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Diplom-Meteorologe Sven Plöger kommt am 25.03.2025 in die N!-Region 5 G Meldung vom 27. November 2024


Die N!-Region 5 G feiert im Jahre 2025 ihr 10jähriges Jubiläum.
Gefeiert wird am Dienstag, den 25.03.2025 mit einem Festvortrag
von Diplom-Meteorologe Sven Plöger.
Titel des Vortrags: „Zieht Euch warm an, es wird noch heißer!“
Veranstaltungsort: Leintalhalle Frittlingen, Leintalstr. 9, 78665 Frittlingen
Beginn: 19.00 Uhr
Eintritt frei

Wir spüren, wie das Wettergeschehen immer extremer wird und dabei menschliches Leid und Kosten wachsen – ob durch Hitze, Trockenheit mit Dürren und Waldbränden oder auch durch Überflutungen. Auch das immer schnellere Abschmelzen des Eises der Arktis, der Rückzug vieler Gletscher und extrem hohe Meerestemperaturen rücken immer mehr in unseren Fokus. Wir erleben heute schlicht die Dinge, die uns die Wissenschaft vor rund 40 Jahren angekündigt hat. Damit ist klar: Wir haben kein Wissens-, sondern ein Handlungsproblem!
Im Vortrag geht es um eine klare Standortbestimmung, wo wir in Sachen Erderwärmung wirklich stehen; denn wir haben keine Zeit mehr, uns die Welt wunschbasiert „schönzureden“ oder zu konstatieren, es sei ja ohnehin alles zu spät. Beides hilft uns und vor allem den nachfolgenden Generationen in keiner Weise. Viel mehr braucht es einen begründeten Optimismus, wie man mit der Herausforderung Klimawandel umgehen kann. Der zweite Vortragsteil befasst sich daher mit einem Blick auf Möglichkeiten, die wir durchaus haben.
Der Diplom-Meteorologe Sven Plöger ist kein Missionar oder Ideologe mit erhobenem Zeigefinger, sondern er versucht die komplexen naturwissenschaftlichen Vorgänge in eine für jede und jeden verständliche Sprache zu übersetzen. Und trotz der Ernsthaftigkeit des Themas verzichtet Sven Plöger in seinem Vortrag nicht auf eine Prise Humor.

www.n-region-5g.de
kontakt@n-region-5g.de

PresseberichtSitzung des Bauausschusses am 19.11.2024 Meldung vom 27. November 2024


 1. Stellungnahme zu Baugesuchen und Bauvoranfragen
Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
· Errichtung einer Fertiggarage mit Satteldachaufsatz, Flst. 221/17, Auf der Breite
· Erweiterung Betrieb: Boden- und Bauschuttbehandlung/Aufbereitung Lagerung, Laubbühl 12
· Errichtung einer Einfriedung, Flst. Nr. 3011, Hirschweg 14 unter Befreiung von den Festsetzungen
     des Bebauungsplans bzgl. Einfriedungen,   vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats.
· Begrüßungsschild auf der B14 zwischen Neufra und Neuhaus, Flst. Nr. 1754 vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats.    
· Betriebserweiterung 2024, Leitstele an der Zufahrt zum Betriebsgelände auf Gemeindegrund, Nagelsee 7, Flst. Nr. 5409/2
· Errichtung eines Bauschilds, Schuraer Straße, Flst. 544
 Der Bauausschuss stellte sein Einvernehmen für folgende Bauvorhaben in Aussicht:
· Bauvoranfrage zur Tierhaltung in geringem Umfang (2 Pferde, Hühner), Nr. 2459, 2550, 2553, 2653, Rottweiler Straße 35
 
