsbehörde Spaichingen wurden seitens der Ortschaftsverwaltung Gespräche bezüglich einer innerörtlichen Nachverdichtung mit den Anliegern im Bereich zwischen der Neufraer Straße und dem Baugebiet durchgeführt. Dort bestünde die Möglichkeit, große Gartengrundstücke der ehemals landwirtschaftlichen Anwesen mit einem relativ überschaubaren Aufwand für ein kleines Baugebiet mit ca. 3-5 Plätzen zu erschließen.

Nachdem sich die Verfügbarkeit der Grundstücke abzeichnet, hat die Verwaltung Kontakt zum freien Stadtplaner, Herrn Stehle aus Spaichingen aufgenommen. Dieser hat eine erste Ideenskizze erarbeitet und würde die notwendige Durchführung des Verfahrens übernehmen.
Der Ortschaftsrat hat in der Sitzung am 13.6.2024 bereits über das Thema beraten und die Umsetzung empfohlen.
Ein Gemeinderat regte an, dass versucht werden sollte, weitere Grundstücke in die Erschließung einzubeziehen. Hierzu konnte Ortsvorsteher Gruler signalisieren, dass zumindest ein weiteres Grundstück zu erwerben wäre. Die Verwaltung nahm den Vorschlag auf und sagte zu, nochmals weitere Gespräche zu führen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die innerörtlichen Nachverdichtung in der Ortsmitte in Aixheim umzusetzen und beauftragte die Verwaltung, den Planervertrag mit dem Büro Stehle auf Grundlage des Honorarangebots von 10.10.2024 über eine Summe in Höhe von 11.000 € abzuschließen.



Top 3. Baulicher Brandschutz der Gemeindegebäude
– Nutzungseinschränkung der Vereinsräume
– Planungsauftrag für die Erstellung von Flucht und Rettungswegen

Im Zuge einer Neuaufstellung der Zuständigkeiten bezüglich dem baulichen Brandschutz der Gemeindegebäude und der damit erforderlichen Beauftragung eines externen Büros zur Ausübung der Funktion des Brandschutzbeauftragten, wurden am 15.5.2024 in einer gemeinsamen Erstbegehung alle relevanten Gebäude im Detail betrachtet. Der Großteil der gemeindeeigenen Gebäude war bei der Begehung unauffällig und in tadellosem Zustand. Dies nicht zuletzt deshalb, weil hier in den vergangenen Jahren vom hauseigenen Brandschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Baurechtsbehörde hervorragende Arbeit geleistet wurde.

Vier Gebäude fielen allerdings mit gravierenden Mängeln auf. Dies insbesondere in Bezug auf die im Ernstfall so wichtigen Flucht – und Rettungswege.

Der Vorsitzende führte aus, dass die Punkte nicht völlig neu seien. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen wurde bislang versucht, dies durch Ersatzmaßnahmen (Rauchmelder, Brandschutzhelferschulung, Reduzierung der Brandlast, Elektrogeräteprüfung usw.) zu kompensieren, um einen Erhalt der vorherrschenden Gebäudenutzung zu ermöglichen.

Der Vorsitzende führte weiter aus, dass sich dies nach dem heutigen Wissensstand so nicht weiter handhaben und verantworten ließe. Im Einzelnen handle es sich um die Gebäude

1. Vereinshaus alte Schule
2. Bürgerhaus Aldingen
3. Museum Aldingen
4. Rathaus Aixheim- Vereinsraumnutzung

Bürgermeister Fahrländer signalisierte, dass die Verwaltung als Sofortmaßnahme gezwungen sei, die weitere Nutzung der Räume in der bisherigen Form zu untersagen und diese auf die Nutzung als Lagerräume einzuschränken. Dies gelte für alle vier aufgeführten Gebäude mit Ausnahme der Räume im Erdgeschoss des Vereinshauses „Alte Schule“, Erdgeschoss Bürgerhaus Aldingen und Erdgeschoss Rathaus Aixheim.

Der Vorsitzende informierte, dass die Verwaltung die betreffenden Vereine zu einer gemeinsamen Besprechung im Nachgang zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch dem 23. Oktober bereits eingeladen habe. Hier soll die Thematik nochmals erläutert und erklärt werden und eventuell schon erste Ausweichmöglichkeiten besprochen werden. Hierzu wies der Vorsitzende darauf hin, dass es in der Übergangszeit voraussichtlich nicht möglich sein wird, allen Vereinen eine entsprechende Räumlichkeit als Alternative für deren Vereinszweck zu überlassen.

Leider seien aber in Bezug auf die Sicherheit von Leib und Leben keine Ausnahmen möglich.
Der Gemeinderat signalisierte in der anschließenden Diskussion, dass die Einschränkungen für die Vereine sehr groß seien, andererseits müsse man der Situation verantwortlich Rechnung tragen und damit die Nutzung einschränken.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und nahm Kenntnis von dem daraus resultierenden Handlungsbedarf. Weiter wurde beschlossen, die Planungen zur baulichen Ertüchtigung des Vereinshauses „Alte Schule“ mit dem Ingenieurbüro Schöndienst, Hüfingen vorzunehmen.



Top 4. Förderung der Jugendarbeit von örtlichen Vereinen im Jahr 2023
            - Zuschuss für die Jugendarbeit

Nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde erhalten Vereine einen Zuschuss für ihre Jugendarbeit.
Der Vorsitzende erläuterte, dass durch die Förderung für die Vereine die Wichtigkeit ehrenamtlicher Vereins- und Jugendarbeit betont werden solle. Das soziale Engagement der Vereine würde hierdurch nochmals besonders honoriert. Die Ausgaben seien durch den Ansatz im Haushaltsplan gedeckt.
Ohne weitere Aussprache empfahl der Gemeinderat entsprechend des Beschlussvorschlags die jeweiligen Beträge an die Vereine aus zu bezahlen.

