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Aktuelles

Schöne Sommerferien Meldung vom 30. Juli 2025


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Kinder und Jugendliche,

mit dem Start der Sommerferien beginnt für viele von uns eine ganz besondere Zeit im Jahr – eine Zeit zum Durchatmen, Erholen und für vieles, zu dem wir uns im Alltag zu wenig Zeit nehmen. Auch für die Daheimbleibenden unter uns ist einiges in der Gemeinde und darüber hinaus geboten: Der Sommer bietet zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam Zeit zu verbringen, neue Menschen kennenzulernen oder einfach das schöne Wetter zu genießen – das sich nun hoffentlich bald wieder zeigt…

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern erholsame und erlebnisreiche Ferien. Ihr habt euch diese Auszeit nach einem arbeitsreichen Schuljahr verdient! Ganz besonders möchte ich mich bei allen Vereinen und Institutionen bedanken, die unser Ferienprogramm mit viel Engagement vorbereitet haben. Durch ihre tatkräftige Unterstützung ist es auch in diesem Jahr wieder gelungen, ein umfangreiches und vielfältiges Angebot auf die Beine zu stellen – für alle Kinder und Jugendlichen, die ihre Ferien zuhause in Aldingen und Aixheim verbringen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ganz herzlich für das Vertrauen und die Offenheit bedanken, die mir in den ersten vier Monaten als neuer Bürgermeister entgegengebracht wurden. Es waren spannende, lehrreiche und sehr ereignisreiche Wochen – und ich freue mich auf alles, was wir gemeinsam noch bewegen und gestalten werden. Es ist mir eine große Freude, Aldingen und Aixheim als Teil dieser starken Gemeinschaft mit Ihnen weiterzuentwickeln.

Ich wünsche Ihnen allen sonnige, erholsame und erlebnisreiche Sommerwochen – und kommen Sie gut und gesund durch die Ferienzeit!

Herzliche Grüße

Ralf Sulzmann                                     Albert Gruler
Bürgermeister                                    Ortsvorsteher

Wie war das noch mit... Meldung vom 30. Juli 2025

Wie war das noch mit…
… dieser neuen Rubrik?
 
Kennen Sie das auch, dass man sich hin und wieder an ein Thema erinnert, aber doch nicht mehr so ganz genau? Wie kam denn diese oder jene Entscheidung zu Stande? Warum war das genau nochmals so?
Um das ein oder andere interessante Thema in unserer Gemeinde nochmals in Erinnerung zu rufen und Informationen dazu geben zu können – dazu rufen wir diese Rubrik ins Leben.
 
 
Wie war das noch mit…
… der Nachtruhe ?

Die Sommermonate laden dazu ein, lange draußen zu sitzen, den Abend im Garten oder auf dem Balkon zu genießen oder mit Freunden gemeinsam Zeit zu verbringen. Das freut uns alle – denn der Sommer bringt Lebensfreude, Begegnung und lebendige Nachbarschaft.

Rücksicht und Nachtruhe sind für ein gutes Miteinander wichtig, gerade im Sommer. Daher möchten wir an die geltenden Regelungen zur Nachtruhe erinnern.

In Baden-Württemberg gilt von 22:00 bis 06:00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. In dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten sowie laute Musik und Lärm im Freien zu vermeiden.

Ein freundliches Miteinander lebt davon, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen – besonders dort, wo Menschen dicht beieinander wohnen. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis entsteht durch Verständnis und gegenseitige Achtung.

Wir bitten Sie daher: Genießen Sie die lauen Sommerabende – aber bitte mit einem Ohr für Ihre Nachbarn. So sorgen wir gemeinsam für eine angenehme Atmosphäre in unserer Gemeinde, in der sich alle wohlfühlen können.

Die Broschüre zum Nachbarrecht in Baden-Württemberg des Ministeriums der Justiz und für Migration fasst es rechtlich und mit Blick auf gegenseitige Rücksichtnahme sehr treffend zusammen:

Welche Geräusche und Gerüche oder „Immissionen“ Sie vom Nachbargrundstück hinnehmen müssen, hängt entscheidend von der Ortsüblichkeit ab. Möchten Sie Streit vermeiden, kann es sich sehr empfehlen, besondere Veranstaltungen oder Unternehmungen auf Ihrem Grundstück Ihrem Nachbarn vorher anzukündigen. Auf wichtige schulische oder berufliche Termine Ihrer Nachbarn – Stichwort: Prüfungen! – sollten Sie unbedingt Rücksicht nehmen. Manchmal wirkt es für das gutnachbarliche Klima Wunder, wenn Sie Ihren Nachbarn einfach mit einladen

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und einen schönen Sommer!