 
2. Baulicher Brandschutz Rathaus Aixheim mit Feuerwehrgerätehaus, Planungsauftrag Flucht- und Rettungswege
Herr Bürgermeister Fahrländer führte aus, dass dieser Punkt schon Thema in der vergangen Gemeinderatssitzung war. Dabei wurde lediglich der Beschluss gefasst, das Büro Schöndienst mit der Planung zur Herstellung der Flucht- und Rettungswege im Vereinshaus „Alte Schule“ zu beauftragen. Nachdem nun auch ein erkennbarer und umsetzbarer Weg für das Rathaus Aixheim sowie das Feuerwehrmagazin Aixheim gefunden wurde, ist es nun notwendig das Büro Schöndienst auch mit der Planung an diesen beiden Gebäuden zu beauftragen. Bürgermeister Fahrländer ist der Überzeugung, dass man alle Gebäude ertüchtigen müsse, da diese ansonsten nicht mehr nutzbar wären und dauerhaft leer stehen würden. Die Entscheidung ist aber vom Gemeinderat zu treffen.
Bautechniker Hafner ergänzte, dass neben Plänen für die Errichtung der notwendigen Flucht- und Rettungswege darüber hinaus die vorhanden Umbauten und Nutzungen ebenfalls in den Baugesuchen nachgeführt werden müssen.
Herr Hafner führte außerdem aus, dass es für den Bereich Feuerwehr, deren Einsatzfähigkeit eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, eine sehr schelle Interimslösung über ein mobilen Treppenturm möglich ist. Bürgermeister Fahrländer ergänzte, dass dies mit Kosten verbunden sei, aber eben die Einsatzfähigkeit sofort sichern würde. Auch der Narrenzunft Aixheim wurde angeboten sich auf eigene Kosten an der Interimslösung zu beteiligen, so dass auch deren Räume wieder vorübergehend uneingeschränkt genutzt werden können. Herr Hafner erklärte weiter, dass eine Interimslösung am Rathaus nicht möglich ist, da hier weitere bauliche Eingriffe vorgenommen werden müssen.
Gemeinderat Scharf befürwortete die Planung auch für die beiden Gebäude anzugehen, da nur so entsprechende Grundlagen für eine Entscheidung geschaffen werden können.
Gemeinderat Brummer sprach sich dafür aus, dass so schnell wie möglich in die Planung eingestiegen werden soll und man möglichst auch zu einer schnellen Lösung für die Vereine kommen müsse. Die Vereine waren seiner Aussage nach sehr überrascht, dass die Nutzung in den Gebäuden von heute auf morgen untersagt wurde. Bürgermeister Fahrländer führte nochmals aus, dass mit der notwendigen Beauftragung des Brandschutzbüros nun eben die Ergebnisse schwarz auf weiß vorliegen würden und nun niemand mehr die Verantwortung übernehmen könnte. Man sei zum Handeln gezwungen.
Der Bauausschuss beschloss die Beauftragung der Planungen entsprechend Honorarangebot in Höhe von brutto 8.883,43EUR für das Rathaus Aixheim und 8.228,93 EUR für das Feuerwehrgerätehaus Aixheim an das Ing.-Büro Schöndienst, Hüfingen. 
 
3. Verschiedenes, Bekanntgaben
Von Seiten der Verwaltungen lagen keine Bekanntgaben vor.
 
 
4. Anfragen, Anregungen
Gemeinderat Brummer bringt vor, dass die Beleuchtung an der Aussegnungshalle Aldingen, gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit, unzureichend ist. Die Verwaltung nahm den Hinweis dankend auf und prüft die Anbringung weiterer Leuchten.

Sperrung der Schuraer Straße kann aufgehoben werden Meldung vom 20. November 2024

 
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
nachdem die Arbeiten in der Schuraer Straße planmäßig beendet werden konnten, kann die Straßensperrung am Freitag, 22.11. im Laufe des Tages aufgehoben werden. Der Busverkehr wird ab kommenden Montag, 25.11. wieder die regulären Bushaltestellen bedienen.
 
Wir danken für Ihr Verständnis!
 
Gemeindeverwaltung Aldingen

Eingeschränkte Öffnungszeit Meldung vom 19. November 2024


 Das Rathaus und die Ortschaftsverwaltung sind am 04. Dezember 2024 ab 16.00 Uhr geschlossen.

Rathaus, Ortschaftsverwaltung und Hallenbad geschlossen Meldung vom 19. November 2024


Am 29. November 2024 ist das Rathaus und die Ortschaftsverwaltung sowie das Hallenbad aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen.

Sitzungsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024 Meldung vom 19. November 2024


TOP 1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.10.2024
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat beschlossen hat, die Gebietskulisse des bestehenden städtebaulichen Sanierungsgebiets in Aldingen an zwei Positionen zu verändern.
 
