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Aktuelles

Altkleiderentsorgung in Aldingen – aktuelle Situation Meldung vom 10. September 2025


Die Firma TEXAID, die bisher für die Leerung mehrerer Altkleidercontainer in der Gemeinde zuständig war, hat Insolvenz angemeldet. Daher werden die Container derzeit nur sehr unregelmäßig geleert. Die Leerung mahnen wir konsequent dennoch an, trotzdem sieht es um viele Container Standorte derzeit völlig inakzeptabel aus.

⚠️ Wichtig:
Bitte werfen Sie keine Kleidung mehr in diese Container und stellen Sie auch keine Kleidersäcke oder Gegenstände davor ab – dies ist verboten und führt zu Müllablagerungen.

An dieser Stelle möchten wir die Betreiber andere Altkleidercontainer ausdrücklich loben. Trotz sehr schwieriger Marktlage, kümmern sich bspw. Caritas, DRK und Diakonie usw. weiterhin um die Altkleidercontainer.

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Was darf in den Altkleidercontainer?

Erlaubt:
·gut erhaltene, saubere Kleidung (gewaschen und trocken)
·Schuhe (paarweise gebündelt)
·Heimtextilien wie Tischdecken, Bettwäsche, Handtücher

Nicht erlaubt:
·verschmutzte oder nasse Kleidung
·Teppiche, Matratzen, Polster
·Sperrmüll, Restmüll oder Elektrogeräte
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Hintergrund zur Situation

Die Insolvenz von TEXAID hängt mit den schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Weltmarkt für Alttextilien zusammen.
sinkende Erlöse aus der Textilverwertungsteigende Kosten für Logistik, Personal und Stellplätzeimmer schlechtere Qualität der abgegebenen Kleidung („Fast Fashion“)zunehmender Anteil von Müll in den Containern
Insgesamt nimmt die Menge der Altkleider zu, die Qualität aber rapide ab. Dies liegt zum einen an der so genannten Fast Fashion, zum anderen aber auch daran, dass völlig unbrauchbare, verdreckte und zerrissene Kleidung in den Containern landet. Diese ist schlicht nicht mehr verwertbar.
Zum anderen hat eine neue EU-Richtlinie für große Verunsicherung gesorgt. Denn die legt fest, dass Altkleider nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden sollten, theoretisch zumindest. In der Folge schmeißen manche Menschen auch unbrauchbaren Textilmüll in den Container statt in die Restmülltonne.

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Hinweis der Gemeindeverwaltung

Wir arbeiten mit den Betreibern und dem Landkreis an einer dauerhaft guten Lösung für die Altkleidersammlung in Aldingen und Aixheim und halten Sie im Mitteilungsblatt auf dem Laufenden.

🙏 Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeindeverwaltung
 

Digitale Passbilder seit dem 1. August 2025 verpflichtend Meldung vom 10. September 2025

 
Seit dem 1. August 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt nur noch digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Papierfotos können nicht mehr angenommen werden.
 
Die digitalen Lichtbilder (QR-Code) können auf zwei Wegen erstellt werden
·direkt bei uns an der Infothek am PointID
·oder von einem zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt DM
 
Diese bundesweit einheitliche Regelung dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit bei Ausweisdokumenten.

Neues Aufnahmesystem PointID ermöglicht eine moderne, hochwertige Lichtbildaufnahme in der Pass- und Personalausweisbehörde in Aldingen Meldung vom 10. September 2025


Seit dem 09.09.2025 können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, auf dem Einwohnermeldeamt Aldingen die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme innerhalb der Behörde nutzen.
 
Das neue technische System PointID zur Erfassung von Gesichtsbild ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
 
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente.
 
Zudem vereinfacht sie auch den Antragsprozess:
So können Bürger und Bürgerinnen während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen.
 
Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6,00 Euro.
 
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern und Bürgerinnen sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer
Grenzkontrolle erspart werden.
 
Möchten Sie diesen Service wahrnehmen?
Dann planen Sie bitte ein paar Minuten Zeit ein, um das Lichtbild vor Ihrem Termin anfertigen zu lassen.
 
In Aixheim steht das PointID voraussichtlich ab Ende September zur Verfügung.

