Wie war das noch mit…
… dieser neuen Rubrik?
Kennen Sie das auch, dass man sich hin und wieder an ein Thema erinnert, aber doch nicht mehr so ganz genau? Wie kam denn diese oder jene Entscheidung zu Stande? Warum war das genau nochmals so?
Um das ein oder andere interessante Thema in unserer Gemeinde nochmals in Erinnerung zu rufen und Informationen dazu geben zu können – dazu rufen wir diese Rubrik ins Leben.
Wie war das noch mit…
… Tempo 30 im Ort?
Kaum ein anderes Thema hat zuletzt zu so vielen Nachfragen und vielleicht auch etwas Aufregung bei den Autofahrern in unserer Gemeinde gesorgt, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf vielen Straßen, v.a. den Durchgangsstraßen.
Wir blicken auf die am häufigsten gestellten Fragen und Hintergründe:
Warum kommt denn Tempo 30 überhaupt?
Bereits 2023 wurde eine Unterschriftenliste von Anwohnern vorgelegt, worauf hin eine Lärmkartierung beauftragt wurde. Das beauftragte Büro stellte die Auswertungsergebnisse im Jahr 2024 im Gemeinderat vor. Dabei zeigte sich, dass auf zahlreichen Straßenabschnitten die maßgeblichen Schwellenwerte überschritten werden. Die Werte liegen an der grundrechtlichen Schwelle zum Gesundheitsgefährdung, so dass die Gemeinde verpflichtet ist, Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung kommt die Gemeinde dieser Pflicht nach. Die geringeren Geschwindigkeiten wirken lärmmindernd und sorgen dafür, dass die Werte sinken und damit die Schwellenwerte an vielen Stellen eingehalten werden. Die Gemeinde hat das vom Verkehrsplanungsbüro erstellte Konzept in enger Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde Spaichingen sowie dem Straßenbauamt des Landkreises Tuttlingen weiterverfolgt.
Warum gilt das nicht nur nachts?
Die Schwellenwerte, bei denen wir als Kommune verpflichtet sind Maßnahmen zu ergreifen werden bei uns auch bereits am Tag erreicht. In der Nacht sind die Schwellenwerte niedriger, dafür herrscht dort weniger Verkehr. Tagsüber sind die Schwellenwerte höher, dafür herrscht bei uns aber deutlich mehr Verkehr. Eine Geschwindigkeitsreduzierung nur in der Nacht ist daher nicht ausreichend.
Hätte man nicht mehr Zeit lassen können, um sich darauf einzustellen?
Wer die Gemeinderatsberatungen und das Mitteilungsblatt verfolgt hat, konnte sich schon deutlich länger darauf einstellen. Zwischen dem Beschluss der Lärmkartierung im Gemeinderat und dem Vollzug lag nun einige Zeit. Da die Schilder nicht alle auf einmal montiert werden konnten, bleiben sie in vielen Straßenzügen zunächst noch abgedeckt. Das hat bereits für Aufsehen und für Diskussionen gesorgt. Zudem haben wir rechtzeitig über das Mitteilungsblatt, die Presse und die sozialen Medien informiert, bevor alle Verkehrsschilder enthüllt und damit wirksam wurden.
Wird denn auch kontrolliert?
Ja, Ordnung muss sein und daher auch notwenige Kontrollen, wie sie zuletzt stattgefunden haben. Die Gemeinde darf selbst auf den Durchgangsstraßen keine Kontrollen durchführen, dies übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen. Temposünder bessern also nicht die Gemeindekasse auf, denn die Bußgelder stehen der VG Spaichingen zu. Diese hat allerdings auch den finanziellen Aufwand für die Durchführung zu tragen.
Was ist mit Aixheim?
Hier sind die Lärmwerte an der Durchgangsstraße leider nicht viel besser, als in Aldingen. Lediglich befindet sich die Thematik noch im Verfahren, an dem bspw. die VG Spaichingen und die Straßenmeisterei beteiligt sind. Wir berichten über den Fortgang in dieser Sache.
Gilt Tempo 30 auch für Elektroautos?
Ja, Tempo 30 gilt unabhängig von der Antriebsart. Verkehrslärm, gerade innerorts, geht v.a. auf das Rollgeräusch von Fahrzeugen zurück. Große Unterschiede bei modernen Verbrennern und Elektroantrieben gibt es beim Antriebsgeräusch nicht mehr. Daher gilt Tempo 30 konsequent für alle.
Bleibt das nun immer so, oder wird Tempo 30 auch überprüft?
Es kommt darauf an. Erst einmal bleibt die Maßnahme aus Lärmschutzgründen so. Die Wirksamkeit wird überprüft, vor allem wird die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren fortgeschrieben. Nach aktuellem Stand in 2027. Auf dieser Grundlage können dann die Lärmwerte überprüft werden. Auch tatsächliche Veränderungen bspw. durch bauliche Maßnahmen, wie die Sanierung der Schuraer Straße durch den Landkreis, für die wir uns nach wie vor einsetzen, wäre eine deutliche Verbesserung.