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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans „Kindergarten im Brühl“ Meldung vom 09. Oktober 2023


Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2023 den Bebauungsplan „Kindergarten Im Brühl“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan besteht aus dem zeichnerischen Teil und dem Textteil, jeweils in der Fassung vom 26.09.2023. Beigefügt sind die Begründung vom 26.09.2023 nebst Umweltanalyse vom 21.07.2023.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachstehendem Lageplan.

Tietelblatt und Satzung ((2,483 MB))
(1) Bebauungsplan (zeichnerischer Teil) vom 26.09.2023 ((4,794 MB))
(2) Textfestsetzungen vom 26.09.2023 ((415,2 KB))
(3) Begrüngung vom 26.09.2023 ((7,185 MB))
(4) Umweltanalyse ((7,909 MB))


Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltanalyse wird im Rathaus Aldingen, Bauamt im 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 230, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Aldingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.g. Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
 
 
Aldingen, den 29.09.2023
Ralf Fahrländer, Bürgermeister

Häufige Fragen- und Empfehlung zu Nahwärmenetz Meldung vom 05. Oktober 2023

 Was ist Nahwärme?
Der Begriff Nahwärme bezeichnet die Wärmeversorgung eines kleineren Gebiets durch eine Heizzentrale, die sich nahe des zu versorgenden Gebietes befindet. Mit Hilfe  eines oder mehrerer Wärmeerzeugers wird Wasser erwärmt und über ein verzweigtes Rohrleitungsnetz – das Nahwärmenetz – zu den Wärmabnehmern transportiert. Über einen Wärmetauscher, welcher sich in einer sogenannten Hausübergabestation befindet, wird die Wärme vom Nahwärmenetz auf das Heizungssystem des Wärmeabnehmers übertragen. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück zur Heizzentrale.

Wie kommt die Nahwärme in mein Haus?
Vom Nahwärmenetz in der Straße wird die Hausanschlussleitung über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.

Welche Funktion hat die Hausübergabestation?
Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Die Hausübergabestation enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zur Heizzentrale (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.

Wer übernimmt die Hausanschlusskosten?
Im Zuge der Tiefbauarbeiten übernimmt der Betreiber des Nahwärmenetzes die Beauftragung der Leitungsverlegung ins Haus bis zur Übergabestation. Die Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Installation der Übergabestation wird vom Eigentürmer beim Heizungsbauer seiner Wahl beauftragt.
Bei einem nachträglichen Anschluss an eine bestehende Trasse werden die Anschlusskosten individuell berechnet.
Die Übergabestation bleibt zur Hälfte im Eigentum des Betreibers (Primärseite), zur anderen Hälfte geht sie an den Hauseigentümer über (Sekundärseite). Die Schnittstelle ist dabei der Wärmetauscher. Jeder übernimmt die anfallenden Kosten für Wartung und Reparaturen auf seiner Seite. In die Zuständigkeit des Hauseigentümers fallen außerdem die hausinternen Arbeiten ab diesem Schnittpunkt. So z.B. die Einbindung des hausinternen Heizkreislaufs (Neuanbindung an die Übergabestation). Je nach Gebäude können diese Kosten variieren.
 
Was kostet mich die Nahwärme?
Die Wärmekosten setzen sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeits- und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Diese Preise unterscheiden sich je nach Projekt und dem verwendeten Brennstoff des Wärmenetzes und ist an einen bundesweiten Index bekoppelt.
Generell gilt bei einem vollen Kostenvergleich zu beachten: Durch einen Anschluss an die Nahwärme wird ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag und die Kosten für die Übergabestation fällig. Neuinvestitionen, Schornsteinfegerkosten und Wartungskosten für einen Heizkessel fallen für Sie damit in Zukunft dauerhaft weg. Auch Ihre Stromkosten reduzieren sich deutlich.

Wer richtet die Hoffläche wieder her?
Die vom Betreiber des Wärmenetzes beauftragte Baufirma wird den vorherigen Zustand wieder bestmöglich herstellen. Sollten Sie Aufwertungen vornehmen wollen, sind diese selbst zu tragen.

Können zwei Grundstücke über eine gemeinsame Hausanschlussleitung angeschlossen werden?
Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümern. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.

Kann ich meine alte Heizungsanlage in Betrieb lassen?
„Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage oder einen Kachelofen ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen bitten wir Sie, die Heizung still zu legen bzw. auszubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.