Top 2. Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF10 für die Feuerwehr Aldingen
Der Vorsitzende erläutert, dass der Zuschussantrag für die Fördermittel in Höhe von Euro 96.000 zwischenzeitlich bestätigt wurde. Gleichzeitig weist er aber darauf hin, dass sich die zu erwartenden Beschaffungskosten für das Fahrzeug bei aktuellen Beschaffungen in anderen Städten/Gemeinden im Bereich von Euro 750.000 bewegen würde. Endgültige Zahlen könne man aber erst nach der Ausschreibung benennen. Weiter signalisierte er, dass der zunächst angedachte Beschaffungszeitraum von 2028/2029 tendenziell eher verkürzt werden könne und dadurch mit einer Lieferung im Jahr 2027 gerechnet werden darf.
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, wie es sich mit der angedachten Sammelbeschaffung verhalten würde. Hierauf antwortete der Vorsitzende dahingehend, dass die Sammelbeschaffungen derzeit insbesondere bei den Fahrzeugen der Kategorie LF 10 umgesetzt werden, für das für unsere Feuerwehr benötigte Fahrzeug HLF10 bestünden allerdings sehr spezifische Anforderungen die sich im Zuge von Sammelbestellungen nicht realisieren ließen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit Beschluss der Beauftragung für die Ausschreibung auch eine rechtliche Bindung für eine anstehende Vergabe entstünde. Insgesamt sei die Einsatzhäufigkeit und damit auch die Belastung für die Freiwillige Feuerwehr in den letzten Jahren sehr stark angestiegen. Die Häufigkeit der Einsätze nehme stetig zu. Es sei seines Erachtens daher unabdingbar, die Feuerwehrkameradinnen und -Kameraden mit dem bestmöglichen Equipment auszustatten, damit sie im Einsatzfall sowohl bestmöglich helfen könne und gleichzeitig auch maximale Sicherheit für die eigene Gesundheit habe. Hier müsse die Gemeinde immer bestrebt sein die Ausrüstung und damit die Sicherheit der Feuerwehrkameraden auf einem Top-Niveau zu halten.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Verwaltung mit der Ausschreibung für das neue Feuerwehrfahrzeug HLF 10 zu beauftragen und die entsprechenden Mittel in die Finanzplanung aufzunehmen.
 
