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Nachhaltig Leben, möglicher Rückkopplungseffekt:Was Sie beim Energiesparen falsch machen könnten…. Meldung vom 28. Februar 2024


Sie haben in Energiesparmaßnahmen investiert, aber die Kosten sinken nicht? Womöglich steigen sie sogar? Vielleicht steckt der Rückkopplungseffekt dahinter.

Die neue LED-Lampe brennen lassen, obwohl Sie das Zimmer verlassen? Die Heizung ein Grad höher drehen, weil die Heizungsanlage neu und effizient ist? Dann gilt: Vorsicht vor dem Rückkopplungseffekt.

Bei diesem Phänomen lassen einzelne Energiesparmaßnahmen den gesamten Energieverbrauch eines Haushaltes ansteigen. Was paradox klingt, hat jedoch einen simplen Grund: Das eigene Verhalten verändert sich durch die erreichte Kostenersparnis. Der Rückkopplungseffekt ist, der Anteil des theoretischen Einsparpotenzials einer Effizienzmaßnahme, der durch das eigene Verhalten nicht eingespart wird.

Im eigenen Zuhause könnte der unerwartet hohe Verbrauch also daran liegen, dass Sie sich kaum noch Gedanken um Ihren Energieverbrauch machen, seitdem Ihre vier Wände energetisch saniert wurden – oder seitdem Sie die modernste Stromspartechnik verbaut haben.

Direkter und indirekter Rückkopplungseffekt

Wird beispielsweise nach einem Heizungstausch die Raumtemperatur von vorher durchschnittlich 20 Grad Celsius auf 22 Grad erhöht, kann die Kosteneinsparung der neuen, effizienten Heizung durch die erhöhte Raumtemperatur und einen gestiegenen Verbrauch zum Teil wieder aufgezehrt werden. Dies wäre ein Beispiel für einen direkten Rückkopplungseffekt.
Vom indirekten Rückkopplungseffekt ist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge die Rede, wenn die gesparten Heizkosten in andere Geräte investiert werden. Also beispielsweise in einen Zweitfernseher, den man sich neu angeschafft hat. Die Effizienz an der einen Stelle führt in dem Fall zum Konsum in einem anderen Bereich, der ebenfalls Energie verbraucht.


Was tun gegen den Rückkopplungseffekt?

Zunächst einmal das eigene Verhalten unter die Lupe nehmen. Denn mit neuen Technologien kann vor allem dann zielführend Energie gespart werden, wenn man sie mindestens genauso sparsam einsetzt wie die alte Technologie.
Einige Tipps:

• Die Einstellungen der Heizungsanlage ans Gebäude anpassen, um Energie zu sparen. Denn oft würden diese den Verbraucherschützern zufolge lange oder gar nicht verändert. Im Extremfall befindet sich   die Steuerung sogar noch in der Werkseinstellung. Prüfen kann man außerdem, ob man die Temperatur generell oder in einzelnen, weniger genutzten Räumen reduzieren kann. Als optimale Innentemperatur gelten demnach 20 Grad Celsius.

• Ein unnötiges Abkühlen und Aufheizen der Räume vermeiden: Türen und Fenster sollten in der kalten Jahreszeit nicht länger geöffnet werden als nötig.

• Mit einem Klick auf die ausschaltbare Steckdosenleiste direkt mehrere Geräte, die nicht laufen müssen, auf einmal ausknipsen. Denn sind sie im Stand-by-Modus, läuft der Stromzähler weiter.

• Tauen Sie Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig ab. Neue Geräte machen das häufig schon automatisiert.

• Nutzen Sie die Sparprogramme von Geschirrspüler und Waschmaschine. Sie brauchen zwar etwas mehr Zeit, sparen letztlich aber Energie.

Erneuerung des Bahnübergang in der Spaichinger Straße Meldung vom 28. Februar 2024

 
 
Die Deutsche Bahn erneuert den Bahnübergang in der Spaichinger Straße in Aldingen. Die Baumaßnahme ist notwendig, da die Schrankenanlage altersbedingt ersetzt werden muss.
 