Ich habe noch Heizöl in meinem Tank. Kann ich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt Wärme abnehmen?
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der Regel gewährt der Betreiber eine Übergabesfrist zwischen 1 und 2 Jahren. Nach dieser Zeit erlischt auch der Anspruch auf Förderung. Die Details dazu regelt der Wärmeliefervertrag.

Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt anschließen lassen?
„Jein.“ Während der Planungsphases eines Nahwärmeprojektes werden die Wärmebedarfe der Interessenten abgefragt. Anhand dieser Daten wird im Anschluss das Netz ausgelegt. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weiter Interessenten hinzu kommen, können diese unter Umständen nicht angeschlossen, wenn die Auslastungsgrenze des Nahwärmenetzes erreicht ist.

Kann die Nahwärme auch für Niedrigtemperaturheizanlagen (Fußbodenheizung) genutzt werden?
Das ist problemlos möglich.  Auch wenn über das Nahwärmenetz immer mindestens 70°C anliegen, kann mit Hilfe eines Mischventils innerhalb des Heizungskreislauf des Wärmeabnehmers die Heizungsvorlauftemperatur auf das gewünschte Niveau abgesenkt werden.

Kann ich bei der Nahwärme auch eine Tag- und Nachtabschaltung eingeben und im Sommer die Heizung ausmachen? 
Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem sehr modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Auch Nachtabsenkungen, Einstellung der Warmwassertemperatur, Mitprogrammier-ungen, Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierung etc. sind möglich.
 
 
 Wer übernimmt die Wartung des Wärmenetzes?
Der Betreiber des Netzes ist für die Wartung der Leitungen bis zur Mitte der Übergabestation verantwortlich. Für das hausinterne Heizungsnetz sind Sie als Eigentümer verantwortlich.

Ist die Wärmelieferung zu jedem Zeitpunkt gesichert?
Der Betreiber des Wärmenetzes garantiert Ihnen die Wärmelieferung zu jeder Zeit. Unser Konzept sieht die Installation von mehreren Grund- und Spitzenlastkesseln vor, so dass auch bei Wartungsarbeiten oder Störungen eines Kessels genug Wärmeleistung durch die anderen Heizanlagen erzeugt werden kann. Zudem werden große Pufferspeicher installiert, die für zusätzliche Versorgungssicherheit sorgen. Sollte es dennoch einmal schwerwiegendere Probleme geben, wird die Versorgung über eine mobile Heizungsanlage sichergestellt.

Kann eine Leitung im Netz kaputt gehen?
Bei jedem technischen Bauteil besteht das Risiko, dass es irgendwann einen Defekt aufweist. Die Lebensdauer eines Nahwärmerohrs liegt bei etwa 40 Jahren. Das gesamte Netz wird permanent fernüberwacht, so dass im Fall einer Störung die defekte Leitung ausfindig gemacht und der Fehler behoben werden kann.

An wen kann ich mich im Störungsfall wenden?
Der Hauseigentümer muss, wie bei seiner bisherigen Heizung auch, zunächst einschätzen, wo der Fehler liegt. Bei einer Ölheizung kam sicher auch niemand auf die Idee dem Heizölliefereant anzurufen, wenn die Heizung ausgefallen war. Da der Fehler mit hoher Warscheinlinkeit im hausinternen Heinzungsnetz liegt ist zunächst der eigene Heizungsbauer zu kontaktieren. Dieser wird sich dann bei Bedarf mit unseren Nahwärmemeistern in Verbindung setzen. Bei Notfällen, in denen der eigene Heizungsbauer nicht erreicht werden kann, bietet die Gemeinde eine eigene Servicehotline, wobei der Einsatz je nach Ursache der Störung auch hier kostenpflichtig ist.

Was passiert mit dem Wärmeliefervertrag bei Verkauf des Hauses?
Findet ganz oder teilweise ein Eigentumswechsel an den Objekten statt, ist der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, formwirksam alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Erwerber zu übertragen. Dieser ist zu verpflichten, etwaige Rechtsnachfolger entsprechend weiter zu verpflichten. 
Der Kunde wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei, wenn der Erwerber dem Versorger gegenüber den Eintritt in diesen Vertrag schriftlich erklärt hat und hinreichende Gewähr zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche des Versorgers bietet.
 