Ihre Gemeindeverwaltung Aldingen

Gewerbe- und Grundsteuer fällig Meldung vom 30. Juli 2025


Die Gemeindekasse weist auf den dritten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer-vorauszahlungstermin am 15.08.2025 hin und bittet um pünktliche Bezahlung der festgesetzten Rate unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
 
Aus diesem Grund wird empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Wie war das noch mit... Meldung vom 25. Juli 2025


Wie war das noch mit…
… dieser neuen Rubrik?
 
Kennen Sie das auch, dass man sich hin und wieder an ein Thema erinnert, aber doch nicht mehr so ganz genau? Wie kam denn diese oder jene Entscheidung zu Stande? Warum war das genau nochmals so?
Um das ein oder andere interessante Thema in unserer Gemeinde nochmals in Erinnerung zu rufen und Informationen dazu geben zu können – dazu rufen wir diese Rubrik ins Leben.
 
 
Wie war das noch mit…
… Tempo 30 im Ort?
 
Kaum ein anderes Thema hat zuletzt zu so vielen Nachfragen und vielleicht auch etwas Aufregung bei den Autofahrern in unserer Gemeinde gesorgt, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf vielen Straßen, v.a. den Durchgangsstraßen.
 
Wir blicken auf die am häufigsten gestellten Fragen und Hintergründe:
 
Warum kommt denn Tempo 30 überhaupt?
Bereits 2023 wurde eine Unterschriftenliste von Anwohnern vorgelegt, worauf hin eine Lärmkartierung beauftragt wurde. Das beauftragte Büro stellte die Auswertungsergebnisse im Jahr 2024 im Gemeinderat vor. Dabei zeigte sich, dass auf zahlreichen Straßenabschnitten die maßgeblichen Schwellenwerte überschritten werden. Die Werte liegen an der grundrechtlichen Schwelle zum Gesundheitsgefährdung, so dass die Gemeinde verpflichtet ist, Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung kommt die Gemeinde dieser Pflicht nach. Die geringeren Geschwindigkeiten wirken lärmmindernd und sorgen dafür, dass die Werte sinken und damit die Schwellenwerte an vielen Stellen eingehalten werden. Die Gemeinde hat das vom Verkehrsplanungsbüro erstellte Konzept in enger Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde Spaichingen sowie dem Straßenbauamt des Landkreises Tuttlingen weiterverfolgt.

Warum gilt das nicht nur nachts?
Die Schwellenwerte, bei denen wir als Kommune verpflichtet sind Maßnahmen zu ergreifen werden bei uns auch bereits am Tag erreicht. In der Nacht sind die Schwellenwerte niedriger, dafür herrscht dort weniger Verkehr. Tagsüber sind die Schwellenwerte höher, dafür herrscht bei uns aber deutlich mehr Verkehr. Eine Geschwindigkeitsreduzierung nur in der Nacht ist daher nicht ausreichend.
 
Hätte man nicht mehr Zeit lassen können, um sich darauf einzustellen?
Wer die Gemeinderatsberatungen und das Mitteilungsblatt verfolgt hat, konnte sich schon deutlich länger darauf einstellen. Zwischen dem Beschluss der Lärmkartierung im Gemeinderat und dem Vollzug lag nun einige Zeit. Da die Schilder nicht alle auf einmal montiert werden konnten, bleiben sie in vielen Straßenzügen zunächst noch abgedeckt. Das hat bereits für Aufsehen und für Diskussionen gesorgt. Zudem haben wir rechtzeitig über das Mitteilungsblatt, die Presse und die sozialen Medien informiert, bevor alle Verkehrsschilder enthüllt und damit wirksam wurden.
 
Wird denn auch kontrolliert?
Ja, Ordnung muss sein und daher auch notwenige Kontrollen, wie sie zuletzt stattgefunden haben. Die Gemeinde darf selbst auf den Durchgangsstraßen keine Kontrollen durchführen, dies übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen. Temposünder bessern also nicht die Gemeindekasse auf, denn die Bußgelder stehen der VG Spaichingen zu. Diese hat allerdings auch den finanziellen Aufwand für die Durchführung zu tragen.
 