Top 5. Bürgermeisterwahl
1. Festlegung des Wahltags
2. Stellenausschreibung
3. Einreichungsfrist, Bewerber, Vorstellung
4. Bildungsgemeindewahlausschuss
5. Wahlbezirke, Wahllokale, Wahlvorstände

Hauptamtsleiterin Hermle führte durch die Vorlage und setzte vorab einen besonderen Fokus auf die Bildung des Gemeindewahlausschusses, da dieser von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Nach Erläuterung der einzelnen Punkte, beschloss der Gemeinderat einstimmig:

1. Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wurde Sonntag, der 2. Februar 2025 festgelegt. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wird auf Sonntag, den 23. Februar 2025 festgelegt.
2. Die Bürgermeisterstelle wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, den 22 November 2024 ausgeschrieben.
3. Der Beginn der Einreichungsfrist der Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl ist am Samstag, den 23. November 2024 und als Ende, Dienstag, der 7. Januar 2025, 18:00 Uhr festgelegt.
4. Der Gemeindewahlausschuss wurde im Wege der Einigung mit Vertretern der Verwaltung und aus dem Gemeinderat besetzt. Vorsitzender ist Gemeinderat Scheu, die stellvertretende Vorsitzende wird Hauptamtsleiterin Hermle sein.
5. Die bisherigen fünf Wahlbezirke bleiben bestehen, ebenso die Wahllokale.



Top 6. Verschiedenes / Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der diesjährige Ehrungsabend am Montag, den 02.12.2024 stattfindet. Der Ehrungsausschuss tagt am 05.11.2024. Diesem gehören Gemeinderätin Korb sowie Gemeinderäte Kiekbusch und Schräpel an.



Top 7 Anfragen, Anregungen

Gemeinderätin Reif erkundigte sich nach den Sitzungsterminen für das Jahr 2025, die Verwaltung sagte zu, dass der Sitzungskalender für das kommende Jahr demnächst an die Gemeinderäte verschickt wird.

Gemeinderätin Reif erkundigt sich nach dem Verbleib der Bilder der Gemeinderäte auf der gemeindlichen Homepage. Hauptamtsleiterin Hermle erklärt, dass die Einzelporträts bereits online gestellt seien, bezüglich des Gruppenfotos werde sie sich nochmals erkundigen.

Gemeinderätin Reif erkundigte sich nach dem Stand der Beratungen bezüglich der Nahwärme im Bebauungsgebiet Lindengasse II. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass der Ortschaftsrat zu diesem Thema am kommenden Donnerstag tagen werde.

Gemeinderätin Reif signalisierte, dass sie den grundsätzlichen Verlauf zur Entscheidungsfindung, so wie die heutige Entscheidung bezüglich des Nahwärmethemas insgesamt als ungut empfinde und fragte an, wie dies in Zukunft besser gemacht werden könne. Grundsätzlich frage sie sich weiter, wie Entscheidungen zustande kommen, wann ein bestimmter Informationsfluss erfolge usw.

Gemeinderätin Reif führte weiter aus, dass sie es als nicht gut empfände, dass die Pufferspeicher bereits gekauft wurden, die nun eventuell nicht errichtet werden sollen.

Weiter führt sie aus, dass man sich eventuell auf eine Genehmigung verlassen habe, die nicht alle Baumaßnahmen abdecken würde.

Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass man zu Beginn einer Maßnahme manchmal einfach nicht alle Einzelheiten und Eventualitäten absehen könne und verwies auf die Gemeinderatsbeschlüsse. Gemeinderätin Reif erwiderte darauf hin, dass sie dieses Thema im kommenden Jahr nochmals ansprechen wolle.

Gemeinderat Schräpel informierte die Verwaltung über eine defekte Beleuchtung im Bereich des Schwimmbades, dieser Schaden war bereits bekannt, die Reparatur ist beauftragt.

Gemeinderat Kickbusch nahm Bezug auf einen Lagerplatz im Bereich des Wasserturms. Seines Erachtens sei hier nicht nur Material der Nahwärme, sondern auch Müll abgelagert, der entsorgt werden sollte. Die Verwaltung wurde hierauf bereits von den Anwohnern hingewiesen und wird aufräumen.

Gemeinderat Brummer missfällt der Begriff „Sonstige“ im Ratsinformationssystem. Frau Hermle verweist auf die möglichen Filterfunktionen zu der Auswahl der Fraktionen. Da drei Gemeinderäte keiner Fraktion angehören, seien diese unter „Sonstige“ erfasst.

Gewerbe- und Grundsteuer fällig Meldung vom 29. Oktober 2024

 
 
 
 
Die Gemeindekasse weist auf den vierten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer-vorauszahlungstermin am 15.11.2024  hin und bittet um pünktliche Bezahlung der festgesetzten Rate unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Modernisierungsmaßnahmen: was Pflicht ist Meldung vom 24. Oktober 2024

Hier ((155,2 KB)) gelangen Sie zu dem Bericht.

In diesen Bundesländern wird der Strom 2025 teurer Meldung vom 24. Oktober 2024

Hier ((143,6 KB)) gelangen Sie zu dem  Bericht.

Neuigkeiten Gesetze / Fördermittel Meldung vom 24. Oktober 2024


Gebäudeenergiegesetz

§ 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (Ausschnitt) (1) Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. In der Heizungsprüfung Satz 1 oder Satz 2 ist zu prüfen.


