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Aktuelles

 Spielplätze sind keine Hundeplätze - Leinenpflicht Meldung vom 04. Februar 2025


 
Leider müssen wir in letzter Zeit feststellen, dass auf Spielplätzen vermehrt Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern Gassi gehen.
Dies ist nicht erlaubt und auf den entsprechenden Benutzungstafeln einwandfrei ersichtlich!
 
Wir appellieren an alle: nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme kann ein gutes Miteinander stattfinden!
In dem Sinne bitten wir alle, sich an die Vorschriften zu halten.
 
Gleichzeitig dürfen wir an die generelle Leinenpflicht im Gemeindegebiet erinnern.
Besten Dank im Voraus!
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Wahlaufruf zur Bürgermeisterwahl 2025 Meldung vom 29. Januar 2025


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag, den 02. Februar 2025 findet in unserer Gemeinde die Bürgermeisterwahl statt.
Ein Bürgermeister ist Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Verwaltung. Er hat durch seine Funktion maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde.

Mit Ihrer Stimme haben Sie die Möglichkeit, direkt und aktiv mitzubestimmen, wer die Geschicke von Aldingen und Aixheim für die nächsten acht Jahre lenken wird. Helfen Sie durch eine hohe Wahlbeteiligung mit, der Entscheidung einen guten Rückhalt und eine demokratische Basis zu geben.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie am Sonntag zur Wahl!
Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr für Sie geöffnet!
Wenn Sie nicht mobil oder zeitlich verhindert sind, nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Briefwahl.

Bei weiteren Fragen zur Wahl und auch speziell zur Briefwahl können Sie sich gerne an das Wahlamt (Tel. 882-270 oder Tel. 882-275 oder wahlen@aldingen.de ) wenden.

Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl und ihren Ausweis zur Wahl mitzubringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl (und nicht für die Bundestagswahl) mitbringen. Die Ermittlung des Wahler-gebnisses erfolgt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich gegen 19.15 Uhr auf dem Marktplatz verkündet und wird auch auf der Homepage www.aldingen.de veröffentlicht.

Im Namen des Gemeinderates


Marcus Kiekbusch                                  Albert Gruler
2. stv. Bürgermeister                            Ortsvorsteher Aixheim

Einspeisevergütung für PV-Anlagen: Steht sie vor dem Aus? Meldung vom 28. Januar 2025


Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke sinkt nach und nach. Man könnte sogarar davon ausgehen, dass ihr gar ein komplettes Aus droht. Wieso? Und welche Folgen könnte das haben?

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen und Steckersolargeräten haben diese nicht nur gekauft, um unabhängig vom Energieanbieter zu werden und um den eigenen Strombedarf zu decken. Viele speisen die so gewonnene Solarenergie auch ins öffentliche Netz, um von der dafür gewährten Vergütung zu profitieren. Doch nach der Bundestagswahl könnte diese Zusatzeinnahme komplett wegfallen. Was sind die Gründe? Und wie sieht die Zukunft der Solarenergie aus?

Hintergründe der Abschaffung

Die Experten sehen drei Gründe, warum die Einspeisevergütung vor dem Aus steht:

1. Negative Strompreise
Überschüsse an erneuerbaren Energien (Solar- und Windstrom) führten dazu, dass der Strompreis mehrfach negativ war. Häufen sich die Fälle, sollte die Einspeisevergütung gestrichen werden. So lauteten die Pläne der Regierung.

2. Ampelkoalition ist gescheitert
Durch den Bruch der Ampelkoalition kam es nicht mehr zu einer gesetzlichen Regelung zur Einspeisevergütung ab August 2025. Allerdings standen die Zeichen für die Zukunft der Vergütung schlecht. Sie sollte ohnehin entweder drastisch gekürzt oder ganz abgeschafft werden. Die Neuwahlen sind also nicht der ausschlaggebende Grund für das Ende.

3. Fehlende Finanzmittel
Die Finanzierung der Vergütung wird schwieriger. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Gesamtkosten für die Vergütung auf über 18 Milliarden Euro. Sehr viel Geld, das die neue Bundesregierung anderweitig einsetzen könnte und wird.
Was gilt aktuell?
Ursprünglich wurde die Einspeisevergütung eingeführt, um den Ausbau privater Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Damals war sie dementsprechend hoch. Doch nach und nach sanken die Vergütungssätze. Im August 2024 betrug sie 8,03 Cent pro Kilowattstunde (kWh), ab Februar 2025 liegt sie bei nur noch 7,94 Cent/kWh.

Einspeisung: Lohnt sich das noch?

In den meisten Haushalten deckt die Einspeisevergütung schon längst nicht mehr die Kosten der Stromproduktion – insbesondere bei kleineren PV-Anlagen. Die Experten vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg gehen davon aus, dass die Erzeugungskosten zwischen 12 und 14 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen. Betreiber erzielen also überwiegend Gewinne, wenn sie die erzeugte Sonnenenergie selbst verbrauchen. Denn hier sieht die Rechnung wie folgt aus: Eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz kostet etwa 28 bis 35 Cent, Solarstrom vom Dach hingegen nur 12 bis 14 Cent. Der Eigenverbrauch spart somit etwa durchschnittlich 15 Cent pro kWh. Experten empfehlen daher, nicht auf die Einspeisevergütung zu setzen, sondern den Strom selbst zu verbrauchen.

Lohnt sich ein Stromspeicher?

Wenn die gewonnene Energie jedoch nicht gleich verbraucht werden kann, könnte ein Batteriespeicher sinnvoll sein. Denn nur mit seiner Hilfe ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil wirtschaftlich sinnvoll. Ohne Batteriespeicher liegt er nämlich nur bei etwa 20 bis 25 Prozent. Stromspeicher erhöhen die Eigenverbrauchsquote. Sie haben jedoch auch einen Haken: Ihre Anschaffung ist sehr teuer. Und somit verlängern Batteriespeicher die Amortisationszeit der Solaranlage. Amortisationszeit bedeutet, dass die Investitionskosten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wieder erwirtschaftet wurden und sich somit ausgeglichen haben.

Allerdings werden Batteriespeicher zunehmend günstiger und langlebiger. Somit kann sich ihre Anschaffung in naher Zukunft schneller rechnen. Betreiber von PV-Anlagen müssen dann nicht mehr auf die Einspeisevergütung hoffen und können sich unabhängig vom lokalen Energieversorger und der Vergütung machen.

Info zu den Grundsteuerbescheiden Meldung vom 28. Januar 2025

 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Grundsteuerbescheide in den nächsten Wochen erstellt und Mitte Februar verschickt werden.
Aufgrund der Verzögerungen wird die Fälligkeit der ersten Rate nicht am 15.02.2025, sondern am 24.03.2025 sein.
 
Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir wegen des hohen Arbeitsaufkommens und eine Vielzahl von Rückfragen telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind.
 
Wir bitten dies zu entschuldigen und um Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Aldingen – Steueramt

Hallenbad geschlossen Meldung vom 27. Januar 2025

 
Das Hallenbad ist während des Ringtreffens von Freitag, 14.02.2025 bis einschließlich Sonntag, 16.02.2025 geschlossen.
Ab Montag, 17.02.2025 ist das Hallenbad zu den regulären Öffnungszeiten wieder geöffnet.
 
Bitte beachten Sie ebenso, dass die Zu-/Abfahrt zum Hallenbad bereits ab Montag, 10.02.2025 erschwert ist. Bitte nutzen Sie die ausgeschilderten Parkplätze.