Die Arbeiten starten am Montag, 12. Februar 2024, mit der Einrichtung der Baustelle. Das benötigte Material lagert die Bahn auf den Grünstreifen neben der Haltebucht am Bahnhof Aldingen und der EnBW Ladestation sowie auf der Gemeindefläche gegenüber der Spaichinger Str. 17. Die Deutsche Bahn führt Vegetationsarbeiten durch und arbeitet an den Kabelkanälen. Der Bahnübergang erhält nach dem Rückbau der bestehenden Anlage eine moderne Bahnübergangstechnik. Dazu zählen eine neue Lichtzeichenanlage und neue Schranken. An der Rottweiler Straße errichtet die Bahn zusätzlich vorgeschaltete Lichtzeichen. Zudem erneuert sie die Beschilderung, Straßenmarkierungen und das Beton-Schalthaus. Auch führt die Deutsche Bahn Kabeltiefbau- und Asphaltarbeiten durch. Der neue Bahnübergang geht voraussichtlich am Freitag, 17. Mai 2024, in Betrieb.
 
Die Bauarbeiten finden im Februar und März 2024 tagsüber von Montag bis Freitag statt. Ab Dienstag, 2. April, 7 Uhr, bis Freitag, 10. Mai 2024, 14 Uhr, führt die Bahn die Arbeiten jeweils durchgehend von Montag bis Freitag durch. Von Montag, 13. Mai, bis Freitag, 17. Mai 2024, erfolgen die Arbeiten wieder nur am Tag. An den Wochenenden und an Feiertagen sind keine Arbeiten geplant. Es kommen Bagger, handgeführte Kleingeräte, Radlader und LKW zum Einsatz.
 
Für die Durchführung der Arbeiten muss der Bahnübergang von Montag, 18. März, bis Freitag, 17. Mai 2024, für Verkehrsteilnehmende gesperrt werden. Fußgänger:innen können zur Querung die Unterführung nutzen. Folgende Straßensperrungen sind notwendig:

· Die Spaichinger Straße muss im Bereich des Bahnübergangs          von Montag, 18. März, bis Freitag, 17. Mai 2024, voll gesperrt werden. · Die Bahnhofstraße wird im Bereich des Bahnhofs von Montag, 18. März,         bis Donnerstag, 28. März 2024, halbseitig         und von Dienstag, 2. April, bis Freitag, 10. Mai 2024, vollständig gesperrt. · Die Rottweiler Straße ist von Montag, 8. April, bis Freitag, 12. April 2024, halbseitig gesperrt. Bei Vollsperrungen sind Umleitungen ausgeschildert. Bei halbseitigen Sperrungen erfolgt die Regelung des Verkehrsflusses mittels Ampeln. 
Die Deutsche Bahn bemüht sich, die von den Bauarbeiten ausgehenden Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Trotz des Einsatzes moderner lärmarmer Arbeitsgeräte und Technologien lassen sich Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen nicht völlig vermeiden. Dafür bittet die Bahn um Entschuldigung.

Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen Meldung vom 28. Februar 2024

 
Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit sie nicht in die Fahrbahnen und Gehwege hineinragen und somit den Verkehr behindern. Gleiches gilt auch für zugewachsene Verkehrszeichen und Straßenleuchten, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 

Wir bitten deshalb alle Anlieger und Grundstückseigentümer, die Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, damit eine ungehinderte Nutzung von Gehwegen und Straßen gewährleistet ist. 

Folgendes sollte bei einem Rückschnitt beachtet werden: 

· Die Durchfahrtshöhe über Gehwegen muss 2,50 m, und über Fahrbahnen 4,50 m betragen.
· Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, sodass der Weg in der ganzen Breite nutzbar ist.
· An Straßenkreuzungen und Sichtdreiecken muss für den Fahrzeugverkehr ausreichende Sicht gewährleistet sein (Bepflanzung höchstens 80 cm).
· Anpflanzungen im Bereich von Verkehrszeichen und Straßenlaternen sollten ebenfalls zurückgeschnitten werden. 