Förderprogramme KfW

Neues Förderprogramm "Jung kauft Alt" seit 3.9.2024 verfügbar

Teil 1:

Das neue KfW-Programm "Jung kauft Alt" ( Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb - Programmnummer 308 ) des Bundesbauministeriums (BMWSB ) ist am 3.9.2024 gestartet. Ziel der Förderung ist es, Familien mit Kindern beim Erwerb von bestehenden Wohnimmobilien zu unterstützen. Es kann nur von Familien genutzt werden, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem minderjährigen Kind im Haushalt – zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt – nicht überschreiten. Antragssteller dürfen bislang nicht über Wohneigentum verfügen und müssen die Wohnimmobilie – nach Erwerb und Sanierung - selber bewohnen.
Quelle: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg/

Teil 2:

Gefördert wird der Erwerb von sanierungsbedürftigen Wohngebäuden (Energieausweis mit Energieeffizienzklasse F, G, oder H), die innerhalb von 54 Monaten mindestens auf den Standard "Effizienzhaus 70 EE" saniert werden müssen. Für die Sanierung kann ergänzend die BEG-Effizienzhausförderung (Programm 261 ) in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird für maximal eine Wohneinheit gewährt und erfolgt als zinsverbilligter Kredit. Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro bei einem im Haushalt lebenden Kind, 125.000 Euro bei zwei Kindern und 150.000 Euro ab drei Kindern


Neues Programm "KNN" gestartet Seit dem 01.10.2024

limafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) gestellt werden. Die Förderung erfolgt in verschiedenen KfW-Programmen für Wohngebäude (296), Nichtwohngebäude (596) und Kommunen (498/499). Für Wohngebäude liegt der effektive Zinssatz zum Start des Programmes bei 10 Jahren Kreditlaufzeit bei 0,88 %, bei 25 Jahren Laufzeit sind es 1,76 %. Kredithöhe Nichtwohngebäude Kreditbetrag von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben, Zinssatz ab 2,32%
Ein "Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–NWG)" - Programmnummer 596: Erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100) entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, entspricht dem Standard Effizienzgebäude 55 (EG 55) und darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Bei Nichtwohngebäuden bestehen somit keine zusätzlichen Anforderungen an Räume oder Flächen sowie Lebenszykluskosten

Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Kontakt: L-Bank: klimaschutz-plus@l-bank.de; Tel. (07 21) 150 - 16 00 KEA-BW: info@kea-bw.de, Tel. (07 21) 984 71 – 0


Klimaanpassungsgesetz ( KAnG )

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung der Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen geben. ▪ Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Das Erreichen dieser Ziele wird mittels eines regelmäßigen Monitorings überprüft. ▪ Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. ▪ Die Länder sollen Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Sie berichten dem Bund, in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen. Um bei der Erstellung von Konzepten eine zielgerichtete Vorsorge mit Augenmaß zu ermöglichen, stehen den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume zu.

Mit einem Berücksichtigungsgebot wird dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. ▪ Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung regelmäßig Daten zu Schadenssummen erhebt, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind, sowie zu den Ausgaben des Bundes für die Klimaanpassung.

Was könnte kommen:

• Umsetzung EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
• Einführung KEM (Kommunales Energiemanagment)
• Umsetzung Klimawandelanpassungsgesetz
• Umsetzung WPG (Wärmeplanungsgesetz)

Das ist seit 2024 Pflicht für Eigentümer Meldung vom 24. Oktober 2024


Seit Januar 2024 gelten neue Regelungen, die Hausbesitzer kennen sollten. Denn die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen.

Inhaltsverzeichnis

• Welche Verstöße kann es geben?
• Wie sehen die neuen Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen konkret aus?
• Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?
• Droht mir eine Mieterhöhung durch Wärmepumpen?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist, dass neue Heizungen ab 2026/2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere Pflichten, die den Eigentümern mit dem GEG auferlegt werden. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Verstöße kann es geben?

• Eine Betriebsprüfung/Inspektion der Wärmepumpe ist verpflichtend (§ 60a GEG). Sie müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden – das gilt jedoch nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Die Betriebsprüfung muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.
• Optimierungsmaßnahmen, falls nötig, müssen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. (§ 60a GEG)
• Die Überprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig (§ 60b GEG). Dabei hängen die Fristen davon ab, ob die Heizung vor oder nach 2009 eingebaut wurde.
• Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG)
• Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Bis spätestens Ende 2044 dürfen sie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
• Die Geschossdecke muss gedämmt sein.
• Es dürfen keine umweltschädlichen Heizungsanlagen mehr genutzt werden.
• Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) und Armaturen müssen gedämmt sein.

Zuvor wurden diese Punkte in der Bußgeldvorschrift nicht explizit aufgezählt.


Wie sehen die neuen Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen konkret aus?

Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG weiterhin die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Genauer: an die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt werden müssen.

• Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollten so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs oder der Leitung im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt.
• Und auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen – beispielsweise Lüftungsanlagen – sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr oder die Leitung herum von zehn Grad Celsius eingehalten wird.
• Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden. Wie dick diese mindestens sein muss, können Sie der Anlage 8 zu den §§ 69f GEG entnehmen.

Anmerkung: Wo die Messstelle der Oberflächentemperatur stattfindet, was für Gehäuse gilt und ähnliche Fragen sind in dem Gesetzentwurf nicht direkt aufgeführt. Hausbesitzer sollten einen SHK-Fachbetrieb anfragen, um die genauen Informationen zu erhalten.

Gibt es ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Der bekannteste Beschluss der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026/2028. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen und bis dahin ausgetauscht haben müssen. Das Gesetz verbietet eher den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel, Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu dem Zeitpunkt.
Wird jedoch seit Januar 2024 die Heizung ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Regelung gilt für Neubauten, Bestandsgebäude, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude.

Droht mir eine Mieterhöhung durch Wärmepumpen?

Was Mieter in dem Zusammenhang noch wissen sollten: Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt (§ 71o GEG). Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme. Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt, heißt es.