Warum sollte ich auf Nahwärme umsteigen?
Sie sind weitgehend unabhängiger von fossilen Energien, die einerseits immer teurer werden, andererseits auch starken Preisschwankungen unterliegen. Die Spekulation, wann der beste Zeitpunkt zum Öleinkauf ist, entfällt.  Stattdessen wird mit Hackschnitzeln/Pellets aus heimischen Forsten geheizt. So bleibt das Geld in der Region und weite Transportwege entfallen. Damit sinken die CO<sub>2</sub>-Emissionen gleich doppelt. Des Weiteren benötigen Sie keine eigene Heizungslange mehr, es entfallen Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die zukünftige Investition in eine neue Heizungsanlage. Auch um verschärfte Abgasnormen müssen Sie sich keine Gedanken machen. Zusätzlich wird im Haus durch den Wegfall der Heizung Platz geschaffen, den Sie anderweitig nutzen können.

Nahwärme im Neubau

Kann ich meinen Neubau ebenfalls an die Nahwärmeversorgung anschließen?
Ja, selbstverständlich können Sie auch Ihr neues Zuhause regenerativ versorgen. Sie profitieren so von Anfang an von dieser nachhaltigen Lösung und vielen Vorteilen.

Warum sollte ich meinen Neubau mit Nahwärme versorgen?
EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) verpflichten
Bauherren, den Primärenergiebedarf des Hauses gering zu halten, einen Mindestanteil Erneuerbarer
Energien zu integrieren und die Gebäudehülle ausreichend zu dämmen. Durch die Wärmeerzeugung aus 100% regenerativen Energien und einem Primärenergiefaktor von unter 0,2 sind die ersten beiden Bedingungen bereits übertroffen. Das lohnt sich auch bei der Gebäudedämmung. Bei Übererfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Tilgungszuschüsse und zinsgünstige Kredite an.

Nahwärme – Ihre Vorteile im Überblick
 
·Energie aus der Region – für die Region
·Einbindung der regionalen Forstwirtschaft und Unternehmen
·Das Geld bleibt in der Region
·Steuereinnahmen für die Gemeinde Schonung der Umwelt und folgender Generationen
·Vermeidung von CO<sub>2</sub> Emissionen und Atommüll
·Imagegewinn für Ihre Gemeinde
·Weitestgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
·Dauerhaft günstigere und kalkulierbare Heizkosten
·Kein Wartungsaufwand für die Heizung
·Keine Schornsteinfegerkosten
·Es wird nur die kWh Endenergie bezahlt – keine Wirkungsgradverluste
·Hohe Versorgungssicherheit durch die Redundanz der Energieträgerin Verbindung mit Pufferspeicher in der Heizzentrale

 
Grundsätze zur Wärmeversorgung:

Nachhaltig und effizient Verbrennungsfreie Niedertemperaturversorgung Neubaugebiete mit niedrigem spez. Wärmebedarf und Flächenheizungen B. „Kalte Nahwärme“ mittels und Wärmepumpen Einsatz regenerativer und lokaler Energieträger Bestandsgebiete mit hohem spez. Wärmebedarf und Hochtemperatur-Heizsystemen B. Hackschnitzelanlagen, Abwärme etc. Effizienter Einsatz fossiler Energieträger Bestandsgebiete mit hohem spez. Wärmebedarf und Hochtemperatur-Heizsystemen B. Kraft-Wärme-Kopplung (optional mit Stromdirektnutzung)

Bericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26. September 2023 Meldung vom 05. Oktober 2023

Tagesordnungspunkt 1: Bürgerfragemöglichkeit
 
Eine Bürgerin erkundigte sich nach einer Ersatzbepflanzung für die gefällten Pappeln im Bereich Talhalde. Die Ersatzbepflanzung soll nach Aussage von Herrn Bürgermeister Fahrländer im Herbst dieses Jahrs noch erfolgen.
Ebenso wurde von Seiten einer Bürgerin angeregt, Schwalbentürme zu errichten und bei den zukünftigen Neu- / Umbauten auf Dachbegrünung oder begrünte Fassaden zu achten.
 
Eine weitere Bürgerin berichtete über zahlreiche Rückmeldungen auf einen gemeinsamen Leserbrief bzgl. der Entscheidung des Supermarkt-Neubaus in der Ortsmitte und deren kritische Anregungen.
 