Top 3 Nahwärmeversorgung Aixheim
Konzeption und Umsetzung Neubaugebiet Lindengasse 2
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Fahrländer die Herren Müller und Gamper vom Büro Zelsius. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Ortschaftsrat der vorliegenden Konzeption in der Sitzung am 24. Oktober einstimmig zugestimmt habe und dem Gemeinderat die Umsetzung der Maßnahme empfehle.
Herr Müller erläuterte dem Gremium nochmals das Grundkonzept und die geplanten Versorgungsbereiche die im ersten Schritt umgesetzt werden sollten.
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat, ob der Ausfallsicherheitskessel (Redundanz) tatsächlich mit Öl betrieben werden müsse erklärte Herr Müller, dass dies sowohl aus sicherheitstechnischer Sicht, als auch aus wirtschaftlicher Sicht die bei weitem praktikabelste Lösung darstelle. Grundsätzlich sei die Anlage dahingehend konzipiert, dass sofern keine Schäden oder Störungen an den Anlagen auftreten, dieser Notfall-/ Redundanz Kessel im Idealfall möglichst nie laufen solle. Auf eine Absicherung könne allerdings aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht verzichtet werden.
Eine weitere Frage aus dem Gemeinderat bezog sich auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage, im Vergleich mit einer Lösung mit Wärmepumpe und PV Anlage.
Herr Müller antwortete dahingehend, dass hierbei grundsätzlich die Jahreskurve betrachtet werden müsse und dadurch in unserer Gegend eben gerade in den Zeiten in denen die Wärmepumpen ihre größten Verbräuche aufwiesen, oftmals keine Energie aus den PV-Anlagen zur Verfügung stünden. Für einen Netzbetrieb durch die Gemeinde sei die dargestellte Lösung mit den beiden BHKWs die wirtschaftlichste Vorgehensweise.
Eine weitere Frage lautet dahingehend, ob man nicht gleich mit einem viel größeren Konzept die gesamte Ortschaft Aixheim einbeziehen sollte und dabei schon heute an einem anderen Standort, gegebenenfalls mit andern Energieerzeugern operieren könnte. Hier wäre gegebenenfalls auch ein IKWK Konzept möglich.
Herr Müller beantwortete die vorgeschlagene Vorgehensweise mit der Erläuterung, dass es sich bewährt habe, zunächst mit kleinen und wirtschaftlich kalkulierbaren Schritten vorzugehen. So wäre es zunächst wichtig die Festhalle, die Schule und das Neubaugebiet Lindengasse zu versorgen. Ein weiterer Schritt wäre eine Leitungsverlegungen bis zum Rathaus unter Einbeziehung der gemeindeeigenen Gebäude am Trassenverlauf. Er würde dies auch bei dem vorliegenden Projekt empfehlen. Grundsätzlich sei es ja immer die Maßgabe, mit dem Leitungsbau erst dann zu beginnen, wenn eine Wirtschaftlichkeit durch die Abnahmemenge der Anschlussnehmer gewährleistet sei.
Weiter wurde nachgefragt, ob die angedachte Schulsanierung, die eine deutliche Reduzierung der benötigten Energiemenge mit sich bringe, in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen wurde.
Herr Müller bestätigte dies, und sagte, sofern sich die Verbrauchszahlen der gemeindeeigenen Anschlüsse reduzieren würden, könnten jederzeit weitere neue Anschlüsse im Trassenverlauf hinzugenommen werden.
Nach ausführlicher Diskussion des Tagesordnungspunktes verwies der Vorsitzende auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Ein Mitglied des Gremiums bat um Einzelabstimmung der Punkte des Beschlussvorschlags.
Der Gemeinderat beschloss in der Folge mehrheitlich der Empfehlung des Ortschaftsrats zu folgen und die Umsetzung des vorgestellten, konventionellen Nahwärme Konzepts für Aixheim zu realisieren. Auf dieser Grundlage wurde insbesondere beschlossen, dass der Standort der Wärmeerzeuger am bisherigen Standort in den Kellerräumen der Schule Aixheim positioniert werden soll. Weiter soll ein Pufferspeicher mit einem Volumen von 30.000 l in der Erde verlegt werden. Es sollen zwei BHKWs mit einer Leistung von je 50 KW elektrisch (84 KW thermisch) auf Erdgasbasis zur Grundlast- und Mittellastversorgung beschafft werden. Weiter soll eine Spitzenlast /Redundanzkessel auf Heizölbasis mit 620 KW installiert werden.
Für die Zuführung zum Gebiet Lindengasse 2 soll eine Akquise bei den Anwohnern durchgeführt werden, um potentielle Bestandsgebäude mit anzuschließen. Die Anbindung des Neubaugebiets soll als Ringleitung ausgeführt werden um den Wärmefluss optimal zu gewährleisten. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Ausschreibungen auf Basis der vorgestellten Kostenschätzung von insgesamt 2,2 Millionen für die komplette Maßnahme, Zug um Zug vorzunehmen.
Für die Planung des Projekts auf Grundlage des vorgestellten Konzepts wird das Büro Zelsius, Blumberg beauftragt.
Ebenfalls im Beschlussvorschlag erläutert und mehrheitlich beschlossen wurde die grundsätzliche Aussage, dass für eine größere Versorgung des Ortsgebiets ein neuer Standard für eine zweite Heizzentrale gefunden werden müsste. Dieser könnte beispielsweise im Bereich des Festplatzes liegen. Diese Überlegungen wären aber zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechender Interessenslage zu thematisieren.
 
TOP 4  Wasserversorgung in Aldingen und Aixheim
Der Vorsitzende erläutert die Intention der Sitzungsvorlage und weist darauf hin, dass die Bodensee- Wasserversorgung signalisiert hätte, dass die Gemeinde Aldingen zu gewissen Zeiten die vertraglich vereinbarte Bezugsmenge von 13 l je Sekunde überschreiten würde. Dies könne in Anbetracht der allgemeinen Wasserknappheit künftig nicht mehr genehmigt werden und würde gegebenenfalls auch mit Strafzahlungen geahndet. Die Gemeinde sei daher gehalten, die Abnahmemenge besser zu steuern, um die Spitzen Abnahmen abzufedern. Dabei sei positiv, dass man bei der Gesamtbezugsmenge nach wie vor im vereinbarten Rahmen liegen würde.
Herr Jetter vom Gemeindebauamt ergänzte die Ausführungen und erläuterte die Situation der Spitzen-Abnahmen. Er empfahl die Durchführung eines Strukturgutachtens, um detaillierte Erkenntnisse zu den Verbesserungen und Modifizierungen bei den Wasserbezugsmengen zu erhalten.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig ein Strukturgutachten für die Wasserversorgung Aldingen und Aixheim erstellen zu lassen und gleichzeitig die derzeit mögliche Förderung für das Gutachten in Höhe von 50 % zu beantragen.
Nach Vorlage der Förderbewilligung soll die Erstellung des Gutachtens an das Ingenieurbüro Weber in Freiburg zum Preis von 16.800 € netto vergeben werden.
 