Bitte prüfen Sie die Hecken, Sträucher und Bäume auf ihrem Grundstück und sorgen dafür, dass diese nicht auf öffentliche Wege und Straßen ragen und so zu einer Behinderung oder einem Ärgernis für andere werden. 

Dieser schonende „Form- und Pflegeschnitt“ ist ganzjährig erlaubt und unterliegt nicht dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September das „Abschneiden“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern untersagt. 

Maßgebend für Abstände und Höhen der Bepflanzungen ist das Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg, 3. und 4. Abschnitt, Erhöhungen, Einfriedungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

Achtung – Leinenpflicht für Hunde! Meldung vom 28. Februar 2024


 Wir weisen darauf hin, dass nach der Polizeiverordnung Aldingen Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird.
Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund das Grundstück nicht verlassen kann.
Innerhalb bebauter Ortslagen gilt auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Leinenpflicht, d.h. Hunde sind an der Leine zu führen.
Außerhalb dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf mit Sichtkontakt auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
 
Ebenso ist nicht gestattet, die Hunde im Wald ohne Leine laufen zu lassen.

Anmeldewoche für Kindergartenplätze für das neue Kindergartenjahr 2024/2025 Meldung vom 21. Februar 2024


In der Woche vom 26. Februar bis 01. März 2024 können Eltern Ihre Kinder für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 im Rathaus, Zimmer 280 bei Frau Linz anmelden. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Auswahl der für Sie und Ihr Kind geeigneten Betreuungszeiten bzw. der dafür in Frage kommenden Einrichtungen.
Für Fragen zur Pädagogik und zum Tagesablauf stehen Ihnen der Einrichtungsleiterinnen und der Einrichtungsleiter in der Anmeldewoche wie folgt zur Verfügung:
Kath. Kita Arche, Frau Wonde Montag von 14.30 bis 17.00 UhrKath. Kiga St. Marien, Herr Schräpel, zu den üblichen ÖffnungszeitenKath. Kiga St. Josef, Aixheim, Frau Efinger Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 UhrEv. Kiga Hand in Hand, Frau Kussmaul Donnerstag um 14.30 UhrEv. Kiga Im Brühl, Frau Kreutter-Benzing vormittags
Allen Eltern, die sich für eine Betreuung in unserer Naturgruppe im Wald interessieren, bietet der Kindergarten einen Besichtigungstermin am Mittwoch, den 28.02.2024 an. Hierzu trifft man sich um 14.30 Uhr am Parkplatz beim Nettenwäldle (Vereinsheim Tennisclub), um dann gemeinsam den Wagen und das Gelände zu besichtigen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr bis spätestens Freitag, den 01. März 2024 auf dem Rathaus vorliegen müssen.
Die Anmeldungen für den Kindergarten in Aixheim können sowohl in Aldingen als auch direkt in der Einrichtung erfolgen.Gerne können Sie sich das Anmeldeformular ((45,1 KB)) vorab  herunterladen.

Gemeinde Aldingen bezuschusst „Balkonkraftwerke“ Meldung vom 21. Februar 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (sog. „Balkonkraftwerke“) mit 100 € pro Modul (einmalig, max. 600 Wp pro Modul, max. 2 Module pro abgeschlossener Wohnung, nur Privatwohnungen) zu bezuschussen. Der Zuschuss kann für in den Jahren 2024 und 2025 nachweislich installierte Module abgerufen werden. Sollte in dieser Zeit zugelassen werden, dass solche Anlagen auch mit einer Leistung von 800 Wp betrieben werden dürfen, wird dieser Zuschuss auch für solche Anlagen gewährt.
 
Antrag auf Förderung Steckerfertige PV-Anlagen ((69,7 KB))
Förderrichtlinie ((67 KB))
 
Dem Antrag ist insbesondere eine Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) beizufügen.
Unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR sind die Unterlagen herunterladbar.
 
Bei Fragen steht gerne das Bauamt Aldingen zur Verfügung (marc.krasser@aldingen.de, Tel. 07424/882-230).