Ein Bürger erkundigte sich nach den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Aldinger Bürger ab 2025. Ebenso fragte er, von wem und wann und wie Bodenrichtwerte festgelegt werden.
Bürgermeister Fahrländer erklärte, dass die Gemeinde hier keine entscheidende Rolle habe und der Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt festgelegt werde. Die Gemeinde könne lediglich mit der Höhe des Hebesatzes reagieren. Die Ergebnisse der Reform müssten erst abgewartet werden.
Eine sachkundige Gemeinderätin informierte sodann über den Gutachterausschuss des nördlichen Landkreises Tuttlingen, der die Bodenrichtwerte anhand der Preise in den Kaufpreissammlungen festlege.
 
Ein Bürger sprach persönliche Konflikte im Gemeinderat an und fragte, wann und wie diese Konflikte gelöst werden. Das Ansehen des Gremiums sei seines Erachtens geschädigt und er wünsche sich eine Kommunalwahl, die frei von persönlichen Konflikten sei. Ebenso bat er um Erläuterung der Begrifflichkeit „Gemeinde“ und „Wohl der Einwohner“. Hierzu bot er an, dies ihm schriftlich zu beantworten.
 
Tagesordnungspunkt 2:  Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates für die
Freiwillige Feuerwehr Aldingen
- Katastrophenschutz
 
Bürgermeister Fahrländer begrüßte Herrn Kommandant Borchert sowie Herrn stv. Kommandant Keller und erklärte, dass für die Aufrechterhaltung des Betriebes im Krisenraum bei der Feuerwehr Aldingen die Anschaffung eines Notstromaggregates notwendig ist.
Stv. Kommandant Keller beantwortete die Fragen zur technischen Ausführung.
Der Gemeinderat beschloss, ein mobiles Notstromaggregat anzuschaffen und beauftragte die Verwaltung den entsprechenden Vertrag mit dem günstigsten Bieter zu schließen.
 
 
Tagesordnungspunkt 3:
Wohnangebote für Senioren
- Planentwurf und grundsätzliche Entscheidung zum Erwerb eines öffentlichen Gemeinschaftsraums für Senioren
 
Bürgermeister Fahrländer verwies auf den nichtöffentlichen Beschluss in der Sitzung vom 16.5.2023, in welcher der Gemeinderat eine Kaufoption für die Realisierung des Projektes einer Seniorenwohnanlage der Zieglerschen/FWD befürwortete und damit den Anstoß für eine weitere Planung gegeben habe.
Der beauftragte Architekt Herr Bodamer, als auch die Herren Zenz und Kübler (FWD) stellten sowohl den Planentwurf als auch den Gemeinschaftsraum für die Senioren dem Gremium vor.
In der Seniorenwohnanlage wird es grundsätzlich einen Gemeinschaftsraum geben. Sofern die Gemeinde Interesse an einem öffentlichen Gemeinschaftsraum habe, wird dieser entsprechend größer ausgestattet. Die Gemeinde könne diesen größeren Gemeinschaftsraum sodann erwerben. Die derzeitige Kostenschätzung für den öffentlichen Gemeinschaftsraum bei ca. 135 m² liegen bei rund ca. 490.000-500.000 €.
Herr Kübler führte aus, dass dieser Raum für Senioren-Sprechstunden, Mittagstische für Dritte, Angebote für Senioren, Begegnungscafés oder Bewegungsveranstaltungen genutzt werden könne.
 
Der Gemeinderat diskutierte sehr intensiv über die hohen Kosten und den Nutzen des öffentlichen Gemeinschaftsraumes sowie auch die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben. Letztlich wurde die Grundsatzentscheidung, einen öffentlichen Gemeinschaftsraum zu erwerben vertagt. Hierfür soll zunächst intern ein konkretes Nutzungskonzept erarbeitet und mit dem Arbeitskreis Senioren Kontakt aufgenommen werden. Ebenso soll dies der Öffentlichkeit an der Bürgerversammlung am 08.11. in der Erich-Fischer-Halle vorgestellt werden.
 
Des Weiteren nahm der Gemeinderat von der Entwurfsplanung der Firma FWD/ Zieglersche Kenntnis und stimmt dieser vom Grundsatz her zu. Ebenso beauftragte der Gemeinderat, auf Basis der Planung, das Bebauungsplanverfahren anzupassen und die Planreife zu erarbeiten.
Abschließend beschloss der Gemeinderat, die Kosten für die Erschließung der Zufahrt, sowie
die Planung umgehend zu ermitteln und im Haushaltsjahr 2024 zu berücksichtigen.
Diese Kosten trägt die Gemeinde.
 