Fußgängerampel in der Hauptstraße Meldung vom 17. Oktober 2024

Wie berichtet ist die Fußgängerampel in der Hauptstraße (ehemalige Kreissparkasse) derzeit wegen eines defekten Bauteils außer Betrieb. Das Straßenbauamt beim Landkreis Tuttlingen hat uns nun darüber informiert, dass es zeitnah eine Lösung für das defekte Ersatzteil gibt. Uns wurde zugesichert, dass die Ampel in 1-2 Wochen wieder in Betrieb gehen kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bauinfos Meldung vom 17. Oktober 2024

Straßensperrung in der Schuraer Straße / Im Grund
 
Die Arbeiten an der Nahwärmeleitung gehen gut voran, so dass der Kreuzungsbereich Schuraer Straße Im Grund voraussichtlich am Donnerstag erreicht wird. Ab Freitag ist dann eine Zufahrt in die Schuraer Straße Richtung Deponie / Schura nicht mehr möglich. Die Umleitung erfolgt über die Trossinger Straße / Querspange
 
Wir bitten die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024 Meldung vom 16. Oktober 2024

TOP 1 Nahwärmeversorgung Aldingen -Derzeitige Situation im Nahwärmenetz Aldingen   Bürgermeister Fahrländer begrüßte die Gemeinderäte und die zahlreich erschienenen Gäste zur Sondersitzung des Gemeinderates an der Zentrale der Nahwärmeversorgung der Gemeinde in Riedwasen. Weiter begrüßte er die Mitarbeiter der Nahwärmeversorgung aus dem technischen und kaufmännischen Bereich. Ebenso hieß er die Ingenieure der Firma Zelsius, als technische Dienstleister der Nahwärme herzlich willkommen. Weiter begrüßte er die Vertreterin der lokalen Presse. Zunächst entschuldigte sich der Bürgermeister für die nur teilweise erfolgte Veröffentlichung der Sondersitzung. Dies sei lediglich durch Aushang erfolgt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde sei aufgrund eines technischen Fehlers nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die Sitzungsunterlagen seien aber ordnungsgemäß an die Gemeinderäte versandt worden. Die Sitzung begann mit einer Führung durch die Nahwärmezentrale bei der die verschiedenen technischen Einrichtungen erläutert wurden. In der Nahwärmezentrale sind zwei Biomasse-Kessel, die mit Holzhackschnitzel versorgt werden sowie ein großer Spitzenlast- Brenner installiert, der schwerpunktmäßig die Ausfallabsicherung bei technischen Defekten und Schadensfällen übernehmen soll. In einem separaten, schallgedämmten Raum ist ein BHKW Aggregat installiert, welches für die Grundlast der Wärmeversorgung steht und gleichzeitig dauerhaft Strom produziert und ins Netz einspeist. Ein weiteres BHKW Aggregat steht bereits auf dem dafür vorgesehenen und vibrationsgedämmten Platz und wartet auf den Anschluss. Die Besucher wurden im Verlauf der Besichtigung auch zum nördlichen Teil der Nahwärmezentrale geführt und konnten das Biomasselager mit den Holzhackschnitzel besichtigen. In den kalten Perioden bei Vollast werden die Lager wöchentlich nachgefüllt. Der Vorsitzende lud die Besucher im Anschluss der Besichtigung zur Fortsetzung der Gemeinderatssitzung in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Dabei wies er darauf hin, dass sich die Besucher einen Eindruck von der Geräuschbelastung, insbesondere im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung, verschaffen sollten. Nach Rückkehr der Gemeinderäte und der Besucher wurde die Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses fortgeführt. Zunächst erläuterte der Vorsitzende die derzeitige Situation im Nahwärmenetz Aldingen. Dabei ging er detailliert auf die Sitzungsvorlage ein und schickte voran, dass in den Jahren des Starts der Nahwärmeversorgung ab 2011 der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Zelsius vor allem etwas für die CO2 Reduzierung vor Ort tun wollten. Es sei in den letzten 15 Jahren sehr viel gesprochen worden, aber nur sehr wenig wurde umgesetzt. Die Gemeinde Aldingen sei mit dem großen Vorhaben der Nahwärmeversorgung vorangegangen und habe nun etwas vorzuweisen, worüber viele andere immer noch reden und Pläne diskutieren würden. Er stehe voll und ganz hinter der Nahwärme, da sie seines Erachtens immer der Schlüssel für die Verwendung neuer Technologien sei. Weiter stünde die Nahwärme für eine zukunftssichere und zuverlässige Versorgung der Bürger bei gleichzeitiger kontinuierlicher Stromproduktion durch das BHKW. Durch den Anschluss der Gebäude der Gemeinde mit Hallenbad konnte der Abfluss von großen Summen an die Energiekonzerne verhindert werden, sie blieben im Gemeindehaushalt an anderer Stelle erhalten. Die BHKW könnten grundsätzlich beide mit Wasserstoff betrieben werden, hier warte man gespannt auf die Entwicklungen der nächsten Jahre. Bis dahin solle die Biomasse und das Bio Methan als Brückentechnologie dienen. Weiter erläuterte er die Sitzungsvorlage um auch den Gästen eine gute Basis für die nachfolgende Diskussion zu ermöglichen. Aufgrund des umfassenden Informationsgehalts folgt die Sitzungsvorlage: Anfänge, Standort, Gebäude Im Mai 2011 entschied der Gemeinderat das damals von der ENRW betriebene BHKW im Schulzentrum nicht zu erneuern, sondern die Planungen für ein eigenes Nahwärmenetz voranzutreiben (GRS 20.09.2011 bzw. 18.10.2011). Unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde das Interesse bei Anwohnern, Bürgern und Industrie von November 2011 bis Januar 2012 abgefragt und Beratungen durchgeführt. In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2012 