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Öffentliche Bekanntmachung

Fortschreibung Lärmaktionsplan Aldingen, 4. Stufe – Beteiligung der Öffentlichkeit


Gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) ist die Gemeinde Aldingen zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Bundesstraße 14 auf Gemarkungsgebiet Aldingen mit einem Verkehrsaufkommen über 8.200 Kfz/24h verpflichtet dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Gemeinde Aldingen hat 2018 in Stufe 2 der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren für die B 14 innerhalb der Gemarkungsgrenzen ohne Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan muss nun fortgeschrieben werden.
Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2025 zugestimmt.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Lärmaktionsplans ergibt sich aus nachstehendem Lageplan.

Lärmaktionsplan  ((2,247 MB))
Anlagen Lärmaktionsplan ((5,231 MB))

 
Folgende Maßnahmen beinhaltet das Lärmaktionsplan im Entwurf:
-50 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der B14 beidseitig in Höhe der Bebauung Aldingen, zwischen der Spaichinger Straße 40 bzw. dem Sportheim SpVgg Aldingen im Süden und der Rottweiler Straße 40 im Norden
-Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
-Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
-Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
-Unterstützung der Eigentümer stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern
-Beachtung der Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 08.02.2023 für die kommunale Bauleitplanung

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 10.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 im Bauamt der Gemeinde Aldingen, Marktplatz 5, Bauamt im 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 240 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen können oben eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 15.12.2025 schriftlich vorgebracht werden.
 
Aldingen, den 07. November 2025
Ralf Sulzmann, Bürgermeister