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Donnerstag, 18. September 2025, um 19:00 Uhr im Rathaus Aixheim, Sitzungssaal Meldung vom 09. September 2025


TAGESORDNUNG:

1. Bürgerfrageviertelstunde
2. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen
3. Verschiedenes, Bekanntgaben
4. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Albert Gruler
Ortsvorsteher

Straßensperrung der Hauptstraße Meldung vom 04. September 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
die Arbeiten im Kreuzungsbereich der Uhlandstraße - Hauptstraße, der sogenannten „Hengstler-Kurve“, beginnen ab Montag, den 08.09.2025. Hierzu wird die Hauptstraße von der Uhlandstraße her und ab der Kreuzung Steigstraße voll gesperrt. Eine Umleitung wird dazu ausgeschildert

 
Ihre Gemeindeverwaltung Aldingen

Bürgersprechstunde Meldung vom 03. September 2025


Bürgermeister Ralf Sulzmann bietet einmal pro Monat am Mittwochnachmittag zwischen 16 und 18 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Die Termine werden im Mitteilungsblatt und in den sozialen Medien bekannt gegeben. Für eine Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an Frau Linz. Natürlich sind und bleiben auch Terminvereinbarungen außerhalb der Bürgersprechstunde jederzeit möglich.

Die Bürgersprechstunde im September findet am Mittwoch, 24.09.2025 statt.

Sekretariat: Frau Antje Linz
Telefonnummer: 07424 882-280
E-Mail: antje.linz@aldingen.de

Gemeindekasse Aldingen  Meldung vom 02. September 2025


Die Gemeindekasse in Aldingen ist am 04.09. + 05.09.2025 nicht besetzt.
Ab Montag, den 08.09.2025 sind wir wieder für Sie da.

Warntag am Donnerstag, 11.09.2025  Meldung vom 01. September 2025


Am 11.09.2025 findet ein Warntag im gesamten deutschen Bundesgebiet statt. Um ca. 11 Uhr wird eine Probewarnung über verschiedene Warnkanäle versendet. Der Grund ist ein technischer Test. 

Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung

Bitte informieren Sie als Eltern im Besonderen Ihre Kinder über die Probewarnung. Teilen Sie diese Information gerne in Ihrem Umfeld. 

Was passiert genau am Bundesweiten Warntag? 

Am Bundesweiten Warntag aktivieren die beteiligten Behörden um ca. 11 Uhr probeweise unterschiedliche Warnmittel. Dazu gehören unter anderem: 
• Sirenen, 
• Digitale Informationstafeln, Informationssysteme der Deutschen Bahn, 
• Radio und Fernsehen, 
• Handy bzw. Smartphone (über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast oder über eine Warn-App, wenn Sie eine installiert haben, wir empfehlen die Warn-App NINA). 

Auf den meisten Warnmitteln erfolgt um ca. 11:45 Uhr eine Entwarnung. 

Mit der Probewarnung werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft – und im Anschluss bei Bedarf optimiert. Der Bundesweite Warntag hat auch zum Ziel, die Menschen in Deutschland über die Art und Weise zu informieren, wie die Behörden warnen. 

Für Sirenensignale gilt: 

• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich beispielsweise im Radio und Internet, informieren Sie auch Ihre Nachbarn. Folgen Sie den amtlichen Anweisungen.“ 
 
 
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Die Gefahr besteht nicht mehr.“ 
 
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesweiter-warntag.de
 
 
Auch wir in Aldingen werden die Gelegenheit nutzen, um unsere Sirenenanlage zu testen. Außerdem wird ein Gemeindebediensteter mit einer mobilen Anlage, die auf einem Gemeindefahrzeug montiert wird, durch den Ort fahren und eine Probedurchsage machen.

Aldinger Jäger berichten von gerissenem Reh Meldung vom 28. August 2025


Es wurde erneut ein gerissenes Reh im Bereich zwischen Tennisplatz und Schlösslebühlparkplatz gefunden, was auf das Problem hinweist, dass Hunde in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden. Viele Hunde sind nicht ausreichend gehorsam, um sie rechtzeitig abzurufen, wenn sie Wild jagen.Daher wird erneut an alle Hundebesitzer appelliert, ihre Hunde im Wald oder in Waldnähe anzuleinen. 

Das Problem mit freilaufenden Hunden und Wildtieren, insbesondere Rehen, ist nicht neu. Hunde, die im Wald oder in Waldnähe frei herumlaufen, können Wildtiere aufscheuchen, hetzen und sogar töten. Dies kann für die Wildtiere lebensbedrohlich sein und stellt ein erhebliches Risiko für die Wildpopulation dar. 

Hundebesitzer sollten sich bewusst sein, dass sie für Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden, haftbar gemacht werden können und sollten darum ihre Hunde niemals unbeaufsichtigt im Wald oder in Waldnähe herumlaufen lassen. 

Um dringende Beachtung wird gebeten!

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 und Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes Meldung vom 01. August 2025


Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl am 08. März 2026Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – bei der Gemeinde Aldingen, Marktplatz 5, 78554 Aldingen, eingelegt werden.Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das bedeutet, dass bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche weiterhin Gültigkeit haben.