und 20.03.2012 wurde schließlich der beabsichtigte Leitungsplan mit dem „Oststrang“ Schulzentrum bis zur Firma Hengstler und „Weststrang“ Schulzentrum bis zur Firma Vosseler sowie der Anschluss von sechs gemeindeeigene Gebäude (Vereinshaus Alte Schule, Feuerwehrmagazin Aldingen, Rathaus und Bürgerhaus Aldingen, Jugendzentrum Amigo, Neue Sporthalle und Schulzentrum/EFH/Hallenbad mit entsprechenden Verästelungen nach Anliegerinteresse dimensioniert und beschlossen. Ebenfalls wurde der Bau der Nahwärmezentrale am jetzigen Standort und in der vorgestellten Variante 6 (Endausbau) mit einem BHKW auf Biomethanbasis zur Grundlast-, einer Holzhackschnitzelanlage für die Mittellast- und einem Gasniedertemperaturkessel auf Erdgasbasis für die Spitzenlastabdeckung beschlossen. Der bestehende Endausbau beinhaltete eine Reservefläche für ein zusätzliches BHKW und einen zusätzlichen Holzhackkessel. In der Folgezeit wurden nach und nach die einzelnen Bauabschnitte durch den Gemeinderat beschlossen.   Immissionsschutz für die Anwohner Im Februar 2014 gab es erstmals Nachfragen aus der Nachbarschaft der Nahwärmezentrale zum Schall- und Emissionsschutz. Obwohl die geforderten gesetzlichen Vorgabenwerte eingehalten wurden, wollte die Gemeinde alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen um die Auswirkungen auf die Umgebung auch noch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu reduzieren und so größtmögliche Akzeptanz und Zufriedenheit mit dem Nahwärmeprojekt zu erhalten. So wurde die Installation eines zusätzlichen Schalldämpfers für den Holzhackschnitzelkessel in Auftrag gegeben. Darüber hinaus erfolgte die Verbesserung des Emissionsschutzes, indem ein Nebenluftgebläse in der Abgasanlage des Holzhackschnitzelkessels eingebaut wurde. Auch der Gas-Redundanzkessel wurde mit einer Schallschutzkapsel nachgerüstet.     Neue Einspeiser, Erhöhung Redundanz, Verbindungsleitung Am 26. Januar 2016 wurde die Trassenführung zur Firma Sauter, als neuem Einspeiser beschlossen. Im selben Jahr (26.09.2016) wurde beschlossen das Industriegebiet Nagelsee als „autarke Insellösung“ mit einer Nahwärmeversorgung auszustatten und die Energie von der Biogas Mühlbach GbR. zu beziehen. Dabei wurde auch die Errichtung eines eigenen Öl-Kessel als Redundanz bei der Biogas Mühlbach GbR beschlossen. Im November 2017 entschied das Gremium die Anschaffung eines Heizöl-Großbrenner mit 2200kW und Tanks mit einem Fassungsvolumen von 10.000 Litern für die Nahwärmezentrale am Schulzentrum. Hintergrund war, dass eine größere Redundanz bei Störungen oder Ausfall der bestehenden Erzeuger notwendig war. In diesem Zuge sollte eine alternative Energieform zur den vorhandenen gasbetriebenen BHKWs der Gemeinde und der Firma Sauter gewählt werden. Für den bisherigen Gasanschluss waren Bereitstellungskosten in Höhe von rund 6.500 €/Monat fällig, was bei der, bis dato geringen Nutzung höchst unwirtschaftlich war. Um weitere interessierte Firmen als Erzeuger mit einbinden zu können wurde am 30.03.2021 die Verbindungsleitung zum Nagelsee beschlossen. Ukraine-Krieg, Gasmangellage, Transformation Im Zuge des am 24.02.2022 begonnen Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen allgemeinen Verunsicherung im Energiesektor stimmte der Gemeinderat am 05.04.2022 zu, die Versorgungssicherheit mit einer zusätzlichen Hackschnitzelanlage zu erhöhen und diese zu reservieren, bzw. eine Vorbestellung auszulösen, um die Wärmeversorgung sicherzustellen. In einer Sondersitzung am 30.04.2022 wurden auch mögliche Zukunftsszenarien für die Entwicklung unseres Nahwärmenetzes präsentiert, die die mögliche Entwicklung über das Jahr 2030 hinaus darstellen und einen Weg zur regenerativen Erzeugung der Wärme beleuchten sollte. Dies wurde durch eine Studienarbeit der Hochschule Rottenburg unter Prof. Dr. rer. nat. Martin Brunotte aufgearbeitet und dem Gemeinderat präsentiert. Im Mai 2022 wurde der Beschluss zur Umsetzung der Netztrennung, welcher durch die Verbindung zum Industriegebiet Nagelsee notwendig geworden war, getroffen. Die aktuelle Versorgungslage der Nahwärme im Hinblick auf die Gasmangellage in Folge des Ukraine-Kriegs war das Thema in der Oktobersitzung 2022. Auf Grund des stetig wachsenden Nahwärmenetzes und der zunehmenden Unsicherheit bei der Wärmeerzeugung (Gasmangellage) wurde von der Verwaltung und dem Planungsbüro Zelsius die Situation der kompletten Wärmeerzeugung zur Sitzung am 14.03.2023 überprüft und im Hinblick auf die zukünftige Erweiterung des Netzausbaus, ein mehrjähriges Konzept erarbeitet. Die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung verstärken zusätzlich den Bedarf an lokalen Nahwärmenetzen. Die Berechnungen zeigen, dass die Gemeindeversorgung die erwartete Nachfrage mit den bestehenden Produktionsanlagen nicht erfüllen kann. Der Gemeinderat nahm auch von den Maßnahmen zur Sicherung der Redundanz der Nahwärmeversorgung Kenntnis und beschloss ein weiteres BHKW für die Nahwärmezentrale umgehend zu beschaffen. Ebenfalls sollte eine Redundanzanlage mit ölbetriebenem Kessel (Ersatzbetrieb) aus systemtechnischen Gründen (Lieferungsausfall eines großen Einspeisers) an den Bauhof verlegt werden und die Ausschreibung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle baldmöglichst in die Wege geleitet werden.   