Was ist mit Aixheim?
Hier sind die Lärmwerte an der Durchgangsstraße leider nicht viel besser, als in Aldingen. Lediglich befindet sich die Thematik noch im Verfahren, an dem bspw. die VG Spaichingen und die Straßenmeisterei beteiligt sind. Wir berichten über den Fortgang in dieser Sache.
 
Gilt Tempo 30 auch für Elektroautos?
Ja, Tempo 30 gilt unabhängig von der Antriebsart. Verkehrslärm, gerade innerorts, geht v.a. auf das Rollgeräusch von Fahrzeugen zurück. Große Unterschiede bei modernen Verbrennern und Elektroantrieben gibt es beim Antriebsgeräusch nicht mehr. Daher gilt Tempo 30 konsequent für alle.
 
Bleibt das nun immer so, oder wird Tempo 30 auch überprüft?
Es kommt darauf an. Erst einmal bleibt die Maßnahme aus Lärmschutzgründen so. Die Wirksamkeit wird überprüft, vor allem wird die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren fortgeschrieben. Nach aktuellem Stand in 2027. Auf dieser Grundlage können dann die Lärmwerte überprüft werden. Auch tatsächliche Veränderungen bspw. durch bauliche Maßnahmen, wie die Sanierung der Schuraer Straße durch den Landkreis, für die wir uns nach wie vor einsetzen, wäre eine deutliche Verbesserung.

Bekanntmachung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29. Juli 2025, um 19:00 Uhr im Rathaus Aldingen, Großer Saal Meldung vom 21. Juli 2025


TAGESORDNUNG:

1. Bürgerfrageviertelstunde

2. Bekanntgabe
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

3. Bebauungsplan "Nahwärmezentrale Böllen"
- Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

4. Nahwärmezentrale Aldingen
-Umsetzung des IKWK-Konzepts
-Durchführung der notwenigen Ausschreibungen

5. Nahwärmeversorgung Aldingen
Temporärer Not-Wärmeerzeuger als Mietlösung für die kommende Heizperiode

6. Nahwärmeversorgung Aixheim
-Überprüfung der Konzeption im Rahmen des Transformationsplans

7. Anschaffung eines neuen HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Aldingen

8. Erweiterung Kita Arche
Vergabe der Gewerke:
- Fliesenarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Landschaftsbauarbeiten
- Schreinerarbeiten

9. Bericht über die Platzvergabe der Kinderbetreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/26
- Vorüberlegungen zur Neufassung der Vergabekriterien

10. Förderung der Jugendarbeit von örtlichen Vereinen im Jahr 2024
- Zuschuss für die Jugendarbeit

11. Verschiedenes, Bekanntgaben

12. Anfragen, Anregungen

Zu der Sitzung ist die Bevölkerung aus beiden Gemeindeteilen sehr herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen stehen ab sofort im Ratsinformationssystem auf www.aldingen.de für Sie zur Verfügung.

Ralf Sulzmann

Bürgermeister

Bürgersprechstunde Meldung vom 16. Juli 2025


Bürgermeister Ralf Sulzmann bietet zukünftig einmal pro Monat am Mittwochnachmittag zwischen 16 und 18 Uhr eine Bürgersprechstunde an Die Termine werden wir im Mitteilungsblatt und in den sozialen Medien bekannt gegeben. Für eine Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an Frau Linz. Natürlich sind und bleiben auch Terminvereinbarungen außerhalb der Bürgersprechstunde jederzeit möglich.
Die nächste Bürgersprechstunde findet noch vor der Sommerpause am Mittwoch, 30.07.2025 statt.
Sekretariat: Frau Antje Linz
Telefonnummer: 07424 882-280
E-Mail: antje.linz@aldingen.de

Urlaubszeit 2025 Meldung vom 15. Juli 2025

 
 
Das Rathaus Aldingen ist während den gesamten Sommerferien durchgehend geöffnet,
allerdings mit eingeschränkten Öffnungszeiten.
 
In der Zeit von Montag, 04. August bis einschließlich Freitag, 22. August 2025
ist das Rathaus vormittags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr geöffnet.

Wir bitten um Beachtung!
Vielen Dank.