Top 5  Raumsituation Gemeinschaftsschule
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Schulrektorin Christine Müller, die Leitung der Schulsozialarbeit Frau Strauß-Synesiou sowie die Vorsitzende der Elternvertretung Frau Honer.
Die Schulleiterin Frau Christine Müller erläuterte in der Folge die aktuelle Raumbelegung in der Schule. Aktuell sei man in der Grundschule in den Klassen 1 und 2 vierzügig. Dies bedeute, dass beim Umzug der Klasse drei nach Aldingen im Schuljahr 2026/2027 Raumprobleme entstehen werden. Für das genannte Schuljahr könne eine Interimslösung gefunden werden, ab dem Schuljahr 2027/2028 signalisierte die Schulleiterin allerdings, dass noch nicht klar sei, wie die Klassen untergebracht werden könnten.
Der Vorsitzende bedankte sich für die Ausführungen und ergänzte, dass für die bereits am 26.03.2024 eingereichten Förderantrag zum Bau von Ganztagsbetreuungsräumen für die Grundschule noch keine Bewilligung eingegangen sei. Er bedauerte, dass einerseits rechtliche Vorgaben definiert werden, aber auf der Finanzierungsseite keinerlei Zusagen für die Gemeinde zu bekommen seien. Grundsätzlich freue er sich über die zahlreichen Grundschulkinder, allerdings stelle dies bezüglich der Unterbringung die Gemeinde vor Herausforderungen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Empfehlung ausgesprochen zeitnah Vorschläge für eventuelle Planungen ins Gremium zur Beschlussfassung zu bringen.
Die Zeitschiene zeige auf, dass man hier sofort in die Planungen einsteigen sollte.
Der Vorsitzende stimmte diesen Ausführungen zu und nahm die Aufforderung dankbar entgegen. Er sagte weiter zu, dass die Verwaltung für eine der nächsten Sitzungen einen Vorschlag für die Planung und Umsetzung der notwendigen beiden Klassenräume sowie für die Räume der Ganztagsbetreuung der Grundschüler als Vorschlag ins Gremium bringen werde.
Einstimmig empfahl der Gemeinderat die ausgeführte Vorgehensweise. Von der Raumsituation und dem Stand des Zuschussantrags wurde Kenntnis genommen.
 
Top 6  Änderung Hundesteuersatzung
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Hundesteuersatzung unverändert seit dem 01.01.2003 gelte und damit seit über 20 Jahren nicht geändert wurde. Aus diesem Grund müsse die Satzung überarbeitet werden. Im Abgleich mit den Umlandgemeinden wurde deutlich, dass der Steuersatz in Aldingen auf einem sehr niedrigen Niveau liege. In Aldingen sind rund 412 Hunde angemeldet.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Hundesteuer zum 01.01.2025 zu erhöhen.
Dabei soll ab 01.01.2025 die Steuer für den ersten Hund von Euro 72 auf Euro 95 angehoben werden für den zweiten Hund von Euro 144 auf Euro 190.
Für den ersten Kampfhund von Euro 216 auf Euro 400 und für den zweiten Kampfhund von Euro 144 auf Euro 800.
 
Top 7  Änderung der Vergnügungssteuer-Satzung
Bürgermeister Fahrländer erläuterte, dass die Vergnügungssteuer-Satzung unverändert seit dem 23.07.2010 bestünde. Auch hier liege man mit derzeit 20 % unter den vergleichbaren Umlandgemeinden. Aus diesem Grund solle ab dem 01.01.2025 der Steuersatz von 20 % auf 25 % erhöht werden. Außerdem solle für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ein Mindestsatz von 100 € in Spielhallen und von 45 € bei Aufstellung an sonstigen Orten eingeführt werden.
Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit soll der Steuersatz in Spielhallen auf 100 € erhöht werden und an sonstigen Orten auf 45 € erhöht werden.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat entsprechend dem vorgetragenen Beschlussvorschlag zu erhöhen.
 