Tagesordnungspunkt 4: Bebauungsplan "Kindergarten Im Brühl", Aldingen
- Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
 
Bürgermeister Fahrländer begrüßte Herrn Stehle und verwies auf die Beschlussfassung in der Sitzung am 20.06.2023, in welcher das Gremium den Baubeschluss zur Realisierung des neuen Kindergartens Im Brühl gefasst habe.
 
Herr Stehle erläuterte das vorliegende Bebauungsplanverfahren, durch welches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau geschaffen werden sollen. In öffentlicher Sitzung am 25.07.2023 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst, dem Planentwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage und Behördenbeteiligung wurden in der Zeit vom 26.07.2023 bis 08.09.2023 durchgeführt.
 
Herr Stehle berichtete, dass durch die Anregungen und Hinweise sich lediglich marginale Ergänzungen der Festsetzungen sowie mehrere Ergänzungen bei den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan ergeben. Er stellte den Abwägungsvorschlag dem Gremium vor.
 
Der Gemeinderat stimmte sodann den Abwägungsvorschlägen zu und beschloss die Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB. Ebenso wurde der Bebauungsplan „Kindergarten Im Brühl“ als Satzung beschlossen.
 
Tagesordnungspunkt 5: Nahwärme
- Ausbaustand Erweiterung Nahwärmezentrale
- zukünftiger Netzausbau
 
In den vergangenen Wochen und Monaten wurde intensiv an dem Projekt „Erweiterung Nahwärmezentrale“ gearbeitet.
Herr Müller, Büro Zelsius, stellte die Planungen der Erweiterung der Nahwärmezentrale dem Gremium vor. Das in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2023 beschlossene BHKW wurde nach technischer Klärung bestellt und eine Lieferung im Oktober vom Hersteller garantiert.
 
Das neue BHKW wird als iKWK (innovative Kraft-Wärme-Kopplung) betrieben. Weitere Bestandteile des iKWK sind unter anderem die Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Sporthalle und des Daches der Nahwärmezentrale, die Anschaffung zweier Wärmepumpen, sowie das errichten einer weiteren Umspannstation, für die Regelung des erzeugten Stromes.
 
Im Zuge des Gesamtprojektes wird eine Noteinspeisung für einen externen Wärmeerzeuger ins Nahwärmenetz vorgesehen. Für die erhöhte Wärmeerzeugung werden zwei weitere Pufferspeicher mit 100 m³ Fassungsvermögen installiert, die Änderung der Tankanlage der Redundanzversorgung und ein Lagergebäude für die Übergabestationen und weiteren Betriebsmitteln der Nahwärmezentrale geplant. Diese zwei Pufferspeicher sind 16m hoch und ragen über das bestehende Dach der Nahwärmezentrale hinaus.
 
Der Gemeinderat diskutierte die geplante Erweiterung und viele Fragen konnten von Herrn Müller, Büro Zelsius geklärt werden. Mehrheitlich nahm der Gemeinderat Kenntnis vom aktuellen Ausbaustand der Maßnahmen „Erweiterung Nahwärmezentrale“ sowie vom zukünftigen Netzausbau. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, den zukünftigen Netzausbau in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu beschließen.
 
 
Tagesordnungspunkt 8: Bekanntgaben und Verschiedenes
 
Bürgermeister Fahrländer gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 nichtöffentlich über eine Absichtserklärung zum privaten Bau des „Ärztehauses Aldingen“ am Standort des ehemaligen Rathauses (Postgebäudes) beschlossen habe. Zwischenzeitlich habe der Investor mitgeteilt, dass er die Absichtserklärung nicht weiter aufrecht erhalten werde, da sich die Ärztegemeinschaft endgültig aus dem Projekt zurückgezogen habe.
 
Bürgermeister Fahrländer gab bekannt, dass Herr Straile mitgeteilt habe, dass er nach diesem Schuljahr seine Schulleitertätigkeit beenden werde und in Ruhestand gehen werde.
 
Bürgermeister Fahrländer lud zur gemeinsamen Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehren sowie der DRK – Ortsgruppen Aldingen und Aixheim am Samstag, 21.10.2023 sowie zur Bürgerversammlung am Mittwoch, 08.11.2023 in der Erich-Fischer-Halle ein.
 
Bürgermeister Fahrländer teilte mit, dass der Antrag der Verwaltungsgemeinschaft als ELR-Schwerpunkt Gemeinde anerkannt wurde. Hierdurch hätten die Gemeinde bei Fördermitteln teilweise eine verbesserte Stellung.
 
Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 9 wurden aufgrund der vorangeschrittenen Uhrzeit vertagt.