Neues BHKW als iKWK, Entspannung am Gasmarkt, Erweiterung Nahwärmezentrale Aufgrund des Stichtages zur Förderung zum 31.05.2023 wurde in der Sitzung am 23.05.2023 beschlossen an der Stromausschreibung für das neue BHKW teilzunehmen. Eine Förderung war zu diesem Zeitpunkt nur für ein iKWK BHKW mit PV-Anlage, Wärme- und Hochtemperaturwärmepumpe gegeben. Diese Art der Wärmeerzeugung wurde von Teilen der Bevölkerung und des Gemeinderats gewünscht. Die Funktionsfähigkeit dieses Systems bedingt auch das Speichervolumen von derzeit 2 x 50 m³ deutlich zu erhöhen und umzustrukturieren. Das wurde vom Büro Zelsius in der Sitzung erklärt und der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise zu. In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2023 wies das Büro Zelsius darauf hin, dass eine Versorgungsknappheit im letzten Winter festgestellt werden musste. Da sich die Situation durch eine erfolgte Netztrennung und den Wiederbezug von einem externen großen Erzeuger wieder entspannt hatte, konnte von der angedachten Redundanzanlage am Bauhof abgesehen werden. Auch als Standort für Pufferspeicher stellt der Bauhof aus technischen Gründen keine Alternative mehr dar. Zu der Erweiterung der Nahwärmezentrale zeigte Zelsius eine Präsentation und machte folgende Ausführungen: Das Spitzenlast-iKWK-BHKW sollte im Winter vermehrt, wenn keine PV-Stromversorgung erfolgt, laufen. Der erzeugte Strom müsste ins Netz eingespeist werden und dürfte nicht selbst genutzt werden. Die Zulage würde 9,5 ct betragen. 30% der Energieeinspeisung müsste am Standort regenerativ erzeugt werden. Dies würde über eine Luft-Wasser-Wärme-Pumpe erfolgen. In einem zusätzlichen Gebäude müsste eine Booster-Wärmepumpe erstellt werden. Die Wärmepumpen sollten durch eine PV-Anlage aus dem Sporthallendach gespeist werden. Grundsätzlich würde dies wiederum eine erhöhte Wärmespeicherung erfordern, damit nachts eingespeist werden könnte, da die PV-Anlage nur tagsüber Strom erzeugt. Deshalb würden zwei weitere Pufferspeicher mit je 100 m³ Fassungsvermögen benötigt. Die Strahlungswärme würde ungefähr 180 kW betragen, so dass im Sommer mit der Hochtemperaturwärmepumpe ca. 80 Grad warmes Wasser und im Winter ca. 65 Grad warmes Wasser erzeugt werden könnte. Der derzeit vorhandene 10.000 Liter Öltank würde durch einen 50.000 Liter Erdtank ersetzt zur Abdeckung bei absoluter Spitzlast bzw. als Redundanz bei Ausfällen anderer Erzeuger.   Beschwerden der Anwohner im November 2023 Am 8. November 2023 wurde die öffentlich beschlossene Erweiterung der Nahwärmezentrale im Rahmen einer Bürgerversammlung noch einmal der Bürgerschaft vorgestellt. In der Folge traten die Anwohner in Erscheinung und beklagten die seit Jahren unerträgliche Situation an der Nahwärmezentrale. Die Verwaltung begann umgehend mit entsprechenden Lärmmessungen und stellte fest, dass der neue Holzhackkessel, der seit Oktober 2023 in Betrieb war, die zulässigen Lärmgrenzwerte überschritt. Eine kurzfristige Abhilfe war leider nicht möglich. Im Hinblick auf die beschlossene Erweiterung war es ohnehin notwendig die gesamte Anlage neu bewerten und bemessen zu lassen um die gesetzlichen Lärm- und Immissionsschutzgrenzwerte für die Anwohner auch zukünftig wieder sicherstellen zu können. Auch hier, war wie schon zu Beginn der Nahwärme der Anspruch, dass die gesetzlichen Werte soweit wie möglich unterschritten werden. Dies wurde durch den Bauausschuss am 06.02.2024 bei der Zustimmung zum Bauantrags der immissionsrechtlichen Genehmigung, Erweiterung Energiezentrale, Heubergstraße 31, unterstrichen.   Immissionsrechtliches Verfahren Im Rahmen des immissionsrechtlichen Verfahrens wurde von der Baurechtsbehörde Spaichingen darauf hingewiesen, dass sich die geplanten Baumaßnahmen nicht nach § 34 BauGB in die bestehende Umgebung einfügen würden und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird. Dies war im Vorfeld nicht zu erwarten, da die ursprüngliche Baugenehmigung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit dem Wortlaut: „Das Vorhaben liegt aktuell nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen und qualifizierten Bebauungsplans. Die geplante Energiezentrale fügt sich als Nebeneinrichtung für die Bewirtschaftung des Schulgeländes mit Hallenbad und Sporthalle nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein, auch wenn sie über die Versorgung der Schul- und Sportareals hinaus noch weitere Gebäude mitversorgt.“   Drosselung Ausbau, Handlungsempfehlung, Bebauungsplan Die Verwaltung schlägt in der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024 vor, den Ausbau stark zu drosseln und sich vorrangig der Optimierung und Funktion des Nahwärmenetzes und der kompletten Wärmeerzeugung zu widmen. Erst danach soll der Netzausbau wieder verstärkt weiter geplant und durchgeführt werden. Der Gemeinderat nimmt von den Problemen bei der Erzeugung und Einregulierung des Netzes Kenntnis und beschließt den geplanten Netzausbau, sowie die Nachverdichtung für 2024 zu reduzieren und in die Folgejahre zu verschieben, um zunächst die Erzeugungsseite zu optimieren. Die Trasse in der Schuraer Straße und deren Nachverdichtung soll bei gegebener Wirtschaftlichkeit in 2024 ausgeführt werden, da eine Straßensanierung erfolgt. Bis auf besonders begründete Einzelfälle sollen in 2024 keine Nachverdichtungen