Top 8  Ehrung besonderer Leistungen durch die Gemeinde-Vorschlag des Ehrungsausschusses
Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Aldingen seit 1990 Vereine und Organisationen für besondere Leistungen nach festgelegten Richtlinien ehre.
Die Ehrungsvorschläge für den diesjährigen Abend wurden vom Ehrungsausschuss in einer Sitzung am 5. November 2024 beraten, diese Empfehlung liege der Sitzungsvorlage bei.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Ehrungsliste der Änderungsvorschläge unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ehrungsausschusses vom 05.11.2024 vorzunehmen. Die Ehrung soll am Montag, den 2. Dezember 2024 in würdigen Rahmen, im großen Saal des Rathauses in Aldingen stattfinden.
 
Top 9  Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Firma FWD Hausbau am Mittwoch, den 20. November 2024 um 18.00 Uhr in der Erich Fischer Halle eine Infoveranstaltung zum Neubau der Wohnanlage für betreutes Wohnen in Aldingen durchführen werde. Die Gemeinderäte seien hierzu herzlich eingeladen.
Bürgermeister Fahrländer bat um Benennung eines Vertreters für den Vorstand der Musikschule Trossingen aus der Mitte des Gemeinderates. Hierzu stellte sich eine Gemeinderätin zur Verfügung und wurde einstimmig bestätigt.
Ebenso bat der Vorsitzende um Mitwirkung von drei Gemeinderäten für einen „Runden Tisch zur Vergabe des Schulessens“. Hierzu stellten sich drei Mitglieder des Gemeinderats zur Verfügung.
 
Top 10  Anfragen, Anregungen
Ein Gemeinderat erkundigt sich wie der Sachstand bei der Tempo 30 Regelung im Ort sei.
Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt sei und die Umsetzung der Maßnahme von der unteren Verkehrsbehörde angeordnet werden müsse. Eine zeitnahe Umsetzung könne erwartet werden.
Ein Gemeinderat erkundigte sich über den Sachstand bezüglich des Fußweges „Lochgässle“
Die Verwaltung signalisierte, dass die Fertigstellung in den nächsten Wochen abgeschlossen werden könne.
Ein Gemeinderat bedankte sich, dass die Fußgängerampel im Bereich der Bücherei und ehemaliges KSK Gebäude wieder in Funktion sei.
Ein Gemeinderat monierte die Parksituation in der von Stauffenberg-Straße, seines Erachtens bestehe hier Handlungsbedarf bezüglich eines Parkverbots. Die Maßnahme soll in die nächste Verkehrsschau genommen werden
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich des angedachten Expertenteams Nahwärme / Energieversorgung.
Die Verwaltung erklärte, dass bezüglich des Vertreters der KEA Konsens bestand und die Verwaltung gerne Vorschläge aus dem Gremium entgegennehmen würde. Man einigte sich darauf, dass die Verwaltung für die Sitzung am 10.12.2024 einen Tagesordnungspunkt hierzu vorsehen solle.
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich der Vorstellungen der Projektüberlegungen von Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Nürtingen zur Storchenwiese. Die Verwaltung erklärte hierzu, dass man in Kontakt mit der Professorin der FH-Nürtingen sei und dass noch diesen Monat eine konkrete Terminabsprache mit den Studenten stattfinde. Sobald der Termin seitens der Fachhochschule bestätigt wurde, wird die Präsentation in die Tagesordnung aufgenommen.

Vermessungsarbeiten entlang der öffentlichen Gewässer Meldung vom 18. November 2024

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,   Im Zuge der Bestandsaufnahme für das Starkregenrisikomanagements, müssen folgende Gewässer und deren Gewässerrandstreifen, vermessen werden.   Der Rohrgraben, der Weidegraben, der Sulzbach und der Heidlesbach.   Die Vermessungsarbeiten werden in dieser Woche, KW 47, durch das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen durchgeführt. Hierfür kann es notwendig werden, Ihre Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast, die Gemeinde Aldingen, laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke und Anlagen am Gewässer zu betreten.   Vielen Dank für Ihr Verständnis!   Gemeindeverwaltung Aldingen