Ablage von Gegenständen hinter den Grabsteinen Meldung vom 27. September 2023

Wir haben wiederholt auf die Situation, betreffend der Ablage von Blumenvasen, Töpfen, Eimern, Besen etc. hinter den Grabsteinen aufmerksam gemacht und darum gebeten, diese Gegenstände zu entfernen. Leider hat sich seit unseren Veröffentlichungen im März und im Juni kaum etwas geändert.
 
Wir bitten Sie nochmals diese Gegenstände zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen.
 
Die Mitarbeiter der Gemeinde werden in der nächsten Woche und dann regelmässig alle Gegenstände hinter den Grabsteinen entfernen!

Wählen und gewählt werden ab 16 JahrenDas Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Meldung vom 26. September 2023


Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen.

Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren.

Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014.

„Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

„Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg.

Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen.

Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören:

1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de.

2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die
Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de.

3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden.

Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de.

Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024
Gewählt werden:

· Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden,
· Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie
· Kreistage in 35 Landkreisen;
· in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart.

Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums.

Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt.

Über das Bündnis

Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert.

Die Bündnispartner
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF)
Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften)
Gemeindetag Baden-Württemberg
Internationales Forum Burg Liebenzell
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA)
Landesjugendring (LJR)
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ)
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)
Landkreistag Baden-Württemberg
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Städtetag Baden-Württemberg
(Stand: 12. September 2023)

Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit.

Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de.
Kontakt
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de
https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)
Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg
Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de
www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de

Rathaus und Ortschaftsverwaltung am 02.10.2023 geschlossen Meldung vom 26. September 2023

 Am Montag, 2. Oktober 2023 (Brückentag vor dem Tag der Deutschen Einheit), sind das Rathaus in Aldingen und die Ortschaftsverwaltung in Aixheim   g e s c h l o s s e n.

Wir bitten um Beachtung!

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 26. September 2023, um 18.00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 20. September 2023


TAGESORDNUNG:

1. Bürgerfragemöglichkeit

2. Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates für die
Freiwillige Feuerwehr Aldingen
- Katastrophenschutz

3. Wohnangebote für Senioren
- Planentwurf und grundsätzliche Entscheidung zum Erwerb eines öffentlichen Gemein-schaftsraum für Senioren

4. Bebauungsplan "Kindergarten Im Brühl", Aldingen
- Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

5. Nahwärme
- Ausbaustand Erweiterung Nahwärmezentrale
- zukünftiger Netzausbau

6. Förderung der Jugendarbeit von örtlichen Vereinen im Jahr 2022
- Zuschuss für die Jugendarbeit

7. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Erhöhung der Entschädigungssätze
- Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns für ehrenamtlich Tätige

8. Verschiedenes, Bekanntgaben

9. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Fahrländer
Bürgermeister

3. Abschlag für Wasser/Abwasser fällig Meldung vom 13. September 2023


 Gemeindekasse und Steueramt weisen auf den dritten Wasserzins- bzw. Abwasser- Vorauszahlungstermin am
30.09.2023hin und bitten um pünktliche Bezahlung des festgesetzten Abschlags unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888. …).
 
Die Höhe der jeweiligen Abschläge, sowie deren Fälligkeit, sind der Jahresendrechnung 2022 zu entnehmen.
 
Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto abgebucht.
 
Der Vordruck für die Abbuchung kann aus dem Internet www.aldingen.de unter Rathausmitarbeiter, E-Bürgerservice, Formulare (linker Randbereich) entnommen werden oder wird auf Wunsch auch zugesandt!
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird nochmals empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Vorankündigung halbseitige Straßensperrung Meldung vom 13. September 2023

 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
in den kommenden Wochen werden die Bauarbeiten in der Aixheimer Straße / Hauptstraße, im Bereich der Bushaltestelle begonnen. Hierfür wird die Straße vom Kreisverkehr bis zur Fußgängerampel in Fahrtrichtung Rottweil / Spaichingen halbseitig gesperrt. Eine Umleitung wird über die Von-Stauffenberg-Straße und Schuraer Straße eingerichtet. Ebenso muss die Haltestelle „Rathaus“ vorübergehend stillgelegt werden. Die bestehende Haltestelle in der Von-Stauffenberg-Straße kann als Ersatzhaltestelle mitgenutzt werden.
Der genaue Zeitpunkt, wann die Umleitung eingerichtet wird ist abhängig vom Baufortschritt des Marktplatzes.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bauamt Aldingen