durchgeführt werden. Auf Wunsch des Gemeinderats stellte die Firma Zelsius in der Junisitzung 2024 einen Sachstandsbericht vor. Unter anderem wurde an die Entstehung und Entwicklung des Netzes erinnert. Dann nahm das Büro Zelsius zu einigen Behauptungen, die in den vergangenen Wochen kommuniziert wurden, Stellung. Besonders ging Zelsius auf die geplante und beschlossene Erweiterung der Nahwärmezentrale ein und stellte die Detailplanung vor. Darüber hinaus wurde die erwartete Verbrauchs- und Erzeugerstruktur bis ins Jahr 2030 vorgestellt. Intensiv wurde auch noch einmal das iKWK-Konzept vorgestellt. Aufgrund der stark geänderten Rahmenbedingungen (Gaspreis, Strommarkt, Nachkalkulation) im Vergleich zum Mai 2023, als der Beschluss des iKWK Konzepts gefallen ist, hat Zelsius eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt und mehrere Varianten aufgezeigt. Darauf basierend sprach Zelsius die Handlungsempfehlungen zur Fertigstellung der Planung bis LPH5 (Ausführungsplanung), Abschnittweise Umsetzung IKWK (Variante 3; BHKW auf Biomethan-Basis aber vorerst ohne iKWK, d. h. ohne Wärmepumpentechnik, ohne Wärmepumpengebäude, ohne Heizstab, aber inkl. 200m³ Pufferspeicher) und Regelmäßige Überprüfung der Konzeption & Rahmenbedingungen aus. Beschluss hierzu steht noch aus. Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiezentrale Böllen“ in der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 zunächst vertagt wurde konnte der Aufstellungsbeschluss ebenfalls in der Junisitzung 2024 beschlossen werden.   Aktuell Der aktuelle Ausbau unseres Nahwärmenetzes beträgt rund 16.800 m Hauptleitung und rund 5.900 m Hausanschlussleitungen. Zusammen ergibt dies eine Netzlänge von rund 22.700 m, also knapp 23 Km. Hier sind 340 Haushalte mit Wärmeabnahme angeschlossen und rund 100 vorverlegte Leitungen, die in den kommenden Jahren anschließen können. Im Unterschied zur vorangegangenen Heizperiode ist das Industriegebiet Nagelsee zwischenzeitlich am Netz und die Software zur Einregulierung der Netzpumpen installiert. Hier laufen derzeit die Optimierungsarbeiten. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Wärme, sofern die Heizsaison 2024/2025 in ähnlicher Weise wie im vergangenen Winter sein wird, unter Einbeziehung aller Wärmeerzeuger (also auch des Öl-Redundanzkessels) ausreichend ist. Die zusätzliche Leistung aus Nagelsee entlastet die Wärmeerzeuger in der Heizzentrale, insbesondere den Spitzenlastkessel. Sollte es im Winter 2024/2025 eine sehr kalte Periode geben oder ein Wärmeerzeuger ausfallen, werden in der Heizzentrale in jedem Fall alle Heizungsreserven benötigt. Ebenso wird dann der Einsatz des Redundanz Ölkessels im Seecontainer zwingend erforderlich. Die Verwaltung signalisiert ein erhöhtes Gefahrenpotential im Fall der aufgezeigten Szenarien (Ausfall, Defekt, Kälteperiode). Nicht zuletzt um den Öleinsatz zu reduzieren wäre zumindest der Anschluss des zweiten BHKWs zwingend erforderlich.   Bebauungsplan Wie von der Verwaltung angedacht, sollte die Offenlage des Bebauungsplanverfahrens nach den Sommerferien erfolgen. Der Gedanke dabei war, die größtmögliche Anzahl von Mitbürgern die Möglichkeit zu bieten, sich an dem Verfahren zu beteiligen und Ihre Meinungen und Einsprüche einzulegen. Da für dieses Verfahren aber alle Unterlagen, Untersuchungen, Gutachten, etc. vorliegen müssen, konnte die Offenlage noch nicht eingeführt werden, da das Immissionsgutachten immer noch aussteht. Aktuell ist das Gutachten für Mitte Oktober in Aussicht gestellt. Sobald dieses vorliegt, wird die Offenlage bekanntgegeben und durchgeführt. Wir werden die Anwohner dabei nochmal separat auf die Auslage aufmerksam machen.   Schallschutz Nahwärmezentrale Da das Immissionsgutachten leider immer noch nicht vorliegt, beschloss die Verwaltung, den Einbau der notwendigen Schalldämpfer zu beauftragen, um wie zugesagt, noch vor der Heizperiode das Thema Schall und somit die Lärmbelästigung zu beseitigen. Daraus resultiert allerdings, je nachdem, wie das Ergebnis des Immissionsgutachten ausfällt, dass hierfür weitere Maßnahmen umzusetzen sind, um die Grenzwerte beim Thema Abgas einzuhalten wieder einzuhalten.   Der Vorsitzende fasste nochmals zusammen, dass er durchaus erkenne, dass für die Anwohner eine Geräuschbelastung durch die Nahwärme Zentrale vorhanden sei. Diese Belastung sei nicht mehr auf null zurückzuführen, ein Vergleich in diese Richtung wäre seines Erachtens aber auch nicht realistisch. Zumindest müsste dabei auch in Erwägung gezogen werden, dass statt der Nahwärmezentrale beispielsweise eine Einrichtung der Schule oder eine Wohnbebauung in diesem Bereich stattgefunden hätte. Es wäre also möglich, dass auch durch eine andere Nutzung eine gewisse Belastung entstanden wäre. Dennoch entschuldige er sich bei den Anwohnern für die seit November 2023 bestehende erhöhte Lärmbelastung aufgrund der Umbaumaßnahmen. Er sicherte zu, dass bis Mitte November 2024 ein wichtiger Schalldämpfer eingebaut werde, der die derzeit bestehende Geräuschemissionen deutlich unter die zulässigen Grenzwerte senken werde. Weiter bedankte sich der Vorsitzende bei den Anwohnern für den guten und stets fairen Umgang und das Verständnis für die zusätzlichen Belastungen während der Umbaumaßnahmen für den zweiten Biomassekessel. Die nachfolgende Diskussion ergab ein breites Bild verschiedener Meinungen. Es wurde klar, dass allen Gemeinderäten der Schutz der Einwohnerschaft wichtig ist, allerdings befinde man sich auch in der Pflicht eine sichere Wärmeversorgung für die Gemeinde zu gewährleisten. Die Frage nach einer möglichen Versetzung der Nahwärmezentrale wurde seitens der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass dies für die bestehende Anlage keinesfalls möglich sei - allerdings wäre man absolut offen für solche Überlegungen im Falle einer anstehenden Erweiterung der Wärmeproduktion. Grundsätzlich sei mit der jetzigen Ausbaustufe der beiden Biomassekessel, dem Spitzenlastkessel auf fossiler Basis und den beiden BHKW (bisher wurde nur eines in Betrieb genommen) die Grenze der Produktion am Standort Böllen ohnehin erreicht. Der weitere Ausbau müsse grundsätzlich an anderer Stelle überlegt werden. Weiter wurde seitens des Gemeinderats darauf hingewiesen, dass Bedenken bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des angestrebten Bebauungsplans gesehen werden. Der Vorsitzende signalisierte, dass die Gemeinde eventuell auf Baumaßnahmen verzichten würde die einen Bebauungsplan erforderlich machen, in jedem Falle werde aber der Anschluss des BHKWs benötigt. Der Vorsitzende verdeutlichte nochmals, dass es bei dem Anschluss des zweiten BHKW zunächst um die Verbesserung der Sicherheit gehen würde. Wenn nur ein BHKW vorhanden sei, wäre bei einem Ausfall die Produktion auf null, mit einem zweiten BHKW könnte die Sicherheit also um 100 % erhöht werden. Im Übrigen befände sich das bestehende BHKW innerhalb der nächsten zwei Jahre am Ende des Laufzeitzyklus und müsse dann generalüberholt werden. Weiter sei aufgrund der hohen Laufleistung nicht auszuschließen, dass es vermehrt zu Ausfällen vor der Laufzeitgrenze kommen könnte, da ein gewisser Verschleiß vorhanden sei. Auch aus diesem Grund würde die Verwaltung empfehlen, das zweite BHKW baldmöglichst anzuschließen. Dieses BHKW wurde vom Gemeinderat nach der Energiekrise beschafft und steht bereits an dem vorgesehenen Platz in der Energiezentrale. Herr Müller vom Ingenieurbüro Zelsius erläuterte dem Gemeinderat in diesem Zusammenhang die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung durch den Betrieb des neuen BHKW. Hier sei ursprünglich vorgeschlagen worden ein sogenanntes IKWK System zu installieren, dieses sei aufgrund der Volatilität der Energiepreise und aufgrund der hohen Investitionssummen die ein IKWK System erzeugen würden, nicht mehr die beste Wahl. Aus diesem Grund wäre eine Förderung nach dem EEG-System derzeit empfehlenswerter, hier müsste allerdings bis Ende Oktober für den Betrieb im nächsten Jahr der Antrag gestellt werden. Ein Betrieb des BHKW ohne Förderungen sei grundsätzlich möglich, dann wäre es quasi ausschließlich als zusätzliches BHKW zur Ausfallabsicherung zu betrachten. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre dies allerdings nicht empfehlenswert, dadurch würde die Gemeinde auf mögliche Fördermittel verzichten. Der Gemeinderat bat deshalb um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Fördersystem, um sich bezüglich des Betriebs des BHKW endgültig festlegen zu können. Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Vorschlag, verbunden mit der Frage, ob aufgrund der Uhrzeit, und der erschöpfenden Diskussion eine Vertagung möglich wäre, ohne die Sicherheit bzw. die Wirtschaftlichkeit der abzustimmen Vorgehensweise zu gefährden. Dies wurde seitens der Verwaltung zugesagt, da bereits am 22. Oktober eine reguläre Gemeinderatssitzung anberaumt sei. Allerdings müsse der Versand der Sitzungsvorlagen bis zum Freitag, den 11. Oktober erfolgen. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte bot Herr Müller von der Firma Zelsius dem Gemeinderat an, diesen nochmals intensiv zu informieren. Es sollte allen Gemeinderäten, insbesondere auch den neu hinzugekommenen, die Möglichkeit gegeben werden, den Sachverhalt komplett zu durchdringen. Dies erschien dem Gremium in Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten plausibel. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt in die folgende Gemeinderatssitzung zu vertagen. Maßgabe war, weiter Informationen über die verschiedenen Fördersystematiken zu erhalten und nochmals Detailfragen mit dem Ingenieurbüro klären zu können.
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Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 22. Oktober 2024, um 18:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 15. Oktober 2024


TAGESORDNUNG: 
 
1. Nahwärmeversorgung Aldingen 
   -Derzeitige Situation im Nahwärmenetz Aldingen 

2. Bebauungsplan "Hirsch II", Aixheim 
  - Aufstellung eines Bebauungsplans 
  - Beauftragung des Planers 

3. Baulicher Brandschutz Gemeindegebäude 
   -Nutzungseinschränkung Vereinsräume 
   -Planungsauftrag Flucht-und Rettungswege 

4. Förderung der Jugendarbeit 

5. Bürgermeisterwahl 
   -Festlegung des Wahltags  
   -Stellenausschreibung  
   - Einreichungsfrist, Bewerber, Vorstellung  
   - Bildung Gemeindewahlausschuss 
   - Wahlbezirke, Wahllokale, Wahlvorstände

6. Verschiedenes, Bekanntgaben 

7. Anfragen, Anregungen 
 
 
Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen. 
 
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung. 
 
Ralf Fahrländer 
Bürgermeister