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 27. Februar 2024, um 17:30 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 19. Februar 2024


TAGESORDNUNG:

1. Haushaltsplan 2024
     - Beschluss der Haushaltssatzung

2. Beschluss Wirtschaftsplan 2024

3. Ortsmitte Aldingen
     - weiteres Vorgehen

4. Bebauungsplan „Ortsmitte III“
     - Abwägung über die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
       eingegangenen Stellungnahmen
     - Satzungsbeschluss

5. Bebauungsplan "Brunnacker 4. Änderung", Aldingen
     - Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
       eingegangenen Stellungnahmen
     - Satzungsbeschluss

6. Bebauungsplan "Frinzwiesen", Aldingen
     -Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

7. Veränderungssperre für das Gebiet „Frinzwiesen“, Aldingen
     -Satzungsbeschluss

8. Erneuerung Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA)
    Querung Bahnlinien am Bahnübergang

9. Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
     - Beschlussfassung

10. Angebote für Senioren - Teilhabe im Alter
       - Vortrag von Frau Thoma

11. Verschiedenes, Bekanntgaben

12. Anfragen, Anregungen


Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.


Ralf Fahrländer
Bürgermeister

Pressebericht der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 06. Februar 2024 Meldung vom 15. Februar 2024


Tagesordnungspunkt 1: Virtuelles Bauamt

   - Änderung der Landesbauordnung (LBO) zum 25.11.2023

Bürgermeister Fahrländer begrüßte Herrn Frank, Sachgebietsleitung Baurecht, Bauordnung, Denkmal-schutz bei der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen.
Herr Frank erläuterte die Änderungen die im Zuge der Digitalisierung am 25.11.2023 in Kraft getreten sind. Im Zuge der Gesetzesänderung werden Angrenzer nicht grundsätzlich mehr über einen Bauantrag informiert. Eine Angrenzerbenachrichtigung erfolgt nur noch in den Fällen, in denen ein Bauherr eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragt. Außerdem stellte er das virtuelle Bauamt vor und wies auf den neuen Verfahrensablauf eines Bauantrags hin.

Tagesordnungspunkt 2: Stellungnahmen zu Baugesuchen und Bauvoranfragen

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
    • Umbau der Verwaltung, Neubau Fluchttreppe,
      Überdachung und Anbau Eingangsbereich, Michelbeuge 2,
    • Errichtung eines Bürogebäudes, Michelbeuge 8, Flst.Nr. 1172/6,
    • Nahwärmeversorgung Aldingen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,
      Erweiterung Energie-zentrale, Heubergstraße 31, Flst.Nr.2375, 2376, 2507/1
    • Terrassierung Außenanlage / Gelände, Schlehenweg 4

Der Bauausschuss hat sein Einvernehmen für folgende Bauvorhaben versagt:

    • Nutzungsänderung: best. Gebäude zu Spielhalle, Sulzbachstraße 54,

Tagesordnungspunkt 3: Verschiedenes, Bekanntgaben

Bürgermeister Fahrländer gab bekannt, dass der Wasserrohrbruch in Aixheim am vergangenen Wochen-ende erfolgreich repariert wurde.

Bürgermeister Fahrländer informierte, dass auf Wunsch des Gemeinderates ein Angebot über ein Schwal-benturm eingeholt wurde. Die gesamten Kosten belaufen sich auf rund 12.500 Euro. Das Gremium hat darum geben, nach geeigneten Stellen zu suchen und die Effektivität zu überprüfen. Dies wurde von der Gemeindeverwaltung zugesagt.

Tagesordnungspunkt 4: Anfragen, Anregungen

Aus dem Gremium wurde ein Lob an alle Beteiligte ausgesprochen die am Wasserrohrbruch beteiligt waren.
Ein Gemeinderat merkte an, dass die Zusammenarbeit mit dem Bauhof am Aldinger Umzug problemlos funktioniert hat.
Ein Gemeinderat fragte an wie der Stand bei der Lochgässle Brücke ist. Herr Jetter vom Gemeindebauamt teilte mit, dass die Prüfstatik noch nicht vorliegt. Sobald diese abgeschlossen ist kann